Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 22/0002/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den in der Anlage aufgeführten 5. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 22.02.2006 zu beschließen.

 

 

Grehling

 

 

Der Rat der Stadt beschließt den in der Anlage aufgeführten 5. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 22.02.2006. Er tritt rückwirkend ab 01.01.2010 in Kraft.

 

 

 

 

Philipp

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zu Art. 1:

Gemeinnützige Vereine führen ihre Tanzveranstaltungen mit dem Ziel durch, etwaige Erträge ausschließlich dem Vereinszweck folgend der gemeinnützigen Arbeit direkt zugute kommen zu lassen. Der bisherige Nachweis bei der Anmeldung ist sehr zeitaufwendig. Die Tanzveranstaltungen der gemeinnützigen Vereine sollen daher generell steuerfrei bleiben, wie dies bereits für Familien- und Betriebsfeiern der Fall ist.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die jährlichen Steuerausfälle liegen bei ca. 6.000 €.

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Anlagen

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