Entscheidungsvorlage - FB 61/0059/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bürger- und Beschwerdeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Angelegenheit an die zuständigen Gremien zur weitern Beratung.

Der Antrag gilt als behandelt.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Abschnitt der Pontstraße zwischen Templergraben und Kreuzherrenstraße überplanen zu lassen, um mittelfristig und gem. den finanziellen Möglichkeiten einen gehfreundlicheren Belag zu realisieren.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Abschnitt der Pontstraße zwischen Templergraben und Kreuzherrenstraße zu überplanen, um mittelfristig und gem. den finanziellen Möglichkeiten einen gehfreundlicheren Belag zu realisieren.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zu dem vorliegenden Antrag bemängelt der Petent die schlechte Begehbarkeit des Natursteinpflasters in der Pontstraße im Abschnitt zwischen Templergraben und Kreuzherrenstraße.

Die Pontstraße wurde im Jahr 1991 als Fußgängerzone mit einer niveaugleichen Oberflächengestaltung. Aufgrund der Lage im historischen Bereich der Innenstadt wurde ein Ausbauquerschnitt gewählt, der dem historischen Straßenraum nachempfunden ist, mit einer mittigen Pflasterfläche, Pflasterrinne, niveaugleich eingebautem Bordstein und seitlichen Flächen aus Klinkerpflaster.

Diese Klinkerflächen sind besser begehbar als das Natursteinpflaster, jedoch stehen sie aufgrund der intensiven gastronomischen Nutzung nur in Ausnahmefällen zur Verfügung.

Eine Veränderung der gastronomischen Sondernutzungsflächen ist wegen der notwendigen Flächen für Feuerwehreinsatz und Rettungsdienste nur unter Verzicht auf große Bereiche der derzeitigen Außengastronomie möglich.

 

Die Begehbarkeit der Natursteinpflasterflächen wird nicht nur von der Unebenheit des Pflastermaterials selbst, sondern auch durch den hohen Fugenanteil negativ beeinflusst. Die im Antrag gewünschte Freihaltung einer Gehfläche entlang der Häuser wurde von der Verwaltung überprüft und als nicht durchsetzbar eingeschätzt.

 

Zur Verbesserung der Situation ist ein stufenweises Vorgehen sinnvoll:

1.  Nachverfugen der Flächen mit Zusatz von bindigem Material zur Stabilisierung der Fugen.

2.  Überplanung des Straßenabschnitts mit dem Ziel, nach Ablauf der Bindungsfrist aus der Städtebauförderung einen gehfreundlicheren Belag unter Wahrung des historischen Aspekts, z.B. mit gesägtem Basaltkleinpflaster zu realisieren.

 

Der Bürger- und Beschwerdeausschuss fasste in seiner Sitzung am 29.09.2009 folgenden Beschluss: „Der Bürger- und Beschwerdeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er verweist die Angelegenheit an die zuständige Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 04.11.2009 zur weiteren Beratung und bittet die Verwaltung auch um kurzfristige Vorschläge zur Behebung der Problematik in der oberen Pontstraße mit den aufgestellten Passantenstoppern.“

 

Die Verwaltung wird die Problematik mit den Passantenstoppern im Rahmen der personellen Möglichkeiten im Auge halten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Können derzeit nicht beziffert werden.

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Anlagen

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