Entscheidungsvorlage - FB 61/0116/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkgebühren per Handy zahlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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11.03.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,
- die Auswahl eines System zu untersuchen,
- mit dem Systemanbieter Verhandlungen über die Einrichtung des Handy-Parkens in Aachen zu führen und
- die hierfür notwendigen finanziellen Voraussetzungen zu konkretisieren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Erläuterungen
Neben dem konventionellen Bezahlen von Parkgebühren am Parkscheinautomat, hat sich in den letzten Jahren u.a. eine bargeldlose Variante entwickelt – das Handyparken. Hierbei wird der beleglose Parkschein über das Mobiltelefon angefordert und auch der Bezahlvorgang über das Handy erwirkt.
Gesetzgebung
In Deutschland wurde das Handyparken seit dem 12.02.2005 durch die 11. Ausnahmeverordnung zur StVO §13 Abs. 1 und 2 vorübergehend rechtlich freigegeben. Diese befristete Gleichsetzung mit dem herkömmlichen Parken mit Papierparkschein lief zum 31.12.2007 aus. Am 1.1.2008 trat eine neue Verordnung in Kraft (StVO §13 Abs. 3), die das Handyparken dem Parken mit ausgedrucktem Parkschein endgültig gleichstellt.
Sachstand in Aachen
Bereits im Juli 2005 beabsichtigte die FDP-Fraktion per Antrag, an Parkscheinautomaten auch die Zahlmöglichkeit per Handy – zunächst probeweise – einzuführen. Dazu sollte die Verwaltung die verschiedenen, derzeit in Deutschland eingeführten Systeme in Hinblick auf deren Leistungsfähigkeit, Kundenfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit untersuchen.
Schon zum Jahresanfang 2005 hatte die Verwaltung – gemeinsam mit der Stadt Köln und einem mobile-payment-Betreiber – Überlegungen zu einem Modellversuch angestellt. Angesichts der noch geringen Marktreife des angebotenen Produkts wurde seinerzeit jedoch Abstand von einer Teilnahme genommen.
Befragung Städtetag
Dafür wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, um einen Marktüberblick zu gewinnen und die Nutzerakzeptanz abzuschätzen. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag wurde 2007 durch die Stadtverwaltung eine Umfrage unter deutschen Großstädten unternommen. Insgesamt wurden 50 Städte – 48 deutsche und jeweils eine aus Österreich und der Schweiz – zu dem Thema „Parkgebühren mit dem Handy zahlen“ angeschrieben, um einen Überblick über die Verbreitung und Akzeptanz zu erhalten.
Der versandte Fragebogen beinhaltete neben der Einstellung zum Handyparken weitere Fragen zu den Anbietern, zu Details der Durchführung und zu den Kosten. Anlage 1 zeigt eine Übersicht, welche der 50 angeschriebenen Städte geantwortet haben und welcher ‚Handyparken-Status’ zum Zeitpunkt der Umfrage existierte.
Insgesamt wurden bei dieser Befragung von 29 Städten ausgefüllte Fragebögen zurückgesandt. In den meisten Städten (67%) war das Handyparken bis März 2007 nicht geplant, bei 13% war das Bezahlen von Parkgebühren mit dem Handy in Planung bzw. eine Einführung wurde überlegt und bei 20% wurde es bereits durchgeführt.
Die Nutzung eines mobilen Bezahlverfahrens für Parkgebühren wurde nach Auskunft von den Städten mit Angebot von den dortigen Bürgern sehr positiv bewertet. Neben dem Imagegewinn wurde eine bessere Akzeptanz der Parkraumbewirtschaftung, Benutzerfreundlichkeit und evtl. mehr bezahlte Parkvorgänge als Vorzüge genannt. Nachteile wurden bei der Überwachung/Kontrolle angegeben.
Auffällig war, dass viele Städte bereits 2007 durchaus interessiert an einer Einführung waren, sie aber angaben den Markt beobachten zu wollen, um abzuwarten, welches System sich eventuell durchsetzen könne bzw. ob der positive Trend des Handyparkens weiterhin anhält.
Magisterarbeit „Der
Einsatz von mobilen Bezahlverfahren am Beispiel des Handyparkens. - Fallstudie
Aachen“
Um die Auswirkungen des Handyparkens für Aachen genauer abschätzen zu können, wurde die Erarbeitung einer Magisterarbeit an der RWTH angeregt, die seit Mitte 2009 vorliegt. In diesem Zusammenhang wurde u.a. eine Befragung potentieller Nutzer in Aachen vorgenommen. 170 befragte Passanten beantworteten den Fragebogen der die Themenbereiche „Meinung zu Parkscheinautomaten“, „Handy allgemein“ und „Handyparken“ abdeckte.
Wesentliche
Ergebnisse
45% der 170 Befragten gaben an, an den Aachener PSA zu parken (vgl. Anlage 2-Abbildung 1). Lediglich 18% der PSA-Nutzer haben für ihre Parkvorgänge immer das passende Kleingeld zur Hand (Anlage 2-Abbildung 2). Daraus resultierend gaben 58% an, dass es aufgrund dessen bereits zu unbezahlten Parkvorgängen gekommen sei.
Der Bekanntheitsgrad des Handyparkens ist recht hoch ausgewogen (fast 50%) und die Hälfte der Befragten könnte sich vorstellen, Handyparken zukünftig zu nutzen (Anlage 2-Abbildung 3).
Auffällig ist, dass zwölf der neunzehn ausländischen (grenznah) befragten Besucher sich vorstellen könnten Handyparken selber durchzuführen. Mit 63,2% fällt die Quote bei ihnen damit deutlich höher aus als bei den in Deutschland wohnenden Befragten (45%).
Die Umfrage-Ergebnisse zeigen, dass ein deutliches Interesse der Aachener Innenstadtbesucher an der Nutzung des Handyparkens besteht. Dies würde sicherlich bei entsprechender Öffentlichkeitsarbeit noch gesteigert werden.
Überblick über die
verschiedenen Systeme
Der Markt der Handy-Parken-Anbieter hat sich in den vergangenen Jahren sehr stark entwickelt. Zunächst von Finanzdienstleistungsinstituten angeboten, haben sich in den vergangenen Jahren auch Unternehmen der Informationsdienstleistungsindustrie sowie aus anderen Marktbereichen mit eigenen Systemen angeboten. Ein absoluter Marktführer hat sich dabei nicht herausgestellt.
In Deutschland werden unterschiedliche Systeme des Handyparkens angeboten, die entweder eine Registrierung des Parkkunden voraussetzen oder ohne Registrierung ablaufen. Eine bundeseinheitliche Variante gibt es nicht.
Die unterschiedlichen Modellvarianten stellen sich wie folgt dar:
Bei dem System mit Registrierung muss sich der Parkende je nach Anbieter zuerst per Anruf oder Internet registrieren lassen, indem er in der Regel seine Handynummer, sein Autokennzeichen und seine Kontonummer für die Eröffnung eines Kundenkontos angibt. Der Parkvorgang selbst wird per SMS an die Kurzwahlnummer der Parkzone oder mit einem Anruf bei der Servicehotline gestartet, die auch jeder Zeit wieder beendet werden kann. Als Bestätigung erhält der Kunde dann entsprechend von seinem Anbieter einen elektronischen Parkschein per SMS.
Bei der Variante ohne Registrierung werden die Parkgebühren über die normale Mobilfunkrechnung des jeweiligen Netzbetreibers mit abgerechnet. Es macht keinen Unterschied, ob es sich dabei um Prepaid- oder Vertragskunden handelt, das Handyparken ist für beide Methoden möglich. Auch hier wird der Parkvorgang per SMS gestartet. Eine SMS entspricht hierbei jedoch einer bestimmten Parkdauer, die auch nicht vorzeitig vom Parkenden beendet werden kann.
Bei allen genannten Systemen erfolgt die Kontrolle der Legalität der Parkvorgänge über den Zugriff auf den Betreiberserver, der bei den meisten Anbietern über ein handelsübliches, internetfähiges Mobiltelefon erreicht werden kann.
Plattform Mobil-Parken
Mit der Plattform Mobil-Parken wird seit Februar 2008 ein erster Versuch unternommen den Grundstock für ein einheitliches Modell zu erstellen (www.mobil-parken.de). Hinter der Plattform steht die deutsche Telematikgesellschaft ‚TelematicsPro’, die in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln einen Musterrahmenvertrag für das so genannte ‚Kölner Modell’ entwickelt hat. Die Plattform ist „eine Anbieter und Städte übergreifende Informationsplattform“ und soll für mehr Transparenz und Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern sorgen. Führt eine Stadt das Handyparken über die Plattform ein, kann die Kommune nach eigenen Wünschen mit einer Vielzahl von über die Plattform zertifizierten Betreibern Verträge abschließen – die Zusammenarbeit mit allen Anbietern ist nicht nötig. Der Parkkunde kann aus den jeweiligen Betreiberangeboten das für sich Beste heraussuchen.
Die Modellstadt Köln (seit Februar 2008) arbeitet mit allen acht Betreibern zusammen. Auffällig ist in Köln, dass die Nutzer des Handyparkens nicht, wie eigentlich zu erwarten, die Anbieter ohne Zusatzkosten präferieren, sondern dass Dienstleister mit mittleren Gebühren die größte Akzeptanz erfahren. So steht ein kostenpflichtiger Anbieter mit 46% der abgeschlossenen Parkvorgänge per Handy weit an erster Stelle. Die Nutzung der bargeldlosen Bezahlvariante per Handy ist in Köln noch gering. Trotzdem hat sich nach dem ersten Jahr die Zahl der Parkvorgänge verdreifacht und auch die Einnahmen sind um 370% gestiegen, wie Anlage 3 zeigt.
Aktuelle Situation
Mittlerweile hat sich der Markt stark entwickelt. Gab es im Juli 2008 lediglich 22 deutsche Städte, welche das Handyparken anboten, so waren es bereits im Mai 2009 40. Aktuell sind mit 57 Standorten nicht nur Oberzentren, sondern auch viele mittelgroße Städte und kleinere Gemeinden Vertreter des innovativen Bezahlverfahrens (vgl. Anlage 4). Ein bundeseinheitliches Modell ist zwar weiterhin nicht in Sicht, in der Region Rhein-Main wurde aber bereits eine erste Regionalplattform über das Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain (ivm GmbH) und die Mobil-Parken-Plattform gegründet. Die ivm GmbH fungiert dabei als regionaler Plattformpartner.
Mit Registrierung sind in Deutschland die folgenden Anbieter vertreten:
CallPark
GmbH
Easypark
GmbH
Mobile City
GmbH
MobilZahlen Deutschland GmbH
MobydoM Ltd.
Parkfoxx (Stadtwerke Lemgo Consult GmbH)
Parkmobile Deutschland GmbH
Simty GmbH.
Als Einzelanbieter sind die Unternehmen aktuell in 24 Städten anzutreffen, über die Plattform werden zusätzlich 13 Kommunen betreut (vgl. Anlage 5).
Das System ohne Registrierung wird aktuell von den Anbietern
Sunhill technologies GmbH
DIALOGS Software GmbH
vermarktet. Diese sind derzeit in 19 Städten und am Frankfurter Flughafen vertreten (vgl. Anlage 6).
Bewertung des Handy-Parkens
Die minutengenaue Abrechnung der Parkgebühren und der Wegfall der Kleingeldsuche stellen beim Handyparken große Vorteile für den Bürger dar. Zusätzlich können die Wege zwischen Auto und Parkscheinautomat eingespart werden, was einen zusätzlichen Komfort und Zeitersparnis bedeutet. Interessant sind für den Bürger auch Zusatz-Dienstleistungen (z.B. Erinnerungs-SMS vor Ablauf der Parkdauer) und die Tatsache, dass sich zu Parkbeginn nicht auf eine bestimmte Parkdauer festgelegt werden muss.
Für die Kommune ist besonders der Imagegewinn durch den Einsatz einer innovativen Technik zu nennen. Kostenreduzierungen, Risikominimierung und die Reduzierung des Arbeitsaufwandes sind ab einer bestimmten Nutzungsrate – besonders durch einen geringeren Bargeldumlauf – als positive Effekte zu bewerten. Zusätzlich wäre die gegebenenfalls einfachere Auswertung der digitalisierten Daten von Vorteil, die detaillierte Informationen über die Auslastung etc. bieten.
Zudem besteht mit dem Handyparken die Möglichkeit ein innovatives, alternatives Bezahlverfahren einzuführen ohne eine teure PSA-Aufrüstung vornehmen zu müssen.
Bei den einzelnen Handyparken-Varianten müssen auch einige kritische Punkte beachtet werden:
So ist bei den registrierungsfreien Anbietern die Zahlung nur über die deutschen Netzbetreiber möglich. Ausländische Besucher können über Ihre Mobilfunkverträge somit nicht am Handyparken teilnehmen.
Bei den registrierungspflichtigen Anbietern besteht der Umstand der notwendigen Anmeldung, außerdem muss der Kunde je nach Anbieter bestimmte Grund- oder Transaktionsgebühren für das Handyparken bezahlen.
Nachteile für die Kommunen entstehen durch die zusätzlichen Kosten (siehe Punkt „Aufwand“) und den leicht erhöhten Kontrollaufwand. Dieser ist laut den befragten Städten jedoch geringer als zunächst erwartet und wird als unproblematisch bezeichnet.
Technische Fehler, sprich Serverprobleme oder schlechte Funkverbindungen können ebenfalls zu Problemen führen. Aber auch diese liegen laut den befragten Städten im 0/00-Bereich.
Aufwand
Kosten entstehen u.a. für die Einrichtung, die Aufrüstung der Überwachungskräfte und Durchführung der Finanztransaktionen. Zusätzlich müssen Gebühren an den/die Anbieter getätigt werden, welche jedoch sehr unterschiedlich ausfallen. Die Forderungen der registrierungspflichtigen Einzelanbieter liegen bei ca. 6% der über das Handy abgeschlossenen Parkeinnahmen. Aufgrund der Beteiligung der Netzbetreiber sind die Gebühren bei den registrierungsfreien Systemen mit 15-18% deutlich höher.
Bei allen Systemen müssen monatliche Gelder für die Kommunikationsverbindung der Kontrolleure mit einberechnet werden (ca. 2-5€/Monat/Gerät).
Das neue Bezahlverfahren erfordert natürlich eine Umstellung der Kontrolle, was eine Schulung der Kontrolleure mit sich bringt. Diese wird in der Regel von den Anbietern durchgeführt und finanziert.
Zusätzlich ist für das Handyparken eine Anpassung der Parkgebührenordnung notwendig, um die einzelnen Zonen zu definieren.
Empfehlung
Betrachtet man die Region, wird das Handyparken bereits in den Städten Köln und Mönchengladbach durchgeführt, an denen eine Orientierung möglich wäre (beide über Plattform Mobil-Parken). Grenznah gibt es derzeit weder in den Niederlanden noch in Belgien Projekte des Handyparkens. Insgesamt ist die bargeldlose Bezahlvariante von Parkgebühren aber auch in den beiden Nachbarländern weit verbreitet und wird von den Bürgern gut angenommen.
Das Handyparken ist als ein bürgerfreundliches Zusatzangebot zu verstehen, das die vorhandene Bewirtschaftung per PSA in deutschen Städten vorerst nicht ersetzen wird. Trotzdem stellt es eine innovative, interessante und in vielen Bereichen auch vorteilhafte Lösung dar. Die Entwicklung ist nach Meinung der Verwaltung so weit vorangeschritten, dass eine Einführung in der Stadt Aachen sinnvoll ist und weiter untersucht werden sollte.
Anlagen
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