Kenntnisnahme - E 26/0013/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Fraktion zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung hat mit Schreiben vom 26.01.2010 den beigefügten Antrag zur Absicherung des behindertengerechten Zugangs am Bezirksamt Kornelimünster / Walheim gestellt.

 

Maßgeblich für die Beurteilung der Situation ist die Bauordnung NW. Im § 41 heißt es, dass Umwehrungen ab einem Höhenversatz von einem Meter erforderlich werden. Diese Höhe wird in dem vorliegenden Fall nicht erreicht.

Der Handlauf soll den Nutzern ein einfaches und sicheres Begehen der Rampe erleichtern. Eine Sicherung für den Rollstuhlfahrer ist durch die untere Aufkantung gegeben.

Bei größeren Absturzhöhen kann noch ein so genannter Kniestock, eine horizontale Abgrenzung auf etwa halber Höhe zwischen Handlauf und Belag eingebaut werden. Da dies aber eine Kletterhilfe darstellen würde (Sicherheit spielender Kinder), wurde hier darauf verzichtet.

Treppen und notwendige Geländer sind im § 36 der Bauordnung NW geregelt.

Der Abs. 8 beschreibt, dass bei Treppen bis zu 5 Steigungen auf einen Handlauf verzichtet werden kann.

Die Hauptzuwegung für den Osteingang des Verwaltungsgebäudes ist die Rampe. Die Treppe spielt hier eine untergeordnete Rolle.

Da es aber sowohl aus technischer als auch aus gestalterischer Sicht problemlos möglich ist, den Handlauf zu verlängern und bis in den Podestbereich hineinzuführen, wurde eine entsprechende Änderung veranlasst.

Somit ist auch diese untergeordnete Treppe komfortabel zu begehen.

 

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Anlagen

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