Entscheidungsvorlage - FB 32/0003/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.

 

 

 

In Vertretung

 

 

Rombey

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Schreiben vom 23.11.2009 beantragte der Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC) verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2010 – insgesamt 25 Termine, verteilt auf 17 Tage und acht Stadtbezirke bzw. –teile.

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 03.03.2010 abgelehnt.

 

Mit Schreiben vom 24.03.2010 beantragt der MAC nunmehr für das Jahr 2010 verkaufsoffene Sonntage mit geänderten und reduzierten Terminen. Keiner dieser Termine liegt vor oder nach einem Feiertag.

 

Mit Schreiben vom 26.03.2010 wurde den Kirchen und der Gewerkschaft ver.di Gelegenheit gegeben, sich kurzfristig zu dem geänderten Antrag zu äußern, sofern sich eine Änderung zu der bereits abgegebenen Stellungnahme ergibt. Sollten hierzu Ergänzungen erfolgen, werden diese nachgereicht. Ansonsten ist davon auszugehen, dass sich keine Änderung ergeben hat.

 

Insofern verweise ich auf die in der Ratssitzung vom 03.03.2010 vorgelegten Stellungnahmen.

 

Der Verordnungsentwurf ist vertretbar; denn in keinem Stadtbezirk bzw. –teil wird die gesetzliche Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen sowie die mögliche Öffnungszeit von fünf Stunden überschritten. In fünf von sieben Stadtbezirken bzw. -teilen wird die gesetzlich gegebene Höchstzahl an verkaufsoffenen Sonntagen nicht erreicht.

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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