Entscheidungsvorlage - FB 61/0149/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Erarbeitung des Masterplans zur Stadtentwicklung und Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Erarbeitung des Masterplans zur Stadtentwicklung und Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Planungsausschusses vom 12.06.2008 beauftragt, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen durch ein externes Büro vorzubereiten. Der Hintergrund waren neben den mittlerweile überholten Daten und Prognosen, auf denen der Flächennutzungsplan von 1980 basiert, u.a. auch die demografischen und klimatischen Veränderungen.

In der Beratung des Planungsausschusses wurde dabei besonderer Wert auf die Einbindung der Bürgerschaft und die Berücksichtigung bestehender Fachplanungen und Konzepte gelegt. Insbesondere die im Rahmen des Leitplan- (heute Masterplan-) Prozesses bereits erarbeiteten Überlegungen sollten in den Prozess zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes integriert werden.

 

Ausschreibung und Vergabe

Bedingt durch den zu erwartenden Umfang und den dementsprechenden Kostenrahmen wurde die Auslobung eines EU-weiten Verfahrens nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) erforderlich. Die europaweite Ausschreibung zur „Erstellung eines Leitplans/Masterplans zur strategischen Stadtentwicklung und Neuaufstellung des Flächennutzungsplans“ wurde am 07.04.2009 veröffentlicht.

 

Acht Bewerbungen sind fristgerecht bis zum 14.05.2009 eingereicht worden. In einem zweistufigen Verfahren hat die Jury einen Bewerber ausgewählt. Dabei handelt es sich um das Büro für Kommunal- und Regionalplanung BKR Castro & Hinzen aus Aachen, das für den Bereich Kommunikation eine Kooperation mit Herrn Prof. Dr. Selle vom Lehrstuhl für Planungstheorie und Stadtentwicklung (PT) eingegangen ist.

 

Die erste Bearbeitungsstufe, die die Erarbeitung des Masterplans und damit den Vorentwurf zum Flächennutzungsplan umfasst, wurde inzwischen beauftragt.

 

Prozessgestaltung

Der geplante Prozess zur Erstellung des Masterplans zur Stadtentwicklung und Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist als mehrstufiger kooperativer Prozess angelegt, in dem sowohl ein intensiver Austausch mit den verschiedenen Dienststellen der Verwaltung als auch eine intensive Einbindung der Öffentlichkeit vorgesehen ist.

Inhaltlich werden im Masterplan die verschiedenen Handlungsfelder der Stadtplanung wie Wohnen, Gewerbe, Handel, Kultur, Soziales, Umwelt und Freizeit berücksichtigt. Dabei soll der Masterplan die Fachplanungen nicht ersetzen, sondern vielmehr diese im Hinblick auf die räumlichen Aspekte integrieren und zusammenführen.

Im Rahmen von regelmäßigen Verwaltungswerkstätten werden dazu die verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung in den Planungsprozess eingebunden werden.

Darüber hinaus sind Fokusgruppen und Fachwerkstätten mit der Fachöffentlichkeit geplant, die sich mit der Bearbeitung bestimmter Problemstellungen bzw. thematischer Vertiefung befassen werden.

 

An den wesentlichen inhaltlichen Punkten wird eine Einbindung und Information der Politik über die Fachausschüsse erfolgen. Der Lenkungsgruppe unter Vorsitz des Oberbürgermeisters werden neben Vertretern der Verwaltung auch Vertreter der Ratsfraktionen angehören.

 

Die Öffentlichkeit wird auf gesamtstädtischer Ebene im Rahmen von Stadtentwicklungsforen sowie im Laufe der weiteren Konkretisierung der Aussagen in Stadtteilwerkstätten in den Prozess eingebunden werden. Eine kontinuierliche Information ist über das Internet und Zeitungsbeilagen geplant.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Gesamtauftrag, der an das Büro BKR vergeben werden soll, umfasst für den bis 2013 geplanten Prozess, der nach Erarbeitung des Masterplans mit dem neuen Flächennutzungsplan abgeschlossen sein wird, ein Summe von rund 650.000 €. Bislang wurde die 1. Stufe beauftragt, die sich auf rund 470.000 € beläuft und die Erarbeitung des Masterplans beinhaltet. Der Masterplan ist gleichzeitig der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan und soll 2012 vorliegen.

 

Im Haushaltplanentwurf 2010 sind die erforderlichen Mittel unter PSP-Element 4-090101-900-6, Kostenart (Sachkonto) 52910000 eingeplant.

 

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