Kenntnisnahme - FB 61/0115/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach eine verbindliche Vorgabe der Parkordnung nicht erforderlich ist, zur Kenntnis. Der Antrag der FDP-Bezirksfraktion gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die FDP-Bezirksfraktion beantragt ein einseitiges Haltverbot in der Straße Grünenthal, um die rettungstechnische Erschließung sicherzustellen.

 

Die Straße liegt im Randbereich des Stadtteils Richterich und ist nur aus Richtung Karl-Friedrich-Straße befahrbar. Eine Durchfahrt in Richtung Ortsmitte ist mittels Z. 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge) nicht gestattet.

Im Bereich zwischen der Karl-Friedrich-Straße und dem alten Bahndamm ist die Straße Grünenthal beidseitig bebaut. Im gesamten Bereich ist das Fahrbahnrandparken erlaubt. Lediglich im Wendebereich gegenüber Haus 34 ist ein Haltverbot ausgeschildert, um größeren Fahrzeugen das Wenden zu ermöglichen.

Die durchschnittliche Fahrbahnbreite von ca. 5,50 m lässt das gleichzeitige Fahrbahnrandparken auf beiden Fahrbahnseiten nicht zu. Die Parksituation wurde an mehreren Tagen zu unterschiedlichen Tageszeiten vor Ort überprüft. Hierbei konnte festgestellt werden, dass die Anwohner und Anlieger unter Beachtung des § 12 Abs. 1 StVO, wonach das Parken an engen Straßenstellen unzulässig ist, ihre Fahrzeuge abschnittsweise wechselseitig abgestellt hatten. Eine konkrete Behinderung für den fließenden Verkehr konnte bei keiner Überprüfung vor Ort festgestellt werden.

Auf Nachfrage hat die Feuerwehr mitgeteilt, dass es aus rettungstechnischer Sicht keiner weiteren Regelung der Parkordnung bedarf.

Aus den vorgenannten Gründen ist eine über die gesetzlich bereits bestehende Regelung hinausgehende Vorgabe der Parkordnung in der Straße Grünenthal nicht erforderlich.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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