Kenntnisnahme - FB 51/0027/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung eines FrühwarnsystemsAntrag des Herrn Hans Dietz vom 29.01.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300, Frau Drews
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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20.04.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Herr Dietz beantragt mit Mail vom 29.01.2010 ein Frühwarnsystem zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung in der Stadt Aachen einzurichten.
Dieses Frühwarnsystem soll von der Stadt Aachen, Jugendamt, dem Kinderschutzbund und Trägern von Jugendhilfeeinrichtungen entwickelt werden.
Die Stadt Aachen hat bereits 2003 ein breit angelegtes Frühwarnsystem entwickelt, das ständig weiterentwickelt wird. Der Deutsche Kinderschutzbund ist Teil des Systems.
In Folge dessen wurde der Deutsche Kinderschutzbund 2006 im Bereich "Frühe Hilfen" initiativ. In ca. 1 ½‑jähriger intensiver Arbeit wurde das Projekt vorangetrieben. In seiner Novembersitzung 2007 nahm der Kinder- und Jugendausschuss die von Seiten des Trägers entwickelten Vorschläge zustimmend zur Kenntnis und beauftragte diesen, das Projekt "Frühe Hilfen " zu implementieren. Am 01.01.2008 begann der Deutsche Kinderschutzbund Aachen daraufhin seine praktische Arbeit mit der Anlaufstelle "Frühe Hilfen".
Ziel der Anlaufstelle ist die Optimierung der Unterstützungsmöglichkeiten für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. In verbindlicher Kooperation mit den Geburtskliniken Aachens werden den Frühen Hilfen Familien gemeldet, die offensichtlich einen Unterstützungsbedarf aufzeigen.
Im Sinne der primären und sekundären Prävention wollen die Mitarbeiterinnen der Frühen Hilfen Eltern in den ersten Lebensmonaten ihrer Kinder mit passenden Hilfen zur Seite stehen, damit die oft schwierigen gemeinsamen ersten Schritte in der neuen Lebenssituation gelingen und gute Grundlagen für die gesamte weitere Entwicklung der Kinder gelegt werden.
Somit stellen die Frühen Hilfen ein zentrales Element zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung und somit auch von Vernachlässigung von Kindern in Aachen im Sinne eines Frühwarnsystems dar.
Im Netzwerk der Frühen Hilfen arbeiten als verbindliche Kooperationspartner folgende Institutionen zusammen:
Aus dem Bereich der Gesundheitshilfe:
? Bunter Kreis in der Region Aachen e.V.
? Frühförderung/ Lebenshilfe Aachen e.V.
? Geburtshaus Aachen e.V. Gut Lehmkülchen
? Geburtskliniken
o Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums
o Luisenhospital Frauenklinik
o Marienhospital Klinik für Frauenheilkunde, Senologie und Geburtshilfe
? Gesundheitsamt Stadt Aachen
? Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums
? Niedergelassene Gynäkologen
? Niedergelassene Hebammen
? Niedergelassene Kinder- und Jugendärzte
? Sozialpädiatrisches Zentrum des Universitätsklinikums
Aus dem Bereich der Jugendhilfe und sonstiger Hilfeanbieter kooperieren:
? Beratungsstellen für Schwangere
? Beratungsstelle der Diakonie im Kirchenkreis für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte
? Pro Familia
? Rat und Hilfe Die Schwangerschaftsberatung der Katholischen Kirche
? Schwangerschaftskonfliktberatung donum vitae
? Regionalverband Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V.
? Boje
? Caritas Familienfeuerwehr
? Erziehungsberatungsstellen
o Erziehungsberatungsstelle des Vereins zur Förderung der Caritasarbeit
o Evangelische Beratungsstelle
o Kinderschutzberatungsstelle des DKSB
? Die Sozialraumteams des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule (Jugendamt)
? Frauen helfen Frauen e.V.
? Katholisches Beratungszentrum für Ehe-, Familien-, Lebens- und Glaubensfragen
? Kindertagesstätten
o Familienzentrum im Verbund Philipp-Neri-Weg 6 und 11
o Städt. Tageseinrichtung für Kinder Albert-Maas-Straße
? Müttercafé Aachen Ost, DKSB
? SKF Guter Start ins Leben
? SKM /SKF Familienpatenschaften
? Suchthilfe Aachen
? Suchtmedizinische Ambulanz
Das Frühwarnsystem Frühe Hilfen des Kinderschutzbundes Aachen wird durch die Stadt Aachen finanziell unterstützt, sodass die Arbeit gesichert ist.
Weiterhin wird im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (Jugendamt) seit 2003 nach Standards zum Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen gearbeitet, die mit den freien Wohlfahrtsverbänden und Leistungserbringern ambulant und stationär im Rahmen eines fast zweijährigen Projektes erarbeitet worden sind.
Ziel der Standards ist eine qualitativ gesicherte und einheitliche Bearbeitung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen.
Die Standards greifen neben den Bereichen Misshandlung und sexuelle Misshandlung zentral auch die Vernachlässigung von Minderjährigen im Alter von 0-17 Jahren auf.
Sie werden jährlich durch die Projektgruppe hinsichtlich notwendiger Änderungen überprüft und aktualisiert. Sie sollen dabei helfen, im Sinne eines Frühwarnsystems möglichen Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung nachzugehen und das Kindeswohl sicherzustellen.
Zur Qualifizierung wurden in den zurück liegenden zwei Jahren Leitungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen und Diensten der öffentlichen und freien Jugendhilfe wie Kindertagesstätten, Jugendberufshilfe, Offene Türen, Allgemeiner Sozialdienst etc. für das Erkennen und den Umgang mit Kindeswohlgefährdung sensibilisiert und geschult.
Es wurden mit ca. 140 Trägern der freien Jugendhilfe gem. § 8a SGB VIII Vereinbarungen abgeschlossen, die Verfahrensstandards zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen beschreiben, das Einschalten von erfahrenen Fachkräften vorschreiben und Merkmale von Kindeswohlgefährdungen auflisten.
Die Entwicklung eines weiteren Frühwarnsystems zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung ist aus Sicht der Fachverwaltung nicht notwendig.
Es wird eine weitere Qualifizierung und Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe und Kooperationspartnern sowie Schulen angestrebt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | ___________________________________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ____________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | ___________ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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43,5 kB
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