Kenntnisnahme - FB 61/0143/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Übertragung der Einplanungsmitteilungen an die ASEAG beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland zu beantragen. ASEAG und Verwaltung werden beauftragt, im Rahmen der weiteren Ausbauplanung von Anlagen zur dynamischen Fahrgastinformation in enger Abstimmung zusammen zu arbeiten und einen Projektbegleitenden Arbeitskreis zu bilden.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Im Rahmen des Ratsantrages „Luftreinhalteplan unterstützen durch einen attraktiven ÖPNV“ der Fraktionen von SPD und Grüne vom 26.01.2009 wurde die Verwaltung beauftragt mehrere Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV in Aachen einzuleiten (Anlage 1). Die flächendeckende Installation von dynamischen Fahrgastinformationssystemen ist Bestandteil dieses Antrags. Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 18.02.2009 einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die flächendeckende Installation von dynamischen Fahrgastinformationssystemen zur Verbesserung des ÖPNV in Aachen einzuleiten bzw. in den zuständigen Gremien zur Abstimmung vorzubereiten.

 

Im städtischen Haushalt wurden für Projekte zum Ausbau der dynamischen Fahrgastinformation Mittel in Höhe von 2,0 Mio. € eingeplant.

 

 

Aktueller Sachstand zum Betrieb von dynamischen Fahrgastinformationsanlagen

Derzeit werden in Aachen von der ASEAG 9 Anlagen zur Anzeige dynamischer Fahrgastinformationen an folgenden Haltestellen betrieben (siehe Anlage 2):

 

  •    Hauptbahnhof: 2 Anzeigen
  •    Bushof: 3 Anzeigen
  •    Elisenbrunnen: 4 Anzeigen

 

Diese Anlagen wurden Mitte der 1990er Jahre von der ASEAG angeschafft. Die Daten der Ist-Abfahrtszeiten im Linienbusverkehr werden von der ASEAG über das RBL (Rechnergestützte Betriebsleitsystem) zur Verfügung gestellt. Busse, die keine Schnittstelle zum RBL der ASEAG haben (z.B. Busse der DB Stadtverkehr und der Fa. Taeter Aachen) werden statisch in den Informationsanlagen angezeigt, d.h. es wird lediglich angezeigt, wann der Bus laut Fahrplan ankommen sollte. Verspätungen können hier nicht angezeigt werden.

 

Neben den Fahrgastinformationsanlagen an Haltestellen existiert eine von der Stadt Aachen betriebene Anzeigetafel im Innenbereich des Hauptbahnhofs (Anlage 2). Diese Anzeige informiert die Fahrgäste bereits im Hauptbahnhof  über die Abfahrtszeiten der Busse an den Bushaltestellen vor dem Hauptbahnhof.

 

 

Finanzierung / Förderung von weiteren Anlagen

In den Jahren 2008 und 2009 hat die Verwaltung beim zuständigen Zweckverband Nahverkehr Rheinland eine Förderung von 35 weiteren Anlagen zur dynamischen Fahrgastinformation an Bushaltestellen beantragt. Zudem wurde für die Standorte Uniklinik, Hauptbahnhof und Bahnhof Rothe Erde die Förderung von dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen im Innenbereich beantragt. Im Hauptbahnhof ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, die bestehende Anlage durch eine größere Anzeige zu ersetzen. Die zur Förderung angemeldeten Standorte wurden in Abstimmung mit der ASEAG ausgewählt und sind in der Karte in Anlage 3 dargestellt.

Grundlage für die dargestellte Priorisierung der Haltestellen ist die Bedienungshäufigkeit (Fahrten pro Tag) an den Haltestellen sowie  Einsteigerzahlen und die Umsteigerelevanz / Verknüpfungsfunktion der Haltestelle.

 

Des Weiteren wurde beantragt, an den Bushaltestellen der SPNV-Haltepunkte Schanz und Bahnhof Rothe Erde Anzeigen zur Anschlusssicherung zu errichten, die den Busfahrern die Ist-Ankunftszeit der Regionalzüge zeigt, so dass auf umsteigende Fahrgäste gewartet werden kann.

Insgesamt wurde ein Investitionsvolumen von 1.575.000 € zur Förderung angemeldet. Die Förderquote beträgt 85 %. Der Verwaltung liegen für diese Maßnahmen Einplanungsmitteilungen des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland vor.

 

Weiteres Vorgehen / Umsetzung der Maßnahmen

Ursprünglich war geplant, dass die Stadt Aachen als Vorhabenträgerin die Finanzierungsanträge beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland stellt und die Maßnahme federführend umsetzt.

Nach Berechnungen der städtischen Beteiligungsverwaltung liegt jedoch bei der Anschaffung und Abwicklung der Maßnahme durch die ASEAG ein Steuervorteil in der Möglichkeit des steuerlichen Querverbundes zwischen EVA und ASEAG.

Die Durchführung der Maßnahme durch die ASEAG ist aufgrund der Nutzung des steuerlichen Querverbundes zwischen ASEAG/E.V.A. und der Stadt Aachen insofern günstiger, als dass neben der „gesparten“, weil für die Stadt Aachen nicht abziehbaren, Vorsteuer in Höhe von T€ 36 auf die reinen Investitionskosten und ohne weitere Berechnung auf die laufenden Betriebskosten für die Stadt insgesamt ein Liquiditätsvorteil in Höhe von insgesamt ca. 73 T€ auf die gesamte Dauer der Investition entsteht (auch hier ohne weitere Berechnung der laufenden Betriebskosten da nicht genau kalkulierbar).

Daher schlägt die Verwaltung vor, gemeinsam mit der ASEAG beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland eine Übertragung der Einplanungsmitteilungen an die ASEAG zu beantragen. In einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der ASEAG werden die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit zwischen den Parteien geregelt. Demnach sollen die Standorte der Fahrgastinformationsanlagen, die Priorisierung der Standorte, die technische Ausführung und die Auswahl des Modells sowie alle weiteren technischen und organisatorischen Abstimmungen gemeinsam mit der Stadt Aachen erfolgen.

 

Die ASEAG muss zur Durchführung der Fördermaßnahme einen Eigenanteil in Höhe von 15 % bereitstellen. Bei dem zur Förderung angemeldeten Investitionsvolumen von 1.575.000 € entspricht dies einem Betrag von 236.250 €, verteilt auf die gesamte Nutzungsdauer der Investition zzgl. der laufenden Betriebskosten. Die sich aus dieser Investition ergebenden Auswirkungen auf den Jahresfehlbetrag der ASEAG sind folglich in Höhe der tatsächlich bei der ASEAG verbleibenden Eigenmittel, verteilt auf die Nutzungsdauer der Anlagen, zzgl. der damit zusammenhängenden laufenden Betriebskosten, einzuplanen. Eine genaue Bezifferung dieser Werte soll am jeweiligen Jahresende von der ASEAG berechnet und der Stadt Aachen bekannt gegeben werden. In der Aufsichtsratssitzung der ASEAG am 26.04.2010 soll der Beschluss gefasst werden, das geplante Defizit der ASEAG um diesen Betrag zu erhöhen.

Nach diesem Beschluss soll die Übertragung der Einplanungsmitteilungen von der Stadt an die ASEAG beantragt werden.

Für die weitere Umsetzung ist vorgesehen, dass die ASEAG ein Ingenieurbüro mit der Projektbegleitung (Marktsichtung, Bestandsaufnahme, Konzeptentwicklung, Erstellung Leistungsbeschreibung, Betreuung Ausschreibung, Angebotsbewertung) beauftragt.

Die Projektsteuerung soll in enger Abstimmung zwischen der ASEAG und der Stadt Aachen erfolgen. Hierzu ist vorgesehen, einen Projektbegleitenden Arbeitskreis zu bilden.

 

Es ist geplant, die Anlagen stufenweise im Zeitraum zwischen 2011 und 2013 aufzustellen. Hierzu sind drei Umsetzungsstufen geplant (siehe Anlage 3). Ggf. soll eine Pilotphase mit zwei bis drei Anlagen vorgeschaltet werden, anhand derer die Technik eingehend geprüft werden kann.

 

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Auswirkungen

keine

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Anlagen

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