Entscheidungsvorlage - FB 62/0008/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, eine Teilfläche der Prinzenhofstraße im Bereich der Schulerweiterung nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einzuziehen und andere Teilflächen in diesem Bereich nach erfolgtem Ausbau nach § 6 StrWG NRW dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch dieser Teilflächen soll bis auf die östlich und südlich an die vorhandene Bebauung anschließende unbeschränkte Fläche auf den Fußgängerverkehr beschränkt werden.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, eine Teilfläche der Prinzenhofstraße im Bereich der Schulerweiterung nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einzuziehen. Ebenfalls beschließt der Mobilitätsausschuss, andere Teilflächen in diesem Bereich nach erfolgtem Ausbau nach § 6 StrWG NRW dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch dieser Teilflächen wird bis auf die östlich und südlich an die vorhandene Bebauung anschließende unbeschränkte Fläche auf den Fußgängerverkehr beschränkt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Gymnasium St. Leonhard soll durch Beschluss des Schulausschusses im Rahmen der Ganztagsoffensive der Landesregierung zu einem gebundenen Ganztagsbetrieb ausgebaut werden. Da die derzeitige Kapazität der Schule hierfür nicht ausreicht, muss eine Fläche des sogenannten „Brot-Schneider-Parkplatzes“ an der Prinzenhofstraße in Anspruch genommen werden.

 

Der Planungsausschuss hat am 28.05.2009 die Durchführung eines begrenzten Realisierungswettbewerbes zur Erweiterung des Gymnasiums St. Leonhard im Hinblick auf den „gebundenen Ganztagsbetrieb“ und ebenso die städtebauliche Aufwertung und Umgestaltung des jetzigen Brot-Schneider-Parkplatzes beschlossen.

Der Wettbewerb wurde am 09.11.2009 entschieden. Den 1. Preis gewannen „pbs architekten Gerlach Krings Böhning, Aachen mit GTL Landschaftsarchitekten , Düsseldorf“, die auch mit der Umsetzung dieser Maßnahme beauftragt worden sind.

 

 

Das Preisgericht beurteilte diesen Entwurf wie folgt:

„Die Verfasser positionieren einen sehr kompakten dreigeschossigen Baukörper mit einem auf ein Sockelgeschoss geschobenen Kubus so in das bestehende Raumgefüge, dass ein wohlproportionierter städtischer Platz unter Würdigung der historischen Gebäude von St. Leonhard und St. Michael entsteht. Gleichzeitig ist hinreichend Raum zur Lösung der notwendigen Verkehrserschließungen gegeben.

Das neu geschaffene Platzniveau orientiert sich am Eingangsbereich von St. Leonhard. Der ebene Platz mit seiner zurückhaltenden Gestaltung und Möblierung ist vielfältig nutzbar. Die notwendige Abgrenzung zur tiefer liegenden rückwärtigen Bebauung der verlegten Prinzenhofstraße bildet ein spannungsvolles Wechselspiel von hohen Hecken, Stelen und Bäume, die sich in der Gliederung des Sockelgeschosses fortsetzt. Es wird eine hohe Aufenthaltsqualität im Platzraum erreicht. Die gedankliche Brücke zwischen dem Europa Karls des Großen und den 12 Gründerstaaten der EG wird durch purpurrote Throne spielerisch interpretiert, einer der wenigen interessanten Vorschläge zur Route Charlemagne. Die Strenge des Kubus wird aufgelöst durch die spiegelnde Fassade, in der sich die historische Bebauung reflektiert. Wohltuend ist dabei der Fassadenrücksprung des Sockelgeschosses. Überzeugend ist auch der lichtdurchflutete, mehrgeschossige hintere Erschließungsraum mit einer südorientierten Terrassenanlage, die dem Ganztagsbetrieb zu Gute kommt. Das innere Nutzungsgefüge der drei Ebenen, von Mensa, Ganztagsbereich und Fachräumen ist klar und schlüssig. Die prominent zum Platz gelegene Mensa ist  hinsichtlich Höhe und Flächendisposition multifunktional und unabhängig vom Schulbetrieb nutzbar.

Der Entwurf liegt annähernd in der Kostenvorgabe. Außergewöhnliche betriebswirtschaftliche Probleme sind nicht erkennbar. Insgesamt überzeugt der Entwurf in seiner stadträumlichen wie auch architektonischen Gesamtaussage.“

 

Aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles (Daseinsvorsorge) soll daher eine Teilfläche der Prinzenhofstraße nach ' 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eingezogen werden. Nach erfolgtem Ausbau der neuen Platzfläche und der verlegten „Fahrstraße“ der Prinzenhofstraße soll dann eine rechtlich klarstellende Widmung der kompletten Fläche nach § 6 StrWG NRW erfolgen. Der Gemeingebrauch dieser Teilflächen soll bis auf die östlich und südlich an die vorhandene Bebauung anschließende unbeschränkte Fläche auf den Fußgängerverkehr beschränkt werden. Über den jetzigen Parkplatz sind auch die Liefertore und Garagen an der Rückfront der Kleinmarschierstraße sowie ein Innenhof mit Garagen erschlossen. Durch die geplante Verlegung der Prinzenhofstraße wird hier weiter Lieferverkehr möglich sein und somit werden diesbezüglich keine Einschränkungen für die Anlieger auftreten. In der Anlage ist ein Plan mit der für die Einziehung und Widmung vorgesehenen Flächen beigefügt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

Einziehung und spätere Widmung von

 Teilflächen der Prinzenhofstraße

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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Anlagen

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