Entscheidungsvorlage - FB 40/0026/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunftsfonds für Kinder und Jugendliche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/30, Frau Drews
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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18.03.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der gemeinsamen Sitzung am 22.09.2009 haben der KJA und der Schulausschuss beschlossen, die im Haushalt eingestellten Mittel des Zukunftsfonds durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule für bedürftige Kinder, Jugendliche und Familien, sowie innovative Projekte zu verwenden.
Auszug aus der damaligen Vorlage:
"Notlagen bei denen zukünftig der Zukunftsfonds greifen sollte:
Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen, aber auch der Tatsache, dass wie oben
dargestellt bereits jetzt unterschiedlichste Instrumente zur Verfügung stehen, um bedürftige Kinder,
Jugendliche und Familien in diversen Notlagen zu unterstützen, schlägt die Verwaltung vor, dass
Mittel aus dem Zukunftsfonds künftig bei folgenden Notlagen gewährt werden sollten:
a. Finanzierung von Frühstück und Mittagsverpflegung in den Aachener Kindertageseinrichtungen,
b. Beschaffung von Schulranzen sowie deren Ausstattung für Grundschüler und Schüler allgemein bildender weiterführender Schulen der Sekundarstufe I,
c. Finanzierung von Klassenfahrten und Ausflügen in Kindertageseinrichtungen und Schulen,
d. Finanzierung von Musikinstrumenten und Musikunterricht an Aachener Schulen,
e. Erstausstattung mit Babybekleidung bei jungen allein erziehenden Müttern (soweit nicht wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen)
f. Grundausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Zum Verfahren:
Die Bewirtschaftung der Mittel aus dem Zukunftsfonds erfolgt über den Fachbereich Kinder, Jugend
und Schule.
Für die Bewirtschaftung gelten folgende Grundsätze:
a. Hilfe aus dem Zukunftsfonds erfolgt immer nachrangig, bestehende gesetzliche Möglichkeiten sind vorher auszuschöpfen. In der Regel sollte durch die Hilfesuchenden ein Eigenanteil im Rahmen ihrer Möglichkeiten erbracht werden.
b. Beantragung bzw. Abruf der Mittel können nur erfolgen durch Vertreter von betreuenden Institutionen (Schulleitungen, Kita-Leitungen, Leistungserbringer der Jugendhilfe, etc.)
c. Die Hilfe soll mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand für alle Beteiligten (Hilfesuchender, betreuende Institution, Verwaltung) verbunden sein. Die Einschätzung der Bedürftigkeit, die Festlegung eines angemessenen Eigenanteils sowie die adäquate Verwendung der gewährten Mittel werden in die Verantwortung der betreuenden Institution gestellt und sind dort zu dokumentieren.
Die Handhabung sollte in folgender Weise erfolgen:
? Zuschüsse zu Frühstück oder Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen werden gesammelt durch die Leitung der Kindertageseinrichtung bei der Verwaltung im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule abgerufen.
? Die notwendigen Mittel für die Erstausstattung mit Schulranzen/Schulranzeninhalt werden gesammelt durch die Schulleitung der jeweiligen Schule für die Gesamtzahl der bedürftigen Schüler abgerufen. Es wird in das Ermessen der Schulleitung gestellt, ob durch die Schule selbst entsprechende Materialien beschafft und den bedürftigen Schüler/innen zur Verfügung gestellt werden oder den in Frage kommenden Familien ein finanzieller Zuschussausgehändigt wird.
? Zuschüsse zu Klassenfahrten und Ausflügen werden ebenfalls durch die zuständige Schulleitung bei der Verwaltung abgerufen.
? Die Finanzierung von Musikinstrumenten und Musikunterricht muss durch die Schulleitung beantragt werden. Ab einer Zuschusshöhe von 2.000,00 bezogen auf ein Schuljahr obliegt die Entscheidung über die Zuschussgewährung dem Schulausschuss.
? Zuschüsse für die Erstausstattung mit Babybekleidung etc. bei jungen allein erziehenden Müttern sowie Zuschüsse zur Grundausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden erst nach Prüfung und Stellungnahme durch die Abteilung FB 45/30 Soziale Dienste im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule gewährt."
Für das Haushaltsjahr 2010 sind insgesamt 70.000 Euro veranschlagt.
Zwischenzeitlich liegen der Verwaltung folgende Anträge/Verlängerungsanträge zwecks Bezuschussung aus dem Zukunftsfond vor:
Antragsteller | Projekt (s. auch die in der Anlage beigefügten Konzepte) | Kosten/Euro |
Einzelanträge bedürftiger Familien | Klassenfahrten (nachrichtlich) | 8.600 |
Städt. Gemeinschaftsgrundschule Gut Kullen | Niederländischunterricht an der Schule Schuljahr 2009/2010 (2. Rate) | 4.000 |
Städt. Gemeinschaftsgrundschule Schönforst | Streicherklasse Schuljahr 2009/2010 | 20.000 |
Montessori-Grundschule Reumontstraße | Tanzgeschichte Schuljahr 2009/2010 Broschürenerstellung s. o. | 3.500
1.500 |
Städt. Gemeinschaftsgrundschule Driescher Hof | Konzept im Stadtteil Driescher Hof | 4.000 |
Gesamtsumme |
| 41.600 |
Die eingereichten Konzepte entsprechen den Maßgaben des Zukunftsfonds. Daher empfiehlt die Verwaltung, diese in den jeweils beantragten Finanzumfängen zu bezuschussen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | ___________________________________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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| __________ |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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| __________ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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| __________ |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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