Kenntnisnahme - E 49.5/0011/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Übersicht Beschwerden über Beeinträchtigungen bedingt durch Veranstaltungen im Ballsaal des Alten Kurhauses
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Kulturservice
- Verfasst von:
- Irit Tirtey
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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20.04.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Durch einen Anwohner der Komphausbadstraße
werden seit Jahren (seit 2004 Aktenkundig im Kulturbetrieb (ehemals Fachbereich
Kultur) Beschwerden über Beeinträchtigungen – ausgehend von
Veranstaltungen im Ballsaal des Alten Kurhauses, Komphausbadstr. 19, 52062
Aachen - vorgetragen.
Die Briefe des Anwohners
sind – bis auf wenige Ausnahmen – an FB 32 gerichtet.
Mit Ausnahme dieses
Anwohners sind keine weiteren Beschwerdeführer hinsichtlich evtl.
Beeinträchtigungen -ausgehend vom Ballsaal des Alten Kurhauses - bekannt.
Um eine möglichst geringe
Beeinträchtigung / Lärmbelästigung für die Anwohner im Umfeld des Alten
Kurhauses zu erreichen, wurden durch E 49/S – in Abstimmung mit FB 32
– folgende Maßnahmen getroffen:
- Im Mietvertrag
wurden folgende Regelungen aufgenommen (ein aktuelles Exemplar ist als Anlage
beigefügt):
- s. § 6 Nr. 1 und 2: Begrenzung der
maximal zulässigen Lautstärke
im Festsaal: mittlerer
Raumschallpegel von max. 93 dB (C)
Nebenräume: mittlerer Raumschallpegel
von max. 85 dB (C)
- § 6 Nr. 3, Satz 1:
Fenster und Türen
sind ab 22.00 Uhr zu schließen
- § 6 Nr. 5:
ab 24.00 Uhr ist nur
noch der Ausgang Kurhausstraße zu nutzen
- § 6 Nr. 1 und § 7 Nr. 2:
Jegliche Störungen
der Anwohner sind zu vermeiden, insbesondere Störungen durch Anliefer- bzw. Abholvorgänge (unzulässiges Parken,
Störungen der Nachtruhe durch Ladearbeiten
usw.)Sämtliche Anliefer- und Abholvorgänge haben über die Kurhausstraße
zu erfolgen. Andernfalls ist eine Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Weitere
Maßnahmen / Hinweise:
- Kauf von Lärmschutzvorhängen (sowohl Seite
Komphausbadstraße als auch Seite Kurhausstraße)
- keine Annahme von gewerblichen oder privaten Tanz- oder
ähnlichen Veranstaltungen
(Ausnahme:
Sylvester, Karneval, Tanz in den Mai, Halloween)
- grds. werden alle Mieter im Vorfeld der Anmietung auf
die o.a. Gegebenheiten hingewiesen
- dies erfolgt auch noch einmal bei der Besichtigung der
Räumlichkeiten
- bei der Übergabe der Räumlichkeiten werden die Mieter
durch den jeweiligen Mitarbeiter des E 49 nochmals
auf die einzuhaltenden Maßnahmen hinsichtlich des Lärmschutzes - unter
Bezugnahme auf die
Regelungen im Vertrag - hingewiesen
- Einsatz von limitierten Beschallungsanlagen
- Kauf einer Musikanlage für das Alte Kurhaus
- Kauf und Einbau eines Limiters (begrenzt die
Maximallautstärke der Musikanlage des Ballsaals)
- Lärmmessung
am 27.05.2009 in der Wohnung des Beschwerdeführers durch FB 36 und FB 32 bei geöffneten Ballsaalfenstern und
Maximallautstärke der Musikanlage.
Ergebnis:
der Außen-Geräuschpegel (ohne Musik 53
dB) veränderte sich nach Einsetzen der Musik nicht,
so dass von der Musikanlage des Ballsaals im Alten Kurhauses keine Störung
ausgeht.
- Bei Veranstaltungen des E 49 wird die Bühne auf der
Seite Komphausbadstraße aufgebaut, so dass die
Beschallung
Richtung Kurhausstraße erfolgt
- Dieser Bühnenaufbau wird allen Mietern durch die
Mitarbeiter des E 49/S empfohlen
- Alle Veranstaltungen des E 49 werden durch eigenes
Personal betreut
- Es ist personell und finanziell unmöglich, grds. alle
Veranstaltungen im Ballsaal durch städt. Personal
zu betreuen
Zusammenfassend ist
festzuhalten, dass durch den Kulturbetrieb (Kulturservice) alle Maßnahmen
getroffen wurden, um evtl. Beeinträchtigungen, die durch Veranstaltungen im
Ballsaal des Alten Kurhauses ausgehen, so niedrig wie möglich zu halten bzw. zu
vermeiden.
Es ist deutlich hervorzuheben,
dass dieser Anwohner der einzige Beschwerdeführer in dieser Angelegenheit ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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316,8 kB
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