Entscheidungsvorlage - FB 40/0026/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der gemeinsamen Sitzung am 22.09.2009 haben der KJA und der Schulausschuss beschlossen, die im Haushalt eingestellten Mittel des Zukunftsfonds durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule für bedürftige Kinder, Jugendliche und Familien, sowie innovative Projekte zu verwenden.

 

Auszug aus der damaligen Vorlage:

 

"Notlagen bei denen zukünftig der Zukunftsfonds greifen sollte:

 

Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen, aber auch der Tatsache, dass – wie oben

dargestellt – bereits jetzt unterschiedlichste Instrumente zur Verfügung stehen, um bedürftige Kinder,

Jugendliche und Familien in diversen Notlagen zu unterstützen, schlägt die Verwaltung vor, dass

Mittel aus dem Zukunftsfonds künftig bei folgenden Notlagen gewährt werden sollten:
 

a.       Finanzierung von Frühstück und Mittagsverpflegung in den Aachener Kindertageseinrichtungen,
 

b.       Beschaffung von Schulranzen sowie deren Ausstattung für Grundschüler und Schüler allgemein bildender weiterführender Schulen der Sekundarstufe I,
 

c.       Finanzierung von Klassenfahrten und Ausflügen in Kindertageseinrichtungen und Schulen,
 

d.       Finanzierung von Musikinstrumenten und Musikunterricht an Aachener Schulen,
 

e.       Erstausstattung mit Babybekleidung bei jungen allein erziehenden Müttern (soweit nicht wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen)
 

f.         Grundausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

 

 

Zum Verfahren:
 

Die Bewirtschaftung der Mittel aus dem Zukunftsfonds erfolgt über den Fachbereich Kinder, Jugend

und Schule.

 

Für die Bewirtschaftung gelten folgende Grundsätze:

 

a.       Hilfe aus dem Zukunftsfonds erfolgt immer nachrangig, bestehende gesetzliche Möglichkeiten sind vorher auszuschöpfen. In der Regel sollte durch die Hilfesuchenden ein Eigenanteil im Rahmen ihrer Möglichkeiten erbracht werden.
 

b.       Beantragung bzw. Abruf der Mittel können nur erfolgen durch Vertreter von betreuenden Institutionen (Schulleitungen, Kita-Leitungen, Leistungserbringer der Jugendhilfe, etc.)
 

c.       Die Hilfe soll mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand für alle Beteiligten (Hilfesuchender, betreuende Institution, Verwaltung) verbunden sein. Die Einschätzung der Bedürftigkeit, die Festlegung eines angemessenen Eigenanteils sowie die adäquate Verwendung der gewährten Mittel werden in die Verantwortung der betreuenden Institution gestellt und sind dort zu dokumentieren.

 

Die Handhabung sollte in folgender Weise erfolgen:

 

?         Zuschüsse zu Frühstück oder Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen werden gesammelt durch die Leitung der Kindertageseinrichtung bei der Verwaltung im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule abgerufen.
 

?         Die notwendigen Mittel für die Erstausstattung mit Schulranzen/Schulranzeninhalt werden gesammelt durch die Schulleitung der jeweiligen Schule für die Gesamtzahl der bedürftigen Schüler abgerufen. Es wird in das Ermessen der Schulleitung gestellt, ob durch die Schule selbst entsprechende Materialien beschafft und den bedürftigen Schüler/innen zur Verfügung gestellt werden oder den in Frage kommenden Familien ein finanzieller Zuschussausgehändigt wird.
 

?         Zuschüsse zu Klassenfahrten und Ausflügen werden ebenfalls durch die zuständige Schulleitung bei der Verwaltung abgerufen.
 

?         Die Finanzierung von Musikinstrumenten und Musikunterricht muss durch die Schulleitung beantragt werden. Ab einer Zuschusshöhe von 2.000,00 € bezogen auf ein Schuljahr obliegt die Entscheidung über die Zuschussgewährung dem Schulausschuss.
 

?         Zuschüsse für die Erstausstattung mit Babybekleidung etc. bei jungen allein erziehenden Müttern sowie Zuschüsse zur Grundausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden erst nach Prüfung und Stellungnahme durch die Abteilung FB 45/30 Soziale Dienste im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule gewährt."

 

Für das Haushaltsjahr 2010 sind insgesamt 70.000 Euro veranschlagt.

Zwischenzeitlich liegen der Verwaltung folgende Anträge/Verlängerungsanträge zwecks Bezuschussung aus dem Zukunftsfond vor:

 

Antragsteller

Projekt

(s. auch die in der Anlage beigefügten Konzepte)

Kosten/Euro

Einzelanträge bedürftiger Familien

Klassenfahrten

(nachrichtlich)

8.600

Städt. Gemeinschaftsgrundschule

Gut Kullen

Niederländischunterricht an der Schule

Schuljahr 2009/2010 (2. Rate)

4.000

Städt. Gemeinschaftsgrundschule Schönforst

Streicherklasse

Schuljahr 2009/2010

20.000

Montessori-Grundschule Reumontstraße

Tanzgeschichte

Schuljahr 2009/2010

Broschürenerstellung

s. o.

3.500

 

1.500

Städt. Gemeinschaftsgrundschule Driescher Hof

Konzept im Stadtteil Driescher Hof

4.000

Gesamtsumme

 

41.600

 

Die eingereichten Konzepte entsprechen den Maßgaben des Zukunftsfonds. Daher empfiehlt die Verwaltung, diese in den jeweils beantragten Finanzumfängen zu bezuschussen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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Anlagen

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