Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0014/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ausschuss

Gegenstand der Beratung

Personal- und Verwaltungsausschuss

Produkt 01-03-01, 01-03-02, 01-04-01, 01-06-03, 01-06-04, 01-08-01 bis 01-08-07, 01-10-01 bis 01-10-03, 01-11-01, 01-19-01 bis 01-19-06, 02-01-01, 02-02-01, 02-07-02, 02-10-01, 02-11-01, 02-13-01 und 02-14-01             

Personal- und Versorgungsaufwendungen im Ergebnisplan bzw. Personal- und Versorgungsauszahlungen im Finanzplan, die zentral von FB 11 veranschlagt werden (s. Anlage Personalkostenverbund)

Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2010

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne der oben genannten Produkte sowie die von FB 11 zentral veranschlagten  Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2010 und der vorgelegten Veränderungsnachweisung zu beschließen.

 

Im Übrigen empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr  2010 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2010 und ergänzt durch den Veränderungsnachweis vom 05.02.2010 (s. Anlage) zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen zum Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2010:

 

I. Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen aufgrund der Stelleneinrichtungen für überplanmäßig beschäftigtes Personal ergeben sich nicht, da die hieraus resultierenden Personalkosten bereits berücksichtigt sind.

Ebenfalls einkalkuliert ist der Bedarf an Personalkosten aufgrund der zusätzlichen, bisher noch nicht besetzten Mehrstellen.

 

Finanzielle Auswirkungen aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen ergeben sich nicht.

 

Stellenumwandlungen bzw. Bewertungsänderungen werden erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen führen.

 

II. Allgemeine Erläuterungen

Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2010, der dem Haushaltsplanentwurf 2010 als Anlage beigefügt ist, wurde nach dem Stand vom 30.10.2009 aufgestellt. Er enthält alle stellenplanrelevanten Änderungen seit der Beschlussfassung des Stellenplanes 2009 (Rat 25.03.2009) bis zum 30.10.2009.

             

Seitdem haben sich weitere Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

- notwendige Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlung und Verlagerung von Stellen bzw. -anteilen

- Bewertungsänderungen

 

Diese  Änderungen  sind  in  dem "Veränderungsnachweis  zum  Stellenplanentwurf  2010"

- Stand: 05.02.2010 - , der als Anlage beigefügt ist,  zusammengefasst.

 

Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplanentwurf  2010  saldiert insgesamt:

 

-   für die Allgemeine Verwaltung   (I.):       

32,5

Mehrstellen  

-   für die regio iT    (II.):             

1,0

Wenigerstelle

-   für den Aachener Stadtbetrieb    (III.):                 

2,0

Wenigerstellen

-   für das Gebäudemanagement der Stadt Aachen (IV.):         

-

Mehr-/ Wenigerstellen                 

-   für die Volkshochschule    (V.):     

--          -

Mehr-/ Wenigerstellen   

-   für das Stadttheater und Musikdirektion (VI.):     

1,0

Mehrstelle

-   für den Kulturbetrieb der Stadt Aachen (VII.):

-

Mehr-/ Wenigerstellen   

-   für das Eurogress - Aachen (VIII.):                           

1,0

Wenigerstelle

 

 

II. 1.   Mehrstellen (Stelleneinrichtungen / Stellenumwandlungen)

Gegenüber dem Stellenplanentwurf 2010 sind im Veränderungsnachweis insgesamt netto 32,5 Mehrstellen (Vollzeitstellen) zu verzeichnen.

 

Hiervon sind allein 20 Vollzeit-Stellen auf die Umwandlung von 40 Planstellen für teilzeitbeschäftigte Tariflich Beschäftigte (ehemalige Arbeiter/innen) zurückzuführen. Diese Planstellen wurden stellenplanmäßig bisher parallel zum eigentlichen Stellensoll der Tariflich Beschäftigten in einer separaten Spalte zusätzlich ausgewiesen  (vgl. Veränderungsnachweis: A. Übersicht über die zahlenmäßigen Veränderungen / I. Allgemeine Verwaltung / Spalte 5 „Teilzeitbeschäftigte“).

Im Rahmen der Anbindung SAP HR an FI/CO und der künftigen neuen Darstellung des Stellenplanes im Haushaltsplan ist diese Umwandlung der Planstellen erforderlich.

Das Gesamtstellensoll erhöht sich aufgrund dieser neuen Darstellung nicht.

 

 

Bei den übrigen 12,5 Mehrstellen handelt es sich um  zusätzliche  Planstellen für überwiegend zurzeit  überplanmäßig geführtes Personal, die für folgende Bereiche benötigt werden:

 

-         FB 01 „Verwaltungsleitung“ (Ratsinformationssystem, DV-Koordination, Protokollangelegenheiten)

 

-         B 03 „Bauverwaltung“ (Zentrale Vergabestelle)

-         FB 11 „Personal und Organisation“ (Personalwirtschaft)

-         B 17 „Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales“

-         FB 20 „Finanzsteuerung“ (Eigenbetriebscontrolling)

-         FB 32 „Sicherheit und Ordnung“ (Überwachungskräfte für Ordnungs- und Sicherheitsdienst)

-         FB 45 „Kinder, Jugend und Schule“ (Ganztagsoffensive an weiterführenden Schulen)

-         FB 63 „Bauaufsicht“ (Campus Projekte der RWTH)

 

 

                                II.  2.   Stelleneinsparungen

Neben der Einsparung einer unbesetzten Planstelle bei der “Allgemeinen Verwaltung“ (Abtlg.I.) konnten insgesamt  2 unbesetzte Beamtenstellen bei den Eigenbetrieben „Aachener Stadtbetrieb“ (Abtlg.III.) und „Eurogress“ (Abtlg. VIII.) wegen der künftigen Besetzung mit einer/einem Tariflich Beschäftigten eingespart werden.

 

 

Die infolge der Bildung der StädtRegion Aachen zum 21.10.2009 und der damit verbundenen Überleitung des Personals erfolgten Stelleneinsparungen sind bereits im Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2010 berücksichtigt.

 

 

II. 3.    Stellenverlagerungen

Bei den im Veränderungsnachweis ausgewiesenen Stellenverlagerungen handelt es sich um die -aus haushaltsrechtlichen bzw. organisatorischen Gründen - erforderliche Neuzuordnung von Planstellen bzw.  -anteilen zu neuen Produktbereichen  bzw. neuen Organisationseinheiten sowie die Verlagerung von Beamtenplanstellen von bzw. zu eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Aachen.

Insbesondere sind die im Rahmen der Bildung des Fachbereiches „Bürgeramt“ erforderlichen Stellenverlagerungen aus bisher in 3 unterschiedlichen Fachbereichen angesiedelten Abteilungen -Bürgerservice (FB 01), Call Aachen (FB 11) und Einwohnermeldeamt (FB 32) - zu erwähnen.

 

II. 4.  Bewertungsänderungen

Die im Veränderungsnachweis verzeichneten Bewertungsänderungen  sind auf  Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen bzw. die Realisierung von "ku" - Vermerken (künftig umzuwandeln) zurückzuführen.             

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Anlagen

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