Entscheidungsvorlage - FB 61/0145/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Beschluss zu fassen, die Bestrebungen des AVV/NVR sich in Verhandlungen mit der SNCB für eine Durchbindung der belgischen Intercity-Züge, die bisher in Eupen enden, nach Aachen Hauptbahnhof einzusetzen, zu unterstützen. Zudem empfiehlt der Mobilitätsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die Bemühungen des AVV/NVR, auf eine Einführung eines integrierten Tarifsystems im grenzüberschreitenden Öffentlichen Verkehr hinzuwirken, zu unterstützen.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er unterstützt die Bestrebungen des AVV/NVR sich in Verhandlungen mit der SNCB für eine Durchbindung der belgischen Intercity-Züge, die bisher in Eupen enden, nach Aachen Hauptbahnhof einzusetzen. Zudem unterstützt der Rat der Stadt Aachen die Bemühungen des AVV/NVR auf eine Einführung eines integrierten Tarifsystems im grenzüberschreitenden Öffentlichen Verkehr hinzuwirken.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Zum 1. Dezember 2009 haben die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Aachen den Ratsantrag „Belgische Intercity-Züge nach Aachen Hauptbahnhof“ gestellt (Anlage 1).

In diesem Antrag wird der Zweckverband Nahverkehr Rheinland aufgefordert, mit den belgischen Behörden die Durchbindung der belgischen Intercity-Züge, die bisher in Eupen enden, nach Aachen Hauptbahnhof zu verhandeln. Ziel der Verhandlungen soll eine Durchbindung im Jahr 2011 sein. Weiterhin soll ab diesem Zeitpunkt den Fahrgästen, die diese Züge in Richtung Belgien benutzen, ermöglicht werden, am Aachener Hauptbahnhof Tickets zu den belgischen Zügen zu erwerben.

 

 

Stellungnahme des AVV

Die Verwaltung hat den AVV gebeten, eine Stellungnahme zum o.g. Ratsantrag zu verfassen, die der Vorlage in Anlage 2 beigefügt ist.


Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte der Stellungnahme des AVV zusammengefasst:

Das derzeitige Zugangebot im Personenverkehr zwischen Deutschland und Belgien am Grenzübergang Aachen wird durch folgende Produkte bereitgestellt:

 

  1. Im Regionalverkehr verkehrt der RE 29/IR q (euregioAIXpress) zwischen Aachen und Lüttich über die Altstrecke Hammerbrücke. Es werden werktäglich 11 Fahrten pro Richtung angeboten.
  2. Im Hochgeschwindigkeitsverkehr (internationaler Schienenpersonenfernverkehr) existieren zwei Angebote:

a.         Der Thalys (Köln – Aachen – Brüsel – Paris) verkehrt über die Neubaustrecke          Hammerbrücke mit einem Angebot von werktäglich 6 Fahrten pro Richtung.

b.         Der ICE (Frankfurt – Köln – Brüssel) bietet drei werktägliche Fahrten pro Richtung und fährt ebenfalls über die Neubaustrecke Hammerbrücke.

 

Während der internationale Schienenpersonenfernverkehr außerhalb des Einflussbereichs des NVR durch die entsprechenden Unternehmen eigenwirtschaftlich gefahren wird, werden Zugleistungen des RE 29/IR q (euregioAIXpress) derzeit vom NVR bei der DB Regio bestellt, welche ihrerseits einen Kooperationsvertrag mit der SNCB geschlossen hat.

Aus Sicht des NVR wird der Betrieb von Seiten der SNCB mit veralteten Fahrzeugen erbracht, die Qualität und der Umfang der Leistungen entsprechen nicht den aktuellen Anforderungen an einen attraktiven Bahnverkehr.

Von Seiten des AVV/NVR wurden folgende Verbesserungsvorschläge in Verhandlungen mit der SNCB eingebracht:

 

 

 

  1. Verdichtung des Angebotes zwischen Aachen und Lüttich auf einen Stundentakt.
  2. Partielle Durchbindung der IC-Verbindung Ostende – Lüttich – Eupen bis nach Aachen durch Flügelung der Züge in Welkenraedt.
  3. Einsatz von modernem, neuem Zugmaterial (inkl. neuer Zugsicherungssysteme)
  4. Ausdehnung der Gültigkeit der Tarifangebote der SNCB bis Aachen Hbf und Vertrieb der Tickets in Aachen.

 

Das Ergebnis nach mehreren Gesprächsrunden mit Vertretern der SNCB stellt sich derzeit wie folgt dar:

 

  1. Die SNCB lehnt eine Verlängerung der IC-Verbindung zum Aachener Hbf grundsätzlich ab, da eine Konkurrenz für den internationalen Schienenpersonenfernverkehr befürchtet wird.
  2. Die SNCB kann sich derzeit keine Verdichtung des RE 29/IR q  (euregioAIXpress) auf einen Stundentakt vorstellen, zeigt hier aber zumindest prinzipiell Verhandlungsbereitschaft.
  3. Die SNCB prüft derzeit die generelle Einführung eines grenzüberschreitenden Sondertarifs an den Grenzbahnhöfen in Frankreich, Luxemburg und Deutschland. Bis zum Bf Maastricht wird bereits heute ein eingeschränkter SNCB-Binnentarif angeboten.

 

Um die Ziele und Positionen in der StädteRegion Aachen gegenüber der SNCB nochmals zu verdeutlichen, haben sich der Oberbürgermeister der Stadt Aachen, der Vorsitzende der StädteRegion Aachen, der Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen  sowie der Geschäftsführer des NVR in einem Schreiben  (Anlage 3) am 11.11.2009 an das belgische Verkehrsministerium gewandt, um eine Fortentwicklung der Thematik zu erreichen. Das Schreiben befindet sich dort derzeit in Bearbeitung.

 

 

Stellungnahmen der Verwaltung

 

Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen befürwortet die im Ratsantrag geforderte Durchbindung belgischer Intercity Züge bis nach Aachen Hauptbahnhof sowie die  Verbesserungen in Bezug auf den Ticketvertrieb. Diese verkehrlich sinnvollen Maßnahmen würden eine deutliche Verbesserung des grenzüberschreitenden euregionalen öffentlichen Verkehrs bedeuten.  Zudem sind diese Verbesserungen Bestandteil der im Jahr 2008 unterzeichneten Absichtserklärung Zusammenarbeiten am Euregionalen Nahverkehr der Zukunft (Anlage 4). In dieser Erklärung vereinbaren alle Parteien, „konstruktiv zusammen zu arbeiten und die erforderlichen Schritte zur Verwirklichung der Ambitionen der Euregio Maas-Rhein und der MAHHL-Städte bezüglich des grenzüberschreitenden öffentlichen Personenverkehrs zu unternehmen.“

 

 

 

Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten

Der Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten befürwortet die im Ratsantrag geforderte Durchbindung sowie die angestrebten Maßnahmen hinsichtlich des Ticketbetriebes. Im Sinne einer weiterhin notwendigen Attraktivierung der Euregio Maas-Rhein im interregionalen Wettbewerb erscheint es unerlässlich, grenzüberschreitende Verbindungen des öffentlichen Personenverkehrs weiter auszubauen und damit strukturelle Grenzbarrieren zu reduzieren. Eine dadurch erzielbare Mobilitätssteigerung würde sich positiv auf die Integration des gesamten Wirtschaftsraumes auswirken und für alle beteiligten Seiten innerhalb der Euregio Nutzen generieren.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkung:

Keine

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Anlagen

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