Entscheidungsvorlage - FB 61/0130/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung  Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Oberforstbacher Straße zwischen den Einmündungen Wilburgpfad und Feuerwache Süd in die angrenzende Tempo-30-Zone einzubeziehen und die Einmündungen Auf der Gallich, Benediktinerweg, Steinkaulweid und Alfons-Gerson-Straße nach rechts vor links zu regeln.

 

Die Münsterstraße bleibt aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung, der dortigen Buslinie sowie der baulichen Gestaltung der einmündenden Nebenstraßen als Vorfahrtsstraße mit Tempo 50 bestehen.

 

Die Anträge gelten damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach bilateralen Gesprächen zwischen der Senioreneinrichtung Münsterstraße 30 und der Verwaltung wurden mehrere thematisch gleiche Anträge an die Bezirksvertretung gerichtet:

 

-    Mit Schreiben vom 31.10.09 beantragt die SPD-Bezirksfraktion, die Münsterstraße zwischen Oberforstbacher Straße und Auf der Gallich in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln und  in Höhe der Senioreneinrichtung zwischen den Bushaltestellen einen Zebrastreifen anzulegen.

 

-    Die CDU-Bezirksfraktion beantragt mit Schreiben vom 07.12.09 eine Tempo-30-Zone auf der Oberforstbacher Straße ab Einmündung Schleckheimer Straße bis Ortsausgang sowie auf der Münsterstraße von Oberforstbacher Straße bis Ortsausgang. Weiterhin soll der Betreiber der Senioreneinrichtung Münsterstraße veranlasst werden, eine höhengleiche Zuwegung von seinem Gelände auf den Bürgersteig der Münsterstraße zu schaffen.

 

-    Schließlich bittet der Seniorenbeirat des Stadbezirkes Kornelimünster mit Schreiben vom 27.01.10 ebenfalls um Tempo-30-Zone auf der Münsterstraße in Höhe des Seniorenheimes und um einen Fußgängerüberweg am Heim sowie an der Einmündung Oberforstbacher Straße/Schleckheimer Straße.

 

Wegen der inhaltsgleichen Thematik werden die 3 Anträge im Folgenden zusammenfassend von der Verwaltung behandelt.

 

 

Tempo-30-Zone Oberforstbacher Straße und Münsterstraße:

 

a)  Oberforstbacher Straße:

     Das Teilstück in Kornelimünster liegt zwischen 2 benachbarten Tempo-30-Zonen und hat selbst mit 1400 Kfz zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr eine recht geringe Verkehrsbelastung. Die Durchfahrt nach Oberforstbach nutzen nur Ortskundige, wobei die Fahrgassenbreite auf der freien Strecke im Begegnungsverkehr sehr gering ist.

     Die vom Antragssteller angeführten Argumente für eine Tempo-30-Zone sind nicht zwingend, da nach Anlegung des Kunstrasenplatzes am Romerich der Bolzplatz gegenüber der Benediktinerabtei nur noch vereinzelt von Kindern als Freizeit-Treff genutzt wird. Die teilweise Umgestaltung der Benediktinerabtei bringt ebenfalls keine Auswirkungen auf die ganze Straße, da nur wenige Wohnungen zum Bestand der Straße hinzukommen.

 

     Dennoch lässt die geringe Verkehrsbelastung die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Oberforstbacher Straße zwischen der Ausfahrt der Feuerwache und dem Parkplatz der Benediktinerabtei zu. Die Belange des Anwohnerschutzes beim Queren der Oberforstbacher Straße sind höher einzustufen als das Interesse des überschaubaren Durchgangsverkehrs, möglichst zügig über diese Nebenstrecke vom Steinkaulplatz nach Oberforstbach und zurück zu gelangen. Als bessere Alternative zur Oberforstbacher Straße steht dem Durchgangsverkehr die Schleckheimer Straße und ggf. weiter die Pascalstraße zur Monschauer Straße zur Verfügung.

 

     Deshalb stimmt die Verwaltung einer Einführung der Tempo-30-Zone auf der Oberforstbacher Straße zwischen Ausfahrt der Feuerwache und Parkplatz Benediktinerabtei mit gleichzeitiger Aufhebung der Vorfahrten an den Einmündungen Alfons-Gerson-Straße, Steinkaulweid, Benediktinerweg und Auf der Gallich zu. Weitere bauliche Umgestaltungen oder Fahrbahnmarkierungen erfolgen nicht. Die Berufsfeuerwehr erhebt gegen diese Änderung keine Bedenken.

 

b)  Münsterstraße:

     Die Münsterstraße hat mit 2495 Kfz zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr eine deutlich höhere Verkehrsbelastung als die Oberforstbacher Straße. Außerdem wird sie mit den Buslinien 55 und  65 befahren. Die ASEAG hat sich daher gegen die Einbindung der Münsterstraße in eine Tempo-30 Zone ausgesprochen. Die Einmündungen Auf der Gallich und Steinkaulweid sind mit Materialwechsel baulich von der Münsterstraße optisch abgesetzt; dies würde bei einer rechts-vor-links-Regelung zu Missverständnissen führen. Die in den politischen Anträgen aufgelisteten Einrichtungen sind entweder noch nicht fertig und können verkehrlich nicht bewertet werden (Gewerbepark und Therapiepraxis) oder haben keine verkehrlichen Auswirkungen (Spielplatz mit Ausgang zur Gallich).  Einzig das neue Seniorenzentrum bringt Bewohner und Besucher zusätzlich in diesen Bereich, wobei dies keine weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung rechtfertigt. Aus den genannten Gründen und besonders wegen der Nutzung der Münsterstraße durch zwei Buslinien ist Einbeziehung in die Tempo-30-Zone nicht angebracht.

 

Fußgängerüberwege im Bereich Münsterstraße/Seniorenzentrum und Oberforstbacher Straße/Schleckheimer Straße:

 

a) Münsterstraße / Seniorenzentrum:

     Eine Fußgängerzählung am 08.12.09 in Höhe der Bushaltestelle am Seniorenzentrum ergab 57 querende Fußgänger zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr und somit durchschnittlich 5 Fußgänger /h (Schüler, Anwohner und neue Senioren zusammen).  Als Spitzenwert wurden zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr 12 Fußgänger gezählt, für die auch jetzt ausreichende Verkehrslücken bestehen, um im Bereich der Bushaltestelle “Steinkaulweid “die Münsterstraße zu queren. Diese Mengen liegen deutlich unter den in den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen geforderten 50 querenden Fußgängern pro /Spitzenstunde. Auch stellt der Fahrgassenversatz in Höhe des Seniorenzentrums eine sehr günstige Stelle zum Überqueren der Straße dar, da die Fußgänger dort in beiden Richtungen den von links auf ihrer Seite ankommenden Verkehr hindernisfrei erkennen können und keine Sichtbeeinträchtigungen z.B. durch parkende Fahrzeuge haben.

     Schließlich ist in den vergangenen Jahren aus der Bevölkerung keine Beschwerde über Probleme beim Queren der Münsterstraße eingegangen.           

     Die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg an dieser Stelle liegen somit weder von den Verkehrsmengen noch von der Gefahrenlage vor.

 

b) über Schleckheimer Straße in Höhe Oberforstbacher Straße:

     Bei einer Verkehrserhebung am 08.12.09 wurden die Kfz auf der Schleckheimer Straße im Bereich des Tunnels Vennbahnweg sowie die an gleicher Stelle über die Schleckheimer Straße querenden Fußgänger erfasst.

     Insgesamt querten zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr 118 Fußgänger, wobei die Spitzenbelastungen zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr sowie zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr mit jeweils zusammen 20 Fußgängern in beiden Richtungen lagen. Gleichzeitig fuhren über die Schleckheimer Straße zwischen 219 und 661 Kfz/h.

 

     Auch hier reichen die Fußgängermengen nicht an die in den entsprechenden Richtlinien festgelegten Mindestwerte heran. Querungswillige  Senioren haben die Möglichkeit, ab der Gaststätte Bahnhofsvision den Vennbahnweg zu nutzen, um kreuzungsfrei und ebenerdig in den Bereich St. Gangolfsberg/Bezirksamt zu gelangen. Weiterhin steht ihnen die Signalanlage Steinkaulplatz/Napoleonsberg mit eigenen signalisierten Fußgängerfurten zur Verfügung. Schließlich sind auch hier tagsüber geeignete Verkehrslücken vorhanden, die ein Überqueren der Schleckheimer Straße ermöglichen.

 

Abschüssiger Gehweg am Ausgang des Seniorenzentrums:

Dieses Problem ist darauf zurückzuführen, dass der Bauherr des Seniorenzentrums die fußläufige Anbindung nur über die Zufahrt zum Privatparkplatz geschaffen hat und kein weiterer separater Ausgang auf einen nicht abgesenkten Gehweg angelegt wurde. Das Bezirksamt hat sich diesbezüglich mit dem Betreiber in Verbindung gesetzt und den Wunsch der Bezirksfraktion auf Schaffen eines waagerechten Ausgangs weitergeleitet. Der Betreiber wird in der Sitzung anwesend sein und dazu Stellung nehmen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Umbeschilderung werden aus dem Ansatz für die Unterhaltung von Verkehrszeichen finanziert.

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Anlagen

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