Kenntnisnahme - FB 30/0004/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die persönlich vorgetragenen Erläuterungen zum Schiedsamtswesen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

(Grehling)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Schiedsmannswesen

Verfahren zur Auswahl der Schiedspersonen

Liste der in der Stadt Aachen tätigen Schiedspersonen

 

 

Das Verfahren zur Auswahl von Schiedspersonen ist in § 2 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt [Schiedsamtsgesetz  - SchAG NRW - vom 16.12.1992 (GV NRW 1993 S. 32) zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 21. 04. 2009 (GV NRW S. 224) ]

 

§ 2 Abs. 1 SchAG NRW

 

Die Schiedsperson muß nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 

§ 2 Abs. 2 SchAG NRW

 

Schiedsperson kann nicht sein, wer

1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2. unter Betreuung steht.

 

§ 2 Abs. 3 SchAG NRW

 

Schiedsperson soll nicht sein, wer

1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat;

2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;

3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung  

    über  sein  Vermögen beschränkt ist.

 

 

§ 2 Abs. 4 SchAG NRW

 

Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Im Regelfall wird der Rat der Gemeinden niemanden zur Schiedsperson wählen oder wiederwählen, der zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr vollendet hat. Der Rat bzw. die jeweils zuständige Bezirksvertretung kann aber je nach Lage des Einzelfalles unter besonderer Berücksichtigung des Interesses an einer wirkungsvollen Schlichtungstätigkeit der Schiedsperson hiervon abweichen.

 

 

 

§ 3 Abs. 1 SchAG NRW

 

Der Rat der Gemeinde wählt die Schiedsperson. Der Rat kann die Wahl auf die zuständige Bezirksvertretung übertragen, sofern der Schiedsamtsbezirk in dem jeweiligen Stadtbezirk liegt. Nach § 21 Ziffer 30 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen sind die Bezirksvertretungen für die Entscheidung über die Wahl der Schiedspersonen zuständig.

 

§ 3 Abs. 2 SchAG NRW

 

Die Gemeinde soll in geeigneter Form bekannt machen, dass sich interessierte Personen für das Amt bewerben können.

 

Wird das Schiedsamt frei, so soll die Gemeinde in geeigneter Form ( Aachener Tageszeitungen) bekannt machen, dass interessierte Personen sich zur Wahl stellen können. Vor der Wahl soll die Gemeinde ferner die regionale Organisation (Bund Deutscher Schiedsmänner, Bezirksvereinigung Aachen), die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, hören.

Dies gilt auch für die Wiederwahl.

 

 

In Fällen, in denen Schiedsmänner, die über jahrelange Erfahrung in der Schiedsmannstätigkeit verfügen, sich im Vorfeld bereit erklären, ihre Tätigkeit weiterhin auszuüben, ergibt sich nicht die Notwendigkeit der Anwendung des § 3 Abs. 2 SchAG NRW. Die Bezirksvereinigung Aachen des “Bund Deutscher Schiedsmänner e.V. “, die vor jeder Neubesetzung/Wiederwahl gehört wird, begrüßt es in der Regel sehr positiv, wenn sich die erfahrenen Schiedspersonen wieder zur Wahl stellen.

 

§ 3 Abs. 3 SchAG NRW

 

Die Schiedsperson wird für fünf Jahre gewählt.

Als Anlage füge ich eine Liste der in der Stadt Aachen tätigen Schiedspersonen bei.

 

      

 

Die Stadt Aachen ist in 8 Schiedsamtsbezirke aufgeteilt:

 

Nr.

Schiedsamtsbezirk

Schiedsmann

Name, Vorname

Schiedsmann

seit

gewählt bis

1

Aachen I (Süd)

Thyssen, Helmut

 

Vertreter:

Schwartz, Georg Günther

15. 06. 1972

 

05. 03. 1990

27. 10.  2010

 

12. 04.  2010

2

Aachen II (Nord)

Middelhof, Hendrik

 

Vertreter:

Lunk, Günter

22. 08. 2001

 

05. 03. 1990

21. 08. 2011

 

12. 04. 2010

3

Aachen - Brand

Königs, Willhelm

 

Vertreter:

Müller, Hans

29. 07. 1988

05. 02. 2014

4

Aachen - Eilendorf

Ziemons, Wolfgang

 

Vertreter:

Wirth, Henning-Peter

04. 06. 1991

05. 05. 2011

 

5

Aachen - Haaren

Wirth, Henning-Peter

 

Vertreter:

Ziemons, Wolfgang

03. 08. 2007

02. 08. 2012

6

Aachen - Kornelimünster/

               Walheim

Müller, Hans

 

Vertreter:

Königs, Wilhelm

07. 10. 2009

06. 10. 2014

7

Aachen - Laurensberg

Tenholte, Heinrich

 

Vertreter:

Frenzel, Dr. Walter

29. 06. 1983

07. 01. 2014

8

Aachen - Richterich

Frenzel, Dr. Walter

 

Vertreter:

Tenholte, Heinrich

04. 11. 1992

03. 01. 2013

 

 

 

Die Abgrenzung der Schiedsamtsbezirke wurde vom Rat der Stadt festgelegt, zuletzt am  05. 07. 2004  - Die beiden bis dahin existierenden Schiedsamtsbezirke Kornelimünster und Walheim wurden durch Ratsbeschluß vom 21. 04. 2004 mit Wirkung vom 05. 07. 2004 zu einem Schiedsamtsbezirk (Aachen - Kornelimünster/Walheim) zusammengelegt.

 

 

Die beiden größten Schiedsamtsbezirke Aachen I (Süd) und Aachen II (Nord) sind noch bis 12. 04. 2010 als einzige Bezirke mit besonderen gewählten Stellvertretern ausgestattet.

 

-  Der in den letzten Jahren geringer gewordene Arbeitsanfall in den Bezirken 1 bis 2 sowie der in den Bezirken 3     bis 8 schon immer vorhandene geringere Arbeitsanfall

 

- die Vertretungsschwierigkeiten wegen fehlender Praxis

 

gaben Veranlassung, dass nach vorheriger Kenntnisnahme der Bezirksvertretungen und auf Empfehlung des Hauptausschusses der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 03. März 2010 die gegenseitige Vertretung der Schiedspersonen wie folgt beschlossen bzw. bestimmt hat:.

 

 

Gegenseitige Vertretung zwischen

Aachen I (Süd)

und

Aachen II (Nord)

Aachen - Brand

und

Aachen - Kornelimünster/Walheim

Aachen - Eilendorf

und

Aachen - Haaren

Aachen - Laurensberg

und

Aachen - Richterich

 

Die wechselseitige Vertretung der Schiedspersonen  in den Bezirken 3 bis 8 hat sich in den letzten 26 Jahren in der Praxis bestens bewährt. Gleiches ist bei der wechselseitigen Vertretung der Bezirke 1 und 2 zukünftig ebenfalls  zu erwarten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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