Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 22/0002/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Verfasst von:
- Hermanns, Rolf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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13.04.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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21.04.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den in der Anlage aufgeführten 5. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 22.02.2006 zu beschließen.
Grehling
Der Rat der Stadt beschließt den in der Anlage aufgeführten 5. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 22.02.2006. Er tritt rückwirkend ab 01.01.2010 in Kraft.
Philipp
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zu Art. 1:
Gemeinnützige Vereine führen ihre Tanzveranstaltungen mit dem
Ziel durch, etwaige Erträge ausschließlich dem Vereinszweck folgend der
gemeinnützigen Arbeit direkt zugute kommen zu lassen. Der bisherige Nachweis
bei der Anmeldung ist sehr zeitaufwendig. Die Tanzveranstaltungen der
gemeinnützigen Vereine sollen daher generell steuerfrei bleiben, wie dies
bereits für Familien- und Betriebsfeiern der Fall ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,5 kB
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