Entscheidungsvorlage - FB 61/0124/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, das als Verkehrsversuch eingeführte Anwohnerschutzkonzept Tivoli in den jetzigen räumlichen und zeitlichen Grenzen dauerhaft fortzuführen und für die Klappbeschilderung die kostengünstigste Lösung zu suchen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die dauerhafte Fortführung des als Versuch eingeführten Anwohnerschutzkonzeptes Tivoli in den jetzigen räumlichen und zeitlichen Grenzen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, für die Bedienung der Klappbeschilderung die kostengünstigste Lösung zu suchen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2009 das Anwohnerschutzkonzept für die an den alten Tivoli grenzenden Wohngebiete mehrheitlich empfohlen. Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 29.04.2009 die versuchsweise Umsetzung einstimmig beschlossen.

Danach sollten die im beiliegenden Planauszug gekennzeichneten Wohngebiete von 3 Stunden vor jeweiligem Anpfiff bis 15 Minuten nach Anpfiff für den Kraftfahrzeugverkehr abgeriegelt und lediglich an einer kontrollierten Schleuse der berechtigte Anwohnerverkehr hineingelassen werden. Die Verwaltung sollte 6 Monate nach Einführung des Anwohnerschutzkonzeptes über die damit verbundenen Erfahrungen berichten.

 

Die ursprüngliche Regelung wurde durch ergänzende Beschlüsse aus August 2009 um Besucherausweise erweitert, um den Interessen der betroffenen Bewohner weiter entgegen zu kommen. Pro Haushalt wurden von der Verwaltung gebührenfrei zwei Besucherausweise ausgegeben.

 

Seitdem sind bis Ende Februar 2010 zehn Zweitliga-Heimspiele der Alemannia Aachen mit dem neuen Anwohnerschutzkonzept erfolgt, deren Erfahrungen im Folgenden ausgewertet werden.

 

Trotz der zunächst geäußerten Befürchtungen hat sich die Situation in den Gebieten sowie an den Schleusen mittlerweile eingespielt. Die Anwohner haben die Möglichkeit, die zwei kostenlos erhältlichen Besucherausweise an Angehörige bzw. Besucher ihrer Wahl auszuhändigen und somit ihre Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen sicherzustellen. In den Straßen der gesperrten Gebiete beiderseits der Merowingerstraße ist das Aufkommen geparkter Fahrzeuge weiterhin relativ hoch. Für diese Gebiete liegt der Hauptnutzen des Anwohnerschutzkonzeptes im nunmehr weggefallenen Parksuchverkehr. Im Bereich Alkuinstraße ist im öffentlichen Verkehrsraum die Zahl der parkenden Fahrzeuge oftmals nicht höher als im normalen Feierabendverkehr ohne Sportveranstaltung.

 

Auch wenn gelegentlich Forderungen einzelner Verkehrsteilnehmer oder Anwohner auf Aufhebung des Anwohnerschutzkonzeptes bei der Verwaltung eingehen oder an den Kontrollstellen geäußert werden, ist mittlerweile bei einem Großteil der Bewohner Zufriedenheit über die eingeführte Regelung festzustellen. Die Berechtigungsausweise werden an den Schleusenstellen überwiegend unaufgefordert vorgezeigt und alle Anwohner sind bereit, über die eingerichtete Schleuse in ihr Wohngebiet hinein zu fahren. Innerhalb des Gebietes gibt es kaum Probleme mit Falschparkern. Die in früheren Jahren an kritischen Stellen innerhalb dieser Gebiete eingesetzten Überwachungskräfte werden daher derzeit dort nicht mehr benötigt und können den Schleusendienst übernehmen. Wegen des großen darüber erschlossenen Wohnbereiches werden an der Schleuse Alkuinstraße zwei Überwachungskräfte eingesetzt, um Rückstaubildungen in die Passstraße möglichst zu vermeiden.

 

Bei den Heimspielen im Januar und Februar 2010 konnte das Anwohnerschutzkonzept wegen festgefrorener Sperrpfosten und blockierter Bodenhülsen in den Fahrbahnen der zu sperrenden Straßen nicht aktiviert werden. Dennoch war in den Wohngebieten das Parkaufkommen so geordnet, dass die in Vorjahren gelegentlich zu beobachtenden Probleme nicht auftraten. Ein weiterer Verzicht auf eine Abpollerung und Kontrolle dürfte jedoch schnell wieder den Parksuchverkehr in diese Gebiete ziehen und damit möglicherweise die derzeit verträgliche Parksituation verschlechtern. Dabei sind auch die zum Teil wetterbedingten relativ geringen Besucherzahlen dieser Spiele zu berücksichtigen.

 

Zusammenfassend bewertet die Verwaltung den Verkehrsversuch "Anwohnerschutzkonzept Tivoli" als erfolgreich und empfiehlt, ihn in der in diesem Umfang bewährten Form fortzuführen.

 

Die vereinzelt von Anwohnern benachbarter Wohnbereiche geforderte Ausweitung der Regelung z. B. auf die Wohngebiete Talbothof, Purweider Winkel, Soerser Winkel oder Rolandstraße wird wegen des damit verbundenen zusätzlichen Personalaufwandes und der Investitionskosten jedoch nicht empfohlen. Sicherlich ist auch in diesen Gebieten wie im gesamten Umfeld des neuen Tivoli ein zeitweise höherer Parkdruck festzustellen. Die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge sowie die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Anwohner wird jedoch nicht gefährdet. Ein zeitweise erhöhter Parkdruck rechtfertigt nicht die Sperrung der Straßen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in weiten Teilen der Innenstadt dauerhaft oder über längere Zeiträume hinweg (z.B. Vorweihnachtszeit) angespannte Parkverhältnisse bestehen.

 

Gemessen an den Beobachtungen der letzten Monate ist die Notwendigkeit einer räumlichen Ausdehnung des Konzeptes mit den dafür benötigten und in der Innenstadt aus der Überwachung abzuziehenden Überwachungskräfte sowie des weiteren Personals für die Abwicklung nicht erforderlich und wirtschaftlich sowie verkehrsrechtlich nicht zu vertreten.

 

Die bisherige Regelung konnte nur mit Unterstützung des Stadionbetreibers und durch zusätzliche Belastung städtischer Dienstkräfte ohne unmittelbar kassenwirksame finanzielle Auswirkungen (mit Ausnahme der Investitionskosten) umgesetzt werden. Die notwendigen Beschilderungsmaßnahmen sind bislang aus der Baumaßnahme Krefelder Straße finanziert worden. Für die laufende Verkehrslenkungsmaßnahme sind jedoch keine Mittel eingeplant worden. Die Betätigung der Klappbeschilderung mit Kräften des Aachener Stadtbetriebes verursacht jährliche Kosten i.H.v. ca. 4250,-- €. Dabei sind für die noch offen stehenden Punkte, insbesondere der Klappbeschilderung und Besucherausweise, entsprechende haushaltsneutrale Lösungen zu entwickeln und festzusetzen.

 

Eine Ausdehnung des Anwohnerschutzkonzeptes ließe sich jedoch nicht ohne weiteren zusätzlichen finanziellen Aufwand erbringen, zumal der Stadionbetreiber bereits eine Ausweitung seiner Aktivitäten in dieser Hinsicht abgelehnt hat. Die Investitionsmittel für weitere Beschilderungsmaßnamen sind erschöpft. Außerdem ließe sich auch der laufende personelle Mehraufwand nicht kompensieren.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Betätigung der Klappbeschilderung mit Kräften des Aachener Stadtbetriebes verursacht jährliche Kosten i.H.v. ca. 4250,-- € , Im Wirtschaftsplan des E 18 ist der Betriebskostenzuschuss für die Straßenunterhaltung entsprechend zu erhöhen. Alternativ kann auch im städtischen Haushalt eine Haushaltsstelle eingerichtet werden, aus der derartige wiederkehrende verkehrslenkende Maßnahmen finanziert werden können.

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Anlagen

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