Entscheidungsvorlage - FB 61/0110/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Kronenberg, Umbau, 2. Bauabschnitt;hier: Knotenpunkt Amsterdamer Ring/Kronenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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10.03.2010
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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11.03.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über die Möglichkeiten der Fußgängerquerung mit und ohne Mittelinseln zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Baubeschluss für den Umbau des Knotenpunkts Amsterdamer Ring/Kronenberg ohne Mittelinseln am Amsterdamer Ring (gemäß des Plans 2008_048_L5) zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Möglichkeiten der Fußgängerquerung mit und ohne Mittelinseln zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss für den Umbau des Knotenpunkts Amsterdamer Ring/Kronenberg ohne Mittelinseln am Amsterdamer Ring (gemäß des Plans 2008_048_L5).
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Im Rahmen der
Diskussionen zum Baubeschluss für den 2. Bauabschnitt des Kronenbergs wurde die
Verwaltung im Verkehrsausschuss am 20.08.2009 beauftragt, für den Knotenpunkt
Kronenberg/Amsterdamer Ring noch einmal detailliert darzustellen, welche
Unterschiede sich für Fußgänger (dabei insbesondere für ältere
Verkehrsteilnehmer und Kinder) zwischen einer Querung mit und ohne Mittelinseln
über den Amsterdamer Ring ergeben.
Derzeit verfügen
die beiden Fußgängerfurten über den Amsterdamer Ring über eine jeweils weniger
als 1,50 m breite Mittelinsel. Die Breite dieser Mittelinseln, die zusätzlich
in einem sehr schlechten baulichen Zustand sind, entspricht nicht den
Mindestmaßen der anzuwendenden Richtlinien. Solche Mittelinseln suggerieren dem
Nutzer eine Sicherheit, die sie nicht einhalten können, da auf der Mittelinsel
wartende Fußgänger aufgrund der zu geringen Breite durch die vorbeifahrenden
Fahrzeuge gefährdet werden.
Die Verwaltung hat
daher in Absprache mit dem Baulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW
vorgeschlagen, die zu schmalen und baulich schlechten Mittelinseln zu
entfernen.
Theorie der
Fußgängerquerung
Wenn ein Fußgänger
eine Straße an einer Furt einer Signalanlage überquert, muss ihm ausreichend
Zeit zur Querung zur Verfügung gestellt werden, bevor der kreuzende Kfz-Verkehr
seine Freigabe erhält. Diese Gesamtzeit zur Querung setzt sich aus zwei
Zeitkomponenten zusammen und besteht damit nicht ausschließlich aus der
Freigabezeit (Zeit in der das Fußgängersignal Grün zeigt). Zur Freigabezeit
kommt die „Schutzzeit“ für den Fußgänger hinzu. Dies ist die Zeit
in der das Fußgängersignal bereits Rot zeigt und der kreuzende Kfz-Verkehr
trotzdem noch angehalten ist, damit die Fußgänger die Furt gefahrlos räumen
können.
Die Länge dieser
„Schutzzeit“ ist abhängig von der Länge der Fußgängerfurt und der
für den Fußgänger angenommenen Geschwindigkeit. Die Richtlinien für
Lichtsignalanlagen (RiLSA) sehen vor, dass die komplette Länge der
Fußgängerfurt (entspricht der Fahrbahnbreite in der Mitte der Furt) für die
Berechnung herangezogen werden soll. Damit ist sichergestellt, dass ein
Fußgänger, der gleichzeitig mit Beginn des Sperrsignals (Fußgängersignal
springt im Moment des Betretens der Fahrbahn auf Rot) losgeht, trotzdem die
Fahrbahn gefahrlos überqueren kann, bevor die kreuzenden Kfz die Furt befahren.
Die Länge der Furt wird Räumweg genannt.
Für die
Räumgeschwindigkeit von Fußgängern können nach RiLSA Werte zwischen 1,2 und 1,5
Metern pro Sekunde (m/s) angenommen werden. Nur in Ausnahmefällen, wo Furten
überwiegend zum Schutz für Behinderte oder für ältere Menschen eingerichtet
werden, z. B. in der Nähe von Heimen, sollte ein niedrigerer Wert von minimal
1,0 m/s gewählt werden (RiLSA, S. 26).
Neben den Vorgaben
für die „Schutzzeit“ macht die RiLSA auch Vorgaben für die
Mindestgrünzeit von Fußgängern. Ein Fußgänger, der zu Beginn der Freigabezeit
losgeht, sollte innerhalb der Grünzeit die halbe Fahrbahnbreite deutlich
überschreiten können (RiLSA, S. 61).
Wird die Fahrbahn
durch eine Mittelinsel geteilt und stehen auf der Mittelinsel Signalgeber für
die Fußgänger, so gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Signalisierung für
diese hintereinander liegenden Furten (vgl. Abb. 1 – Anlage 1).
Bei der simultanen
Signalisierung der hintereinander liegenden Furten zeigen die Signalgeber
an den Fahrbahnrändern und die Signalgeber auf der Mittelinsel (alle vier
Signalgeber F1 bis F4 in Abb. 1 aus Anlage 1) zur selben Zeit das gleiche
Signal. Die Fußgängerfreigabezeit sollte dabei so lang sein, dass ein
Fußgänger, der bei Grünbeginn startet, nach Möglichkeit die Hälfte der hinteren
Furt überquert hat, bevor die Sperrzeit des Fußgängers beginnt. Nachteilig ist,
dass Fußgänger, die im zweiten Abschnitt der Freigabezeit losgehen, auf der
Mittelinsel warten müssen.
Bei der progressiven
Signalisierung der hintereinander liegenden Furten werden die Signalgeber
auf der Mittelinsel (Signalgeber F2 und F3 in Abb. 1 aus Anlage 1) früher auf
Rot geschaltet als die Signalgeber an den Fahrbahnrändern (Signalgeber F1 und
F4 in Abb. 1 aus Anlage 1). Mit dieser Art der Schaltung soll verhindert
werden, dass Fußgänger auf der Mittelinsel warten müssen. Problematisch kann
allerdings sein, dass sich am Rand stehende und auf das Rot des Signals auf der
Mittelinsel schauende Fußgänger durch das dann längere Grünsignal am
Fahrbahnrand dazu verleiten lassen können bei Rot zu gehen. Außerdem können
gleichzeitig mit dem Fußgänger freigegebene Rechtseinbieger durch das auf der
Mittelinsel schon Rot zeigende Fußgängersignal zu der Annahme gelangen, dass
die von der Mittelinsel kommenden Fußgänger „illegal“ queren.
Bei der zeitlich
stark versetzten Signalisierung der hintereinander liegenden Furten werden
die beiden Furten unabhängig voneinander geschaltet (Signalgeber F1 und F2
sowie F3 und F4 in Abb. 1 aus Anlage 1 zeigen zur selben Zeit das gleiche
Signal). Diese Art der Signalisierung wird eingesetzt, wenn dadurch die
Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts für den Kfz-Verkehr erhöht bzw. überhaupt
erst erhalten werden kann. Dies ist mit starken Einschränkungen für den
Fußgängerverkehr verbunden.
Aus Sicht der
Bundesanstalt für Straßenwesen sollten Mittelinseln an Knotenpunkten mit
Lichtsignalanlagen nur dann angelegt werden, wenn das Überqueren der Fahrbahn
nicht in einem Zug möglich ist (direkt-Reihe, Bürgerfreundliche und
behindertengerechte Gestaltung des Straßenraums).
Aus Sicht der
Verwaltung ist möglichst eine Fußgängerquerung der Fahrbahn ohne Mittelinseln
an Signalanlagen zu bevorzugen, da sie für den Nutzer sicherer, komfortabler
und eindeutiger als eine Querung mit Mittelsinseln ist. An manchen
Knotenpunkten mit Signalanlagen kann allerdings aufgrund der hohen
Verkehrsbelastung aus Leistungsfähigkeitsgründen nicht auf Mittelinseln
verzichtet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der
Knotenpunktgeometrie die zu überquerende Fahrbahn sehr breit und damit die
Räumzeit für den Fußgänger sehr lang wird.
Knotenpunkt Amsterdamer Ring/Kronenberg
Im derzeitigen Zustand gibt es am Knotenpunkt Amsterdamer
Ring/Kronenberg wie oben beschrieben zwei zu schmale Mittelinseln für die
Querung des Amsterdamer Rings. Abbildung 2 der Anlage 1 stellt die derzeitige
Situation zur Querung des Amsterdamer Rings schematisch dar.
Zur Zeit steht über den Amsterdamer Ring querenden
Fußgängern an diesem Knotenpunkt je nach Signalprogramm zwischen 16 und 19
Sekunden Freigabezeit und 8 Sekunden Schutzzeit zur Verfügung. Die
hintereinander liegenden Furten werden simultan geschaltet.
Aufgrund der bei den aktuellen Verkehrszählungen
festgestellten veränderten Verkehrsbelastung ist es zur Erhaltung der
Leitungsfähigkeit für den Knotenpunkt und für den Nachbarknotenpunkt Vaalser
Straße / Amsterdamer Ring notwendig, dass die Freigabezeitverteilung angepasst
wird. Der Verkehr auf dem Amsterdamer Ring hat so stark zugenommen, dass zur
Abwicklung des Verkehrs in der Hauptrichtung entlang des Amsterdamer Rings mehr
Freigabezeit für den Kfz-Verkehr benötigt wird.
Die Planung sieht vor die Mittelinseln zu entfernen. Da gleichzeitig die heute sehr weiten Abbiegeradien angepasst werden, sind die Furten (in der Mitte) nur noch 15,00 m lang (vgl. Abb. 3 der Anlage 1). Da sich der Räumweg wegen des Wegfalls der Mittelinsel von 8,80 m auf 15,00 m verlängert, wird auch die Schutzzeit für den Fußgänger länger. Die Schutzzeit beträgt 13 Sekunden (15,00 m Räumweg bei 1,2 m/s aufgerundet auf volle Sekunden).
Bei der Anpassung der Freigabezeitverteilung entsprechend
der aktuellen Verkehrsbelastung, ergibt sich für die Nebenrichtungen
Hahnbrucher Straße und Kronenberg ein Freigabezeitbedarf, der geringer ist als
die Mindestgrünzeit von 10 Sekunden. Die Freigabezeit für Fußgänger müsste an
den Furten über den Amsterdamer Ring auf 7 Sekunden (die Hälfte von 15,00 m
geteilt durch 1,2 m/s aufgerundet auf volle Sekunden) Mindestfreigabezeit
reduziert werden.
Um den Bedürfnissen der Fußgänger, die den Amsterdamer Ring
überqueren wollen, um z. B. aus dem Bereich Hanbruch zu den Schulen in der
Händelstraße, zur Kirche oder zur Schwimmhalle-West zu gelangen, besonders
Rechnung zu tragen, soll die Freigabezeit für die Fußgänger in allen drei
Signalprogrammen auf 11 bzw. 12 Sekunden verlängert werden. In dieser Zeit kann
der Fußgänger bei einer angenommen Geschwindigkeit von 1,2 m/s mit 13,2 bzw.
14,4 m nahezu die gesamte Fahrbahn bei Grün überqueren. Selbst ein langsamer
Fußgänger kann bei Annahme einer geringen Fußgängergeschwindigkeit von 1,0 m/s
mit 11 bzw. 12 m noch mehr als zwei Drittel der Fahrbahn bei Grün überqueren,
ehe er den restlichen Weg in der 13 Sekunden langen Schutzzeit zurücklegt.
In den
neuen Signalprogrammen werden alle Möglichkeiten der Richtlinien für einen
umfassenden und optimalen Fußgängerschutz ausgenutzt. Die zur Verfügung
stehenden Zeiten, um die Fahrbahn sicher zu überqueren, reichen damit auch für
Fußgänger aus, die wegen ihres Alters oder einer Behinderung langsamer sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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159,1 kB
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