Kenntnisnahme - FB 36/0027/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die o.g. Anfrage beinhaltet 3 Fragen, die seitens der Verwaltung teilweise von zwei Dienststellen beantwortet werden müssen, da die angesprochenen Themenfelder zwei Zuständigkeiten betreffen, Fachbereich Umwelt für die Teichunterhaltung und Aachener Stadtbetrieb für die Unterhaltung der Parkanlage.

 

A Die Verwaltung möge mitteilen, in welchen konkreten Zuständigkeitsbereich die Pflege des Parks fällt.

Diese Frage wird von E 18 beantwortet!

 

B Die Verwaltung möge mitteilen, wann der Park und die Teiche das letzte Mal gründlich gepflegt wurden und welche Pflegeintervalle es derzeit gibt.

Der Teil der Frage zum Park wird von E 18 beantwortet, der zu den Teichen von FB 36!

 

C  Die Verwaltung möge den Wasserzufluss zu den Teichen wieder herstellen und insbesondere den größeren Teich wieder in einen gepflegten Zustand versetzen.

Diese Frage wird von FB 36 beantwortet!

 

 

Die Frage A beantwortet E 18 wie folgt:

 

Der o.g. Park gehört als Schulpark zur Grundschule Höfchensweg und steht im Eigentum der Stadt Aachen. Dieses Parkgelände wird nach hiesigem Kenntnisstand seit 1927 auch von der Öffentlichkeit mit zwei Durchgängen genutzt.

 

Mit Inbetriebnahme der Grundschule Höfchensweg wurde das ehemalige Grünflächenamt ( jetzt Aachener Stadtbetrieb, E18 ) durch das ehemalige Schulamt ( jetzt Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, FB 45 ) im Benehmen mit dem damaligen Liegenschaftsamt ( jetzt Fachbereich Immobilienmanagement, FB 23 ) mit der Pflege dieses Parks betraut.

 

Mit Aufgabenverlagerung aus dem Fachbereich Immobilienmanagement werden die für die Pflege entstehenden Kosten mit dem Gebäudemanagement ( E26 ) abgerechnet. Sachlich zuständig für diese Fläche ist das Gebäudemanagement.

 

Den Teil der Frage A zum Park beantwortet E 18 wie folgt:

 

Zuletzt wurde der Park im Jahr 2009 gepflegt. Hierbei wurden durch eine beauftragte Fremdfirma im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Bäume zurück geschnitten und der Gehölzschnitt durchgeführt. 

 

Die Parkfläche gliedert sich in zwei zu pflegende Parkflächen à ca. 300m². Bei der einen Parkfläche erfolgt der Rasenschnitt 15-mal im Jahr, die andere, ebenso große Parkfläche wird wegen der Staunässe lediglich einmal im Jahr gemäht.

 

Die Wegeunterhaltung erfolgt nach Bedarf. Im Übrigen wird mitgeteilt, dass die Unterhaltung insgesamt naturnah und auch kostengünstig erfolgt und stets auch der fachliche Rat des Fachbereichs Umwelt hinzugezogen wird.

 

Den Teil der Frage B zu den Teichen beantwortet FB 36 wie folgt:

 

Im Jahr 2001 wurde die Gewässerunterhaltung von einzelnen stehenden Gewässern vom damaligen Tiefbauamt auf den Fachbereich Umwelt übertragen. Zu diesen einzelnen stehenden Gewässern gehören auch die Teichanlagen am Höfchensweg, die vom Goldbach durchflossen werden.

 

Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst gemäß § 39 Wasserhaushaltsgesetz  seine Pflege und Entwicklung.

 

1. Pflege der Teichanlage

 

Bei der Gewässerunterhaltung ist den Belangen des Naturhaushalts Rechnung zu tragen, Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen, ein ordnungsgemäßer Abfluss ist zu gewährleisten. So besteht in Anlehnung an die Richtlinien für die naturnahe Unterhaltung für das Land NRW die Vorgabe, Gewässer im Rahmen der Unterhaltung durch Handeln oder Unterlassen in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. Da sich die Teichanlagen in einem kleinräumigen, mit Bäumen bepflanzten Grüngürtel befinden, können die Teichanlagen vorerst sich selbst überlassen bleiben. Die Pflege der Teichanlagen besteht deshalb derzeit einzig in der Freihaltung der Ablaufbauwerke durch Schwemmgut. Diese Arbeiten werden regelmäßig einmal im Monat durch die STAWAG Aachen durchgeführt. Diese Arbeiten sind erforderlich, damit ein ordnungsgemäßer Abfluss in die folgende Verrohrung gewährleisten wird, sowie die Verrohrung vor Ablagerungen geschützt wird. Die allgemeinen Vorstellungen des Bürgers bezüglich einer Pflege einer Teichanlage in einer gärtnerischen Parkanlage sowie einer naturnahen Teichanlage können damit zwangsläufig auseinander gehen. Neben diesem ökologischen Aspekt wird darauf verwiesen, dass eine naturnahe Unterhaltung, was im weitesten Sinne auch eine weitgehende Unterlassung der Pflege der Teichanlagen bedeutet, die kostengünstigste Unterhaltung darstellt.

 

Bei Bedarf werden die Teichanlagen in regelmäßigen Abständen entschlammt, um die Teichanlagen als solche zu erhalten. Die Teiche wurden, seitdem der Fachbereich Umwelt für die Unterhaltung zuständig ist, also seit 2001, noch nicht entschlammt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass eine Entschlammung im Jahr 1971 und zuletzt in den Jahren 1992/1993 erfolgt ist. Eine Entschlammung der Teichanlagen ist zur Zeit nicht geplant. Sie dient in der Regel zum Erhalt der Teichanlage und ihrer ökologischen Funktion, da sonst aufgrund der starken Belaubung in der Umgebung sowie Sedimenteintrag über den  Zufluss langfristig mit einer Verlandung zu rechnen ist. Welche Entschlammungsintervalle erforderlich sind, sollen in einem Konzept ermittelt werden (siehe 2.). Für die Teiche Höfchensweg sind in Zusammenarbeit der Unteren Landschaftsbehörde insbesondere auch die Erfordernisse aus der Ausweisung im Landschaftsplan als zu erhaltender Landschaftsbestandteil  (LB 32) zu berücksichtigen.

 

2. Entwicklung der Teichanlagen

Bei der Aufstellung des Produkthaushalts im Zusammenhang mit der NKF – Einführung wurde deutlich,  dass zwar in der Vergangenheit Zuständigkeiten für die Unterhaltung städtischer Liegenschaften gefunden wurden, diese im Einzelfall jedoch nicht immer eine klare Zuordnung von Flächen zu Fachbereichen ermöglicht. Diese Unklarheiten werden derzeit durch die Organisationsverwaltung im Zusammenwirken mit dem Aachener Stadtbetrieb und den betroffenen Fachbereichen bereinigt, so dass dann abschließend Klarheit über den jeweiligen Aufgabenzuschnitt besteht.

 

Im Falle der im Ratsantrag erwähnten Teichanlagen wurde jedoch bereits in der Vergangenheit geklärt, dass Ihre Unterhaltung der Abteilung Gewässerschutz im Fachbereich Umwelt obliegt. Für die Unterhaltung aller Teichanlagen im Verantwortungsbereich des Fachbereichs Umwelt, die über die Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenbeseitigung und Maßnahmen der Regelunterhaltung hinausgeht, soll ein mittel- bis langfristig orientiertes Konzept erarbeitet werden, das sich u.a. an dem zur Verfügung stehenden Personal und den zu erwartenden Kosten ausrichten muss. Dies bedeutet (bereist heute absehbar), dass es aufgrund knapper Ressourcen keine gleichrangige Berücksichtigung aller Teichanlagen geben kann, sondern nach Prioritäten vorgegangen werden muss. 

 

Inhalt des Konzeptes soll vor diesem Hintergrund u.a. eine Vereinfachung der Arbeiten, Kostenreduzierung der laufenden Unterhaltungsmaßen (durch z.B. Beseitigung vorhandener baulichen Anlagen und Wechsel zur naturnahen Gestaltung) sowie eine Priorisierung von Entschlammungsmaßnahmen sein, immer unter der Voraussetzung, dass Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Dabei haben natürlich besonders die im Ratsantrag erwähnten Aspekte des Biotop- und Artenschutzes im Falle der Teichanlagen am Höfchensweg eine große Bedeutung. Dies stellt jedoch aus naturschutzfachlicher Sicht keinen Widerspruch zu den genannten Einschränkungen dar sondern zielt in die gleiche Richtung.

 

 

Die Frage zu C beantwortet FB 36 wie folgt:

 

Die Unterhaltung des Zuflussgewässers zu den Teichen obliegt dem Wasserverband Eifel-Rur. Deshalb wurde seitens des Wasserverbandes nach Bekanntwerden des fehlenden Zuflusses Abhilfe geschaffen. Für weitere Ausführungen zu dieser Fragestellung wird auf vorgehende Ausführungen zur Pflege verwiesen.

 

 

Der Ratsantrag der CDU Fraktion vom 25.01.2010 gilt damit als behandelt.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...