Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0066/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 109 des Flächennutzungsplanes 1980 - Eberburgweg - zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 109 des Flächennutzungsplanes 1980  - Eberburgweg - zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

                           

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 29.04.2009 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis genommen.

Sie empfahl dem Planungsausschuss einstimmig, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die

Änderung Nr. 109 des Flächennutzungsplanes1980 -Eberburgweg- in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.

Der Planungsausschuss hat sich am 30.04.2009 dieser Empfehlung einstimmig angeschlossen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte in der Zeit vom 3.08.2009 bis einschließlich 04.09.200­9.

 

Von Bürgern wurden 2 Stellungnahmen eingereicht. Diese unterstützen ausdrücklich den Änderungsentwurf und sind als Anlage beigefügt.

 

Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel zur Öffentlichkeit wurden 16 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange am Bauleitplanverfahren in der Zeit vom 03.08.2009 bis einschließlich 04.09.2009 beteiligt. Davon hat 1 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme eingereicht.

 

Die Eingabe sowie die dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung ist der Vor­lage als Anlage beigefügt und ist Grundlage der Beratung.

 

 

Zusammenfassung / Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Als Ergebnis der Offenlage empfiehlt die Verwaltung nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Änderung Nr. 109 des Flächennutzungsplanes 1980 - Eberburgweg - zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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