Kenntnisnahme - FB 36/0015/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtlinien in NRW; Vorbereitung einer lokalen Verordnung (Festbrennstoffverordnung - FBStVO), gültig für das Stadtgebiet Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung; FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- Gerd Peschel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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26.01.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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03.02.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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03.02.2010
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Kenntnisnahme
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02.03.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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24.02.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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10.03.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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24.03.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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14.04.2010
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Gestoppt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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●
Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die nach den Vorschriften notwendigen Verfahrensschritte zum Erlass der Festbrennstoff-Verordnung (FBStVO) in die Wege zu leiten und die Bezirksvertretungen über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren.
Der Ratsantrag Nr. 401 / 15 der SPD-Fraktion vom 10.08.2009 über die Gründung eines Arbeitskreises Feinstaub (zur Vorbereitung einer FestbrennstoffVO) ist damit behandelt.
Die Bezirksvertretung Aachen - Mitte nimmt von der Absicht zustimmend Kenntnis, für das Gebiet der Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung zu erlassen.
Die Bezirksvertretung Aachen – Haaren nimmt von der Absicht zustimmend Kenntnis, für das Gebiet der Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung zu erlassen.
Die Bezirksvertretung Aachen – Eilendorf nimmt von der Absicht zustimmend Kenntnis, für das Gebiet der Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung zu erlassen.
Die Bezirksvertretung Aachen – Brand nimmt von der Absicht zustimmend Kenntnis, für das Gebiet der Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung zu erlassen.
Die Bezirksvertretung Aachen – Richterich nimmt von der Absicht zustimmend Kenntnis, für das Gebiet der Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung zu erlassen.
Die Bezirksvertretung Aachen – Kornelimünster/ Walheim nimmt von der Absicht zustimmend Kenntnis, für das Gebiet der Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung zu erlassen.
Die Bezirksvertretung Aachen- Laurensberg nimmt von der Absicht zustimmend Kenntnis, für das Gebiet der Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung zu erlassen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung für das Gebiet der Stadt Aachen zu erlassen.
Der Rat der Stadt Aachen entscheidet eine Festbrennstoffverordnung für das Gebiet der Stadt Aachen zu erlassen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtlinien in NRW
Hier: Kampagne „Mitmachen und Durchatmen “ sowie Vorbereitung einer lokalen Verordnung (Festbrennstoffverordnung), gültig für das Stadtgebiet Aachen
1. Einleitung
Mit in Kraft Treten des integrierten Aktions- und Luftreinhalteplans (LRP) am 01. Januar 2009 hat die Stadt Aachen eine wegweisende Grundlage zur dauerhaften Verbesserung der Luft- und Lebensqualität geschaffen. Die Realisierung der im LRP zusammengefassten Projekte (Bereiche Mobilität und Energie) wird von der Verwaltung und den beteiligten Partnern (IHK, RWTH, u.a.) mit hoher Intensität geplant, vorbereitet und durchgeführt.
Ungeachtet des ambitionierten Programms des Aachener LRP empfiehlt die Verwaltung nach intensiver Beratung und Abstimmung mit dem Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und der Bezirksregierung Köln, die Luftschadstoffbelastungen mit einer lokalen Festbrennstoffverordnung signifikant zu reduzieren und damit die schnellstmögliche Einhaltung der EU-Luftqualitätsvorgaben zu unterstützen.
Die Verordnungstext wurde nach einer Reihe intensiver und sehr konstruktiver Gespräche und Abstimmungsrunden einvernehmlich zwischen Verwaltung und den für Kleinfeuerungsanlagen maßgeblichen Fachverbänden (Handwerkskammer Aachen, Schornsteinfegerinnung Aachen, Verband des Brennstoff- und Mineralölhandels, zuständiger Industrieverband HKI) entwickelt und abgestimmt. Ferner wurde diese Verordnung zwischenzeitlich von der Bezirksregierung Köln positiv geprüft, so dass im vorgeschriebenen Verfahren von einer Genehmigung auszugehen ist.
Im Ergebnis führte die Einbindung der Verbände dazu, dass der zunächst als Grundlage der Gespräche und Abstimmungen vorgelegte Verwaltungsentwurf einer Verordnung aus Sommer 2009 verworfen und eine deutlich geänderte Neufassung erarbeitet wurde. (Hinweis: der Umweltausschuss hatte seinerzeit die Beratungen mit Blick auf das laufende Novellierungsverfahren der 1. BImSchV vertagt.) Dank der sehr konstruktiven Zusammenarbeit kann die Neufassung als lufthygienisch wirksam, mit Blick auf die Bürgerinteressen als ausgewogen und mit der novellierten 1. BImSchV vorbildlich harmonisierend bezeichnet werden.
Die gemeinsame Erarbeitung der Verordnung trägt gleichzeitig den im Ratsantrag 401 / 15 der SPD-Fraktion vom 10.08.2009 über die Gründung eines Arbeitskreises Feinstaub formulierten Anforderungen hinsichtlich der Einbeziehung der Fachverbände Rechnung. Nach Auffassung von Verwaltung und Landesumweltamt kann die jetzt vorliegende Aachener Verordnung wichtige Impulse für Städte mit vergleichbar kritischen Luftschadstoffproblemen liefern und damit überregionale Bedeutung entfalten.
2. Die Kernpunkte der Aachener Verordnung.
- Für neu installierte Holzfeuerungsanlagen werden mit Verabschiedung der Verordnung hochwertige technische Standards eingefordert, die am Markt vorhanden sind.
- Für bestehende, emissionsstarke Altanlagen werden angemessene Grenzwerte mit Übergangszeiträumen zur Nachrüstung moderner Filtertechnik oder zum Austausch der Anlagen definiert.
- Für offene Kamine sind keine Einschränkungen vorgesehen, da sie lt. Rechtsprechung ohnehin nur gelegentlich (max. an 8 Tagen pro Monat für jeweils 5 Stunden) betrieben werden dürfen. Offene Kamine dürfen insoweit „normal“ weiter betrieben werden.
- Für ausgewählte sonstige Anlagentypen (u. a. Kachelöfen und gemauerte Grundöfen), bei denen der Markt bisher keine Nachrüsttechnik anbietet, werden Ausnahmeregelungen geschaffen.
- Im Rahmen der Kampagne „mitmachen.durchatmen“ werden die Problematik von Holzöfen zur Beheizung von Wohnhäusern und die Auswirkung auf die Luftqualität bürgernah dargestellt. Hauseigentümer und Mieter werden über die Kampagne zum Mitmachen und zur Umstellung oder Nachrüstung ihrer Holzofenbeheizung mit Feinstaubfiltern animiert.
- Eine gemeinsame Kampagne wird Beratung zu den im Handel verfügbaren Alternativen oder Nachrüstungen sowie zu Finanzierungsmöglichkeiten geben. Zu dieser Kampagne haben die Fachverbände bereits ihre Unterstützung zugesagt.
3. Anlass
Auf dem Automobilsektor werden seit Jahren erhebliche Fortschritte im Bereich der Luftschadstoffemissionen erreicht. Fahrzeuge der Euro-Normen 4, 5 und des EEV-Standards emittieren im Vergleich der 80er und 90er Jahre deutlich geringere Schadstoffmengen und gelten als besonders abgasarm. Darüber hinaus sinkt die Anzahl der Altfahrzeuge mit hohem Schadstoffpotential durch den natürlichen Prozess der Flottenerneuerung kontinuierlich.
Demgegenüber trägt der Gesetzgeber im Bereich der Kleinfeuerungsanlagen weder dem Handlungsdruck der Städte zur Einhaltung der EU-Luftreinhalte-Anforderungen noch der Innovationsleistung der Hersteller hinreichend Rechnung. Die zwischenzeitlich novellierte 1. BImSchV lässt weiterhin zu, dass Altanlagen mit erhöhtem Emissionspotential noch über viele Jahre weiterbetrieben werden. Gleichzeitig werden moderne Neuanlagen, die im Handel bereits erhältlich sind, nur verzögert zum Standard erhoben.
Einige Städte Bayerns und Baden-Württembergs (u.a. München, Regensburg, Augsburg) haben zum Schutz der Bürger und zur Steigerung der Luft- und Lebensqualität schon vor Jahren lokale Brennstoff-Verordnungen erlassen.
Mit Blick auf die anhaltend hohen Zuwachsraten bei Holzfeuerungen – für die Stadt Aachen wird die Zahl der Holzfeuerungsanlagen auf 12.000 - 16.000 geschätzt - und die am Markt verfügbaren emissionsarmen Anlagen ein wichtiger und vertretbarer Schritt zur Steigerung der Luftqualität. Mit in Kraft Treten der Aachener Festbrennstoffverordnung würde erstmalig in NRW ein richtungsweisendes Signal für Klimaschutz und Emissionsarmut beim Thema „Heizen mit Holz“ gesetzt.
4. Verursacheranteil von Kleinfeuerungsanlagen beim Feinstaub in Deutschland
In Deutschland gibt es inzwischen etwa 15 Millionen (!) kleine Feuerungsanlagen (Stand 2010), die aus festen Brennstoffen – meist Holz – Heizenergie gewinnen. Während der Feinstaub-Ausstoß aus Hausbrand-Kohleöfen, von denen es immer weniger gibt, in den vergangenen Jahren stark zurückging, steigen die Emissionen aus kleinen Holzfeuerungsanlagen bundesweit deutlich an. Hauptverursacher des hohen Feinstaub-Ausstoßes sind die zumeist älteren, zum Teil aber auch die neueren Einzelraumfeuerungen. Einzelraumfeuerungen werden fast ausschließlich als Zusatzheizung zu einem Gas- oder Ölkessel betrieben, verursachen bei gleichem Primärenergieeinsatz aber um ein Vielfaches höhere PM10-Emissionen als innovative Holzheizungsanlagen.
Folgender Vergleich verdeutlicht das Ausmaß des Problems bei Kleinfeuerungsanlagen: Bereits heute sind in Deutschland die Emissionen an gesundheitsschädlichem Feinstaub aus Holzfeuerungen in Haushalten und im Kleingewerbe insgesamt so hoch wie die aus den Motoren der gesamten Kfz-Flotte (ohne Abrieb z.B. von Reifen, Bremsen und ohne Aufwirbelungen durch den Straßenverkehr; Bundesumweltamt, 2007). Somit gelangen nicht nur an viel befahrenen Straßen, sondern auch in Wohngebieten Feinstäube aus relativ niedriger Auslasshöhe in die Luft. Obwohl die Belastung in Wohngebieten niedriger ist als im Straßenraum von Hauptverkehrsstraßen, stellt sie inzwischen für Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigung dar.
5. Lufthygienische Bedeutung der Feststofffeuerungen für die Hintergrundbelastung in Aachen
Laut Informationen des LANUV verursacht der lokale Kfz-Verkehr an verkehrlich stark belasteten Hauptstraßen, wie z.B. an der Wilhelmstraße oder dem Adalbertsteinweg, etwa 40% (PM 10) der Partikelbelastungen. Daher sind Maßnahmen verkehrlicher Art zunächst auf lokaler Ebene, wegen der begrenzten Wirksamkeit und der Risiken von verkehrlichen Verdrängungseffekten aber mehr noch auch auf städtischer Ebene zu bevorzugen. Der in Aufstellung befindliche Luftreinhalteplan Aachen trägt diesem Gedanken erkennbar Rechnung.
Bei einem Anteil von 20 – 25 % an der lokalen PM10-Immissionsbelastung ist aber auch der städtischen Hintergrundbelastung in der Luftreinhalteplanung Rechnung zu tragen. Aufgrund des vorwiegenden Betriebes der geschätzt 12.000 – 16.000 Feststofffeuerungen in der kalten Jahreszeit (Oktober bis April) dürfte der saisonale Feinstaubanteil in der Heizperiode deutlich höher als 20 % liegen (Feinstaub-Untersuchung des LfU Bayern für das Gebiet der Stadt Augsburg, 2008). Insbesondere für den Talkessel sind daher weitergehende, nicht verkehrbezogene Maßnahmen gegen Feinstaubimmissionen angezeigt. Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich von Messwerten der Landes-Messstationen in der Region Aachen, hier PM10-Jahresmittelwerte für 2007. 6. Maßnahmenempfehlung gegen erhöhten PM10-Ausstoß aus kleinen Holzfeuerungen
Heute sind moderne und umweltfreundliche Holzfeuerungsanlagen auf dem Markt, die zwar immer noch geringfügig höhere Feinstaub-Emissionen verursachen als Gas- oder Ölheizkessel, aber ganz erheblich geringere PM10-Emissionen als Holz- oder Kohlefeuerungen mit veralteter Technik. Zu diesen modernen Systemen zählen in erster Linie Holzpelletfeuerungen. Der Emissionsvorteil dieser Feuerungsart ist in zweierlei Hinsicht begründet:
Zum einen wird ein klar definierter Brennstoff verwendet (kein nasses Holz, Abfälle, o.ä.) und zum anderen verfügt eine Pelletfeuerung über eine automatische Verbrennungsluftregelung, die die Verbrennung optimal, d.h. emissionsarm, steuert. Ferner weisen diese Feuerungen einen hohen Wirkungsgrad von mehr als 90 % auf, was häufig eine Auszeichnung mit dem Umweltzeichen ‚Blauer Engel’ ermöglicht. Dieser Feuerungstyp leistet ebenso wie andere Holzfeuerungen wegen des weitgehend CO2-neutralen Brennstoffs einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz.
Gleichzeitig bietet der Hersteller- und Fachmarkt für Holzfeuerungen auch für den Feuerungstyp der handbeschickten Kaminöfen / Kachelöfen und Heizkessel eine fortentwickelte, emissionsarme Technik z.T. mit leistungsfähigen Filtersystemen an. Auch diese neuartigen, modernen Holzfeuerungen können nicht nur Abgasnormen wie etwa die bekannte DIN-Plus-Norm erfüllen, sondern bereits die 2. Stufe der novellierten 1. BImSchV erfüllen.
7. Die novellierte 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV)
Mit der Anfang 2010 in Kraft tretenden Novellierung der 1. BImSchV trägt die Bundesregierung endlich dazu bei, dass kleine Holzfeuerungsanlagen weniger Feinstaub und andere Luftschadstoffe, wie z.B. Stickstoffoxide (NOx), freisetzen. Die novellierte 1. BImSchV zeigt gegenüber der bisherigen Situation gewisse Verbesserungen, kann jedoch für Städte mit schwerwiegenden lufthygienischen Herausforderungen keine hinreichenden und fachlich notwendigen Impulse liefern. Die 1. BImSchV darf insofern als Bundesweiter Mindeststandard gelten, der nach Meinung ausgewiesener Fachleute (u.a. LANUV) gerade in Großstädten weitergehende Beschränkungen erforderlich machen kann.
8. Lokale Verordnung zu Reduzierung der Feinstaubbelastung (Festbrennstoffverordnung- FBStVO)
Aufgrund des § 5 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW vom 18. März 1975, geändert zuletzt am 01.01.2007, können die Städte und Gemeinden eine ortsrechtliche Vorschrift erlassen, in der unter Beachtung der Ziele und Erfordernisse von Raumordnung und Landesplanung im Gemeindegebiet oder in Teilen des Gemeindegebietes im Hinblick auf die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes (hier PM10-Grenzwertüberschreitungen):
bestimmte Anlagen nicht oder nur beschränkt betrieben,
bestimmte Brennstoffe allgemein oder zu bestimmten Zwecken nicht verbrannt oder
bestimmte Tätigkeiten nicht oder nur beschränkt ausgeübt
werden dürfen, soweit und solange das zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen geboten ist.
Die gemeinsam mit den Fachverbänden entwickelte Aachener Verordnung füllt die bestehenden Regelungslücken aus und sieht insbesondere folgende Regelungen vor:
neue Einzelraumfeuerungsanlagen zwischen 4 und 15 Kilowatt dürfen nur noch dann in Betrieb genommen werden, wenn strenge Feinstaubgrenzwerte eingehalten werden. Die mit in Kraft treten der Aachener Verordnung geltenden Grenzwerte entsprechen den Anforderungen der 1. BImSchV für Neuanlagen, die ab 2015 in Betrieb genommen werden. Die Aachener Verordnung zieht diesen Grenzwert um etwa 4 Jahre vor. Am Markt sind bereits heute ein Vielzahl von Anlagentypen verschiedener Hersteller verfügbar.
Nennwärmeleistung [Kilowatt] | Staub [g/m3] | CO [g/m3] |
4 - 15
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0,04 |
1,25 |
für sämtliche Altanlagen sind mit einem Übergangszeitraum bis zum 1. Januar 2015 Grenzwerte einzuhalten, die gemäß der 1. BImSchV ab diesem Zeitpunkt lediglich für Altanalgen vor 1995 einzuhalten sind. Die in der 1. BImSchV verankerten Übergangszeiträume bis 2025 für Anlagen der Baualtersklassen 1995 – 2010 entfallen.
Nennwärmeleistung | Staub [g/m3] | CO [g/m3] |
4 - 15 |
0,075 |
2,0 |
Für offene Kamine - dieser alte und energetisch uneffiziente Ofentyp hat erfahrungsgemäß einen Anteil von weniger als 5 % der Holzfeuerstätten – soll die neue Festbrennstoffverordnung nicht gelten, da deren Betrieb per Gerichtsurteil aufgrund der hohen Emissionen / des hohen Beschwerdepotentials nur gelegentlich (bis zu acht Tagen im Monat und bis zu fünf Stunden am Tag) erlaubt ist.
Für ausgewählte sonstige Anlagentypen (u. a. Kachelöfen und gemauerte Grundöfen), bei denen der Markt bisher keine Nachrüsttechnik anbietet, werden ergänzende, fachlich vertretbare Ausnahmeregelungen geschaffen.
Die Einhaltung der Grenzwerte muss durch entsprechende Unterlagen des Herstellers oder Prüfzertifikate fachlich anerkannter Institutionen nachgewiesen werden. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen und die Einhaltung der Anforderungen sollen nach bisherigen Überlegungen vorwiegend durch die Schornsteinfeger gewährleistet werden.
Die Kosten von Nachrüstsystemen (Staubabscheidern / Staubfiltern) für Altanlagen belaufen sich derzeit auf ca. 800 – 1.200 Euro. Über ein städtisches Förderprogramm - finanziert aus vorhandenen Haushaltsmitteln zur Umsetzung des LRP sollen für betroffene Anlagenbesitzer zusätzliche Anreize zur Nachrüstung geschaffen werden. Hingewiesen sei darauf, dass die Anschaffung besonders emissionsarmer Holzfeuerungsanlagen nach wie vor durch die Bundesanstalt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert wird. Die Förderhöhe beläuft sich je nach Ofentyp auf max. 500 €.
Durch die Brennstoff-Verordnung für den Aachener Talkessel kann die jahresmittlere Feinstaubbelastung von etwa 32 µg/m³ nachweislich um 1 – 3 µg/m³ verringert werden. Diese Reduktion bei der Jahresmittelbelastung hat nach Aussage des Landesumweltamtes NRW die positive Wirkung, dass die Zahl der Kurzzeitüberschreitungen von derzeit 48 am Messstandort Wilhelmstraße (35 Überschreitungen pro Jahr sind gesetzlich erlaubt) mittelfristig um 6 bis 18 Überschreitungstage zurückgehen könnte, so dass man hier – auch im Vergleich zu verkehrlichen Maßnahmen - eine hohe Maßnahmenwirksamkeit feststellen kann.
Darüber hinaus wirkt auch dieser Baustein des Luftreinhalteplans flächendeckend. Die lufthygienische Verbesserung kommt damit vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht nur der Innenstadt (Talkessel incl. Kurgebiete) sondern auch der Außenbezirken zu Gute. Die Verwaltung geht davon aus, dass damit auch das steigende Beschwerdepotential (Nachbarschaftsangelegenheiten) verringert wird.
9. Fazit und Ausblick
Aufgrund von Überschreitungen der Feinstaub-Grenzwerte in der Luft ist es erforderlich, wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu ergreifen. Mit vielfältigen Maßnahmen, diese überwiegend im Verkehrsbereich, will man in Aachen die Immissionsbelastung auf ein umwelt -und gesundheitlich verträgliches Maß senken. Insbesondere bei Inversionswetterlagen im Winterhalbjahr, d.h. während der Heizperiode mit erhöhtem Hausbrand, erweisen sich die verkehrsbezogenen Maßnahmen als nicht ausreichend.
Mit Bezug auf die lufthygienischen Probleme im Talkessel Aachen ist die gemeinsam mit Fachverbänden entworfene Aachener Verordnung ein wirksames Mittel, um vor allem die PM10-Belastungen nachhaltig und signifikant zu reduzieren.
Trotz aufkommender Kritik an der Holzfeuerung bleibt eine klimaneutrale und gleichzeitig saubere Nutzung der Holzenergie wichtig. Vor diesem Hintergrund darf und wird es keine Pauschalverurteilung des klimaneutralen Brennstoffs aus dem heimischen Wald geben. Vielmehr sollte in Aachen der Ausgleich zwischen Klimaschutz und notwendiger Luftreinhaltung der Weg sein, der beiden Zielvorgaben genügt.
Anlagen
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