Entscheidungsvorlage - FB 01/0065/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt gemäß §§ 7, 24 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Aachen die beigefügte Geschäftsordnung für das Bürgerforum.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Bürgerforum ersetzt zum einen den Bürger- und Beschwerdeausschuss; zum anderen sollen im Bürgerforum die Ideen, Anregungen und Beschwerden aus der Bürgerschaft aufgriffen werden. Daneben soll das Bürgerforum auch dazu genutzt werden, den Bürgerinnen und Bürgern die Vorstellungen von Verwaltung und Politik zu präsentieren, bevor in den Ausschüssen entschieden wird.

 

Die neue Geschäftsordnung für das Bürgerforum ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Regelungen für den Bürger- und Beschwerdeausschuss und ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Aachen, im Dialog mit Vertretern der politischen Parteien und der Verwaltung intensiv die Entwicklung ihrer Stadt zu begleiten. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschäftsordnung für das Bürgerforum

 

Aufgrund der §§ 7, 24 Abs. 2 GO NRW der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994, S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 380) und gemäß § 11 der Hauptsatzung der Stadt Aachen hat der Rat der Stadt Aachen in der Sitzung am 03.03.2010 folgende Geschäftsordnung beschlossen:

 

§ 1 Bürgerforum

(1)     Es wird ein Bürgerforum gebildet. Es besteht aus zwölf Mitgliedern.

(2)     Das Bürgerforum ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung für die Erledigung der an den Rat der Stadt Aachen und an ihn selbst gerichteten Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW zuständig.

(3)     Für Einwohner und Einwohnerinnen findet in Sitzungen des Bürgerforums eine Fragestunde statt.

(4)     Darüber hinaus wird den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, im Dialog mit Vertretern der politischen Parteien und der Verwaltung intensiv die Entwicklung ihrer Stadt zu begleiten. Interessen, Wünsche, Anregungen und Stellungnahmen können in diesem Rahmen vorgetragen werden (Bürgeranhörung).

(5)     Im Bürgerforum kann ferner die Verwaltung über neue Projekte und Vorhaben der Stadt informieren.

(6)     Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Oberbürgermeisters werden hierdurch nicht berührt.

 

§ 2 Eingabe von Fragen, Anregungen und Beschwerden

(1)     Die Eingabe von Fragen, Anregungen und Beschwerden ist jederzeit in der Geschäftsstelle des Bürgerforums und mittels eines Formulars, das im Inter­net unter www.aachen.de aufgerufen werden kann, möglich.

(2)     Jede Antragstellerin / jeder Antragsteller kann pro Sitzung nur je ein Anliegen vorbringen.

(3)     Der Eingang einer Frage/Anregung/Beschwerde ist dem Antragsteller/der Antragstellerin unverzüglich, regelmäßig binnen zwei Wochen nach Eingang durch die Geschäftsstelle des Bürgerforums schriftlich zu bestätigen. Dabei ist anzugeben, wann das Bürgerforum voraussichtlich über die Frage bzw. die Anregung/Beschwerde beraten wird. Die Eingangsbestätigung kann einen Hinweis auf die Prüfungsbeschränkungen des § 9 dieser Geschäftsordnung und auf die Anforderungen nach § 24 GO NRW (z. B. Schriftformerfordernis) enthalten.

(4)     Fragen/Anregungen und Beschwerden, für deren Behandlung eine städtische Stelle (Rat, Bezirksvertretung, Ausschuss, Integrationsrat oder Oberbürgermeister) nicht zuständig ist, leitet der Oberbürgermeister mit der Bitte um Prüfung an die zuständige Stelle weiter. Der Antragsteller / die Antragstellerin erhält hierüber eine Abgabenachricht.

 

§ 3 Tagesordnung

(1)     Die Tagesordnung wird von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden im Benehmen mit dem Oberbürgermeister festgelegt. Tagesordnungspunkte können sowohl von der Politik als auch von Verwaltungsstellen benannt werden.

(2)     Die/der Vorsitzende und ihre Vertreterin /sein Vertreter und der Oberbürgermeister sind über die eingegangenen Fragen/Anregungen/Beschwerden und die Weiterleitung an die zuständige Dienststelle schriftlich zu unterrichten. Der Unterrichtung ist die Frage/Anregung oder Beschwerde in Kopie beizufügen.

(3)     Die Mitglieder des Bürgerforums erhalten die eingegangenen Fragen/Anregungen oder Beschwerden in Kopie spätestens mit der Einladung für die nächste Sitzung des Bürgerforums.

(4)     Während einer Sitzung können neue Punkte mittels einfacher Mehrheit auf die Tagesordnung gesetzt werden.

(5)     Der Absender wird über Tag, Uhrzeit und Ort der Behandlung seiner Anregung oder Beschwerde im Bürgerforum informiert. Dabei ist er auf sein Anhörungsrecht nach § 4 Abs. 4 dieser Geschäftsordnung ausdrücklich hinzuweisen.

 

§ 4 Teilnahme an den Sitzungen

(1)     Zu den Ausschusssitzungen wird durch die Vorsitzende /den Vorsitzenden im Benehmen mit dem Oberbürgermeister eingeladen.

(2)     Die Sitzungen des Bürgerforums sind öffentlich, soweit nicht durch Rechtsvorschriften oder die Geschäftsordnung des Rates etwas anders bestimmt ist.

(3)     Wird die Anregung/Beschwerde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt, kann ihr Absender an der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass keine schützenswerten Rechte Dritter oder der Stadt Aachen berührt werden.

(4)     Antragstellende haben das Recht, ihre Anregung/Beschwerde im Bürgerforum zu erläutern und zu begründen. Bei Anregungen/Beschwerden von Gruppierungen gilt dies für deren Sprecher. Die Redezeit für Erläuterungen/Begründungen beträgt 10 Minuten. Im Einzelfall kann die Redezeit durch Beschluss des Bürgerforums verlängert werden.

 

§ 5 Prüfung einer Frage/Anregung/Beschwerde

(1)     Das Bürgerforum prüft die eingegangenen Fragen/Anregungen/Beschwerden. Dazu kann es über die Anhörung nach § 4 Abs. 4 dieser Geschäftsordnung hinaus eine Ortsbesichtigung vornehmen und einen Bericht der Verwaltung einholen.

(2)     Das Bürgerforum kann Fragen/Anregungen/Beschwerden einem Mitglied als Berichterstatter zur Vorbereitung einer Entscheidung des Bürgerforums übertragen, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat.


 

§ 6 Sitzungsleitung

(1)     Die/der Vorsitzende des Bürgerforums eröffnet, leitet und schließt die Sitzung.

(2)     Er ist berechtigt, zur Vorbereitung der ordnungsgemäßen Behandlung der einzelnen Angelegenheiten durch die Geschäftsstelle die Beibringung der ihm notwendig erscheinenden Unterlagen auch vom Antragsteller zu veranlassen.

§ 7 Sitzungsniederschrift

(1)     Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu verfassen, die vom Vorsitzenden (Stellvertreter) und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

(2)     Die Niederschrift muss enthalten:

1.        Datum, Beginn und Ende der Sitzung,

2.        Namen der/des Vorsitzenden und der anwesenden Mitglieder,

3.        die gestellten Fragen/Anträge/Beschwerden mit kurzer Begründung unter Bezeichnung des Antragstellers,

4.        die Beschlussfassung unter Anführung der wesentlichen Argumente und des Abstimmungsergebnisses.

(3)     Die Niederschrift ist nach der Unterzeichnung durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden und die Schriftführerin/den Schriftführer und einem Sichtvermerk des Oberbürgermeisters unverzüglich allen Bürgerforumsmitgliedern in Abdruck zuzuleiten.

(4)     Die Schriftführerin/der Schriftführer und deren oder dessen Vertretung werden vom Bürgerforum bestellt.

(5)     Erster Punkt der Tagesordnung einer jeden Sitzung ist die Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung.

 

§ 8 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung

(1)     Das Bürgerforum ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder einschließlich der/des Vorsitzenden anwesend sind.

(2)     Das Bürgerforum fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

 

§ 9 Entscheidungen des Bürgerforums

(1)     Das Bürgerforum weist eine Frage/Anregung/Beschwerde ohne sachliche Prüfung zurück,

wenn die Behandlung der Frage/Anregung/Beschwerde

a)    wegen Unleserlichkeit, Fehlens des Namens des Antragstellers oder mangels eines Sinnzusammenhangs unmöglich ist,

b)    nicht in den sachlichen oder örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Aachen fällt,

c) einen Eingriff in ein schwebendes Gerichtsverfahren oder die Nachprüfung einer richterlichen Entscheidung bedeuten würde,

d) sich gegen Verwaltungshandlungen richtet, gegen welche förmliche Rechtsbehelfe eingelegt werden können bzw. konnten; dies gilt nicht für Anregungen und Beschwerden, die nicht persönliche Interessen, sondern solche der Allgemeinheit verfolgen,

e)    eine Dienstaufsichtsbeschwerde betrifft,

f)     schutzwürdige private Interessen verletzen würde,

g)    eine Angelegenheit betrifft, die innerhalb der letzten zwei Jahre bereits im Rat, in einem Ausschuss oder in einer Bezirksvertretung beschiedenen worden ist und die Frage/Anregung/Beschwerde kein neues Sachvorbringen enthält.

(2) Das Bürgerforum kann von einer sachlichen Prüfung einer Frage/Anregung/Beschwerde absehen oder sie zurückweisen, wenn

a) sie beleidigende oder unsachliche Ausführungen enthält,

b) ihr Inhalt einen Straftatbestand erfüllt,

c) sie lediglich auf die Erteilung von Rechtsauskünften abzielt.

(3) Das Bürgerforum kann nach sachlicher Prüfung der Anregung/Beschwerde

a) sich der Stellungnahme des Oberbürgermeisters anschließen und feststellen, dass der       Anregung/Beschwerde entsprochen wird bzw. entsprochen worden ist oder nicht     entsprochen werden kann,

b)   der zuständigen städtischen Stelle (Rat der Stadt, Bezirksvertretung, Ausschuss oder Oberbürgermeister) empfehlen, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen oder die Angelegenheit zu prüfen,

c)   die Anregung/Beschwerde wegen Rücknahme oder aus einem anderen Grunde für erledigt erklären.

 

§ 10 Unterrichtung der Antragstellerin oder des Antragstellers

(1)     Die Antragstellerin oder der Antragsteller erhält über die Entscheidung des Bürgerforums eine schriftliche Mitteilung der Geschäftsstelle des Bürgerforums. Die Mitteilung soll eine Begründung enthalten, wenn dem Standpunkt des Antragstellers nicht vollinhaltlich Rechnung getragen wird.

(2)     Eine gem. § 9 Abs. 3 Buchst. b) getroffene Entscheidung der zuständigen Stelle hat die Geschäftsstelle unverzüglich der Antragstellerin / dem Antragsteller mitzuteilen. Das Bürgerforum ist in seiner nächsten Sitzung über diese Entscheidung zu unterrichten. Hat das Bürgerforum eine Verweisung an einen Ausschuss oder eine Bezirksvertretung beschlossen (vgl. § 9 Abs. 3 Buchst. b), so hat die Geschäftsstelle der Antragstellerin / dem Antragsteller auch den Termin, in dem der Ausschuss über die Anregung/Beschwerde berät, schriftlich mitzuteilen.

 

§ 11 Ergänzende Regelungen

Für das Verfahren des Bürgerforums gelten im Übrigen die Vorschriften der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse entsprechend.

 

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