Kenntnisnahme - E 49.5/0011/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch einen Anwohner der Komphausbadstraße werden seit Jahren (seit 2004 Aktenkundig im Kulturbetrieb (ehemals Fachbereich Kultur) Beschwerden über Beeinträchtigungen – ausgehend von Veranstaltungen im Ballsaal des Alten Kurhauses, Komphausbadstr. 19, 52062 Aachen - vorgetragen.

Die Briefe des Anwohners sind – bis auf wenige Ausnahmen – an FB 32 gerichtet.

Mit Ausnahme dieses Anwohners sind keine weiteren Beschwerdeführer hinsichtlich evtl. Beeinträchtigungen -ausgehend vom Ballsaal des Alten Kurhauses - bekannt.

 

Um eine möglichst geringe Beeinträchtigung / Lärmbelästigung für die Anwohner im Umfeld des Alten Kurhauses zu erreichen, wurden durch E 49/S – in Abstimmung mit FB 32 – folgende Maßnahmen getroffen:

- Im Mietvertrag wurden folgende Regelungen aufgenommen (ein aktuelles Exemplar ist als Anlage beigefügt):

                                - s. § 6 Nr. 1 und 2: Begrenzung der maximal zulässigen Lautstärke

                                                im Festsaal:                          mittlerer Raumschallpegel von max. 93 dB (C)

                                                Nebenräume:                       mittlerer Raumschallpegel von max. 85 dB (C)

 

                                - § 6 Nr. 3, Satz 1:

                                                Fenster und Türen sind ab 22.00 Uhr zu schließen

 

                                - § 6 Nr. 5:

                                                ab 24.00 Uhr ist nur noch der Ausgang Kurhausstraße zu nutzen

 

                                - § 6 Nr. 1 und § 7 Nr. 2:

                                                Jegliche Störungen der Anwohner sind zu vermeiden, insbesondere Störungen durch                                     Anliefer- bzw. Abholvorgänge (unzulässiges Parken, Störungen der Nachtruhe durch                                        Ladearbeiten usw.)Sämtliche Anliefer- und Abholvorgänge haben über die                                                   Kurhausstraße zu erfolgen. Andernfalls ist eine Ausnahmegenehmigung einzuholen.

 

Weitere Maßnahmen / Hinweise:

-               Kauf von Lärmschutzvorhängen (sowohl Seite Komphausbadstraße als auch Seite Kurhausstraße)

 

-               keine Annahme von gewerblichen oder privaten Tanz- oder ähnlichen Veranstaltungen

                (Ausnahme: Sylvester, Karneval, Tanz in den Mai, Halloween)

 

-               grds. werden alle Mieter im Vorfeld der Anmietung auf die o.a. Gegebenheiten hingewiesen

-               dies erfolgt auch noch einmal bei der Besichtigung der Räumlichkeiten

 

-               bei der Übergabe der Räumlichkeiten werden die Mieter durch den jeweiligen Mitarbeiter des E 49                            nochmals auf die einzuhaltenden Maßnahmen hinsichtlich des Lärmschutzes - unter Bezugnahme auf               die Regelungen im Vertrag - hingewiesen

 

-               Einsatz von limitierten Beschallungsanlagen

 

-               Kauf einer Musikanlage für das Alte Kurhaus

 

-               Kauf und Einbau eines Limiters (begrenzt die Maximallautstärke der Musikanlage des Ballsaals)

 

-               Lärmmessung am 27.05.2009 in der Wohnung des Beschwerdeführers durch FB 36 und FB 32 bei            geöffneten Ballsaalfenstern und Maximallautstärke der Musikanlage.

                Ergebnis: der Außen-Geräuschpegel (ohne Musik  53 dB) veränderte sich nach Einsetzen der Musik          nicht, so dass von der Musikanlage des Ballsaals im Alten Kurhauses keine Störung ausgeht.

 

-               Bei Veranstaltungen des E 49 wird die Bühne auf der Seite Komphausbadstraße aufgebaut, so dass die

                Beschallung Richtung Kurhausstraße erfolgt

 

-               Dieser Bühnenaufbau wird allen Mietern durch die Mitarbeiter des E 49/S empfohlen

 

-               Alle Veranstaltungen des E 49 werden durch eigenes Personal betreut

 

-               Es ist personell und finanziell unmöglich, grds. alle Veranstaltungen im Ballsaal durch städt.          Personal zu betreuen

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch den Kulturbetrieb (Kulturservice) alle Maßnahmen getroffen wurden, um evtl. Beeinträchtigungen, die durch Veranstaltungen im Ballsaal des Alten Kurhauses ausgehen, so niedrig wie möglich zu halten bzw. zu vermeiden.

 

Es ist deutlich hervorzuheben, dass dieser Anwohner der einzige Beschwerdeführer in dieser Angelegenheit ist.

 

 

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Anlagen

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