Entscheidungsvorlage - FB 61/0151/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedenstraße/ HergelsbendenstraßeMaßnahme zur Schulwegsicherung und Umgestaltung der Fahbahnverengung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez III, FB61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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22.04.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Entscheidung
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28.04.2010
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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01.06.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.06.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Haaren, für den Umbau der Einmündung Friedenstraße/ Alt - Haarener - Straße einschließlich der Anlage eines Fußgängerüberweges, die Verbreiterung des Gehweges von Friedenstraße Haus Nr. 1 bis 11 und die Umgestaltung einer “PKW-Schleuse” die Erstellung der Ausbauplanung auf Basis des Planes Nr. 2009/02-01-L2 sowie die Änderung der Wegweisbeschilderung auf Basis des Planes Nr.2009/02-01-Ü2 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die jeweiligen Baulastträger bzgl. der Wegweisbeschilderung zu kontaktieren.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, für den Umbau der Einmündung Friedenstraße/ Alt - Haarener - Straße einschließlich der Anlage eines Fußgängerüberweges, die Verbreiterung des Gehweges von Friedenstraße Haus Nr. 1 bis 11 und der Umgestaltung einer “PKW-Schleuse” die Erstellung der Ausbauplanung auf Basis des Planes Nr. 2009/02-01-L 2 sowie die Änderung der Wegweisbeschilderung auf Basis des Planes Nr.2009/02-01-Ü2 und die jeweiligen Baulastträger bzgl. der Wegweisbeschilderung zu kontaktieren.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die Bereitstellung der 52.500,– € für die Maßnahme zur Schulwegsicherung und der Umgestaltung der Fahrbahnverengung unter Deckung aus PSP-Element 5-120102-400-00300-300-1 78520000 - Schwinningstraße, Ausbau des Seitenarms.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Bereitstellung der 52.500,– € für die Maßnahme zur Schulwegsicherung und der Umgestaltung der Fahrbahnverengung unter Deckung aus PSP-Element 5-120102-400-00300-300-1 78520000 - Schwinningstraße, Ausbau des Seitenarms.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Friedenstraße/Hergelsbendenstraße
hier: Maßnahme zur Schulwegsicherung und Umgestaltung der Fahrbahnverengung
Anlass
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren hat in ihrer Sitzung am 22.10.2008 die Verwaltung beauftragt, eine Planung zur Gestaltung der Fahrbahnverengung Hergelsbendenstraße zu erstellen.
Am 14.01.2009 hat die Bezirksvertretung Aachen-Haaren ergänzend beschlossen, für die Fahrbahnverengung und den Einmündungsbereich Friedenstraße/Alt-Haarener-Straße eine zusammenhängende Planung von der Verwaltung erstellen zu lassen.
1.
Hergelsbendenstraße, Einengung
Situation
Die heutige Fahrbahnverengung in Höhe des Hauses Hergelsbendenstraße 12 wurde ursprünglich als Provisorium eingerichtet. Mehrere Verbesserungsmaßnahmen waren notwendig, um den immer wiederkehrenden Beschädigungen beizukommen. Ebenso ist die Engstelle so plaziert, dass die Zuliefer-LKW’s der Firmen Hergelsbendenstraße Nr. 2, 4, 8 und 10 über die Alt-Haarener-Straße / Friedenstraße an- und abfahren müssen und somit den Schulweg zur GGS Hachbachtalstraße tangieren.
Planung
Fahrbahnverengung
Die Planung sieht eine Verlegung der Fahrbahnverengung in die Friedenstraße in den Bereich der Dreiecksinsel vor. Die Insel soll vergrößert werden, wobei auf der westlichen Seite die Fahrbahn von heute ca. 9,00 m auf 4,50 m eingeengt werden soll. Auch in östlicher Richtung ist eine spitzwinkelige Verlängerung der Insel und über Eck eine zwischen 0,80 m und 0,40 m abgestufte Einfriedung geplant. Um eine “Schleuse” herzustellen muss auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Seite Feuerwehr) ein Gegenstück, jedoch in Hufeisenform ebenso mit einer Höhenabstufung erstellt werden. Entlang der Einfriedung soll die “Schleuse” mit einem 0,25 m breiten und 0,20 m hohen abgeschrägten Bordstein eingefasst werden, um somit den Verkehrsraum auf 2,15 m und den lichten Raum auf 2,65 m einzuengen. Aus beiden Fahrtrichtungen müssen die Insel und der Vorbau mit Baken und den Verkehrszeichen “Verbot für Fahrzeuge über 1,90 m Breite einschließlich Ladung” gesichert werden. Die “Schleuse” kann von Rettungswagen passiert werden, lediglich die Löschfahrzeuge der Feuerwehr und die Müllabfuhr müssen die vorhandene Anliegerfahrbahn nutzen, die für den Durchgangsverkehr mit herausnehmbaren Pollern gesperrt ist. (siehe Anlage)
Beschilderung
Im Zusammenhang mit der Verlegung der Fahrbahneinengung ist auch eine Anpassung der Wegweisbeschilderung vorgesehen.
Die Wegweistafel auf der Alt-Haarener-Straße, vor Einmündung Friedenstraße (Fahrtrichtung Ortsmitte) weist heute nach rechts mit dem Hinweis “Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 2,8 t (StVOZ 253) in 100 m”. Dies soll geändert werden in “Verbot für Fahrzeuge über 1,90 m Breite einschließlich Ladung (StVOZ 264)”. Ergänzend ist dieser Hinweis auch in stadtauswärtiger Richtung linksweisend vorgesehen.
Die Wegweisbeschilderung auf der Krefelder Straße, an der BAB - Abfahrt aus Richtung Heerlen weist rechts Richtung Aachen und links Richtung Alsdorf und Würselen, jedoch ohne Hinweis auf Haaaren. Als Änderungsvorschlag ist unter Aachen der Hinweis auf Haaren, sowie zusätzlich geradeausweisend auf das Gewerbegebiet Strangenhäuschen / Hergelsbenden mit StVOZ 264 über 1,90 m Breite und Zusatz “in 800 m” beabsichtigt.
Der Wegweiser aus Richtung Würselen kommend, linksweisend in die Straße Strangenhäuschen soll anstatt StVOZ 253 das StVOZ 264 über 1,90 m Breite und Zusatz “in 800 m” erhalten.
Für die Änderung der beiden vorgenannten Wegweisschilder ist die Zustimmung des jeweiligen Baulastträgers erforderlich.
Im Bereich der Zufahrt Strangenhäuschen am Knoten Krefelder Straße soll ebenso das StVOZ 253 durch das StVOZ 264 über 1,90 m Breite und Zusatz in 800 m ersetzt werden. (siehe Anlage)
Für die Herstellung der Fahrbahnverengung ist mit einem Betrag von ca. 15.500,– €
zu rechnen.
Für die Änderung der Wegweisung fallen weitere Kosten in Höhe von ca. 1.000,--€
an.
2.
Friedenstraße, Schulwegsicherung
Im Zusammenhang mit der Verlegung der Fahrbahneinengung und dem damit reduzierten LKW-Verkehr in der Friedenstraße (außer Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr, Anlieger) besteht nun auch die Möglichkeit die Einmündung der Friedenstraße in die Alt-Haarener-Straße entgegen der bisherigen Konzipierung im Fahrbahnbereich wesentlich schmaler zu gestalten und einen Fußgängerüberweg anzulegen.
Planung
Die Radien im Einmündungsbereich der Friedenstraße/Alt-Haarener-Straße werden so angepasst, dass nur noch einspurig in die Friedenstraße ein- bzw. abgebogen werden kann. Die Fahrbahnbreite wird durchgängig 5,50 m betragen (von Hergelsbendenstraße bis Einmündung Alt-Haarener-Straße).
Der Gehweg zwischen Haus Nr. 1 und 11, der heute zum Teil nur 1,50 m schmal ist, wird auf ca. 2,00 m bis ca. 2,70 m verbreitert. Die punktuelle Gehwegverbreiterung vor Haus Nr. 8 und die vorhandene Mittelinsel entfallen; stattdessen wird in Höhe Haus Nr.1 ein Fußgängerüberweg als Querungshilfe zur Verbesserung der Schulwegsicherheit angelegt. Zwischen Haus Nr. 4 und der Einmündung Alt-Haarener-Straße wird der Gehweg verbreitert. Durch den Rückbau des Einmündungsbereiches können hier und an der Alt-Haarener-Straße 5 zusätzliche Parkstände geschaffen werden.
3.
Kosten
Die Kosten für die erweiterte Schulwegsicherungsmaßnahme sind auf ca. 36.000,– €
kalkuliert.
Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) für die Querungshilfe Friedenstraße/Alt-Haarener-Straße sind in Aussicht gestellt.
Die 36.000,– €
für die Schulwegsicherungmaßnahme
und die 16.500,– €
für
die PKW-Schleuse stehen im Haushalt 2010 nicht zur Verfügung. Nach Rechtskraft
des Haushaltes 2010 wird eine Deckung aus der Maßnahme Schwinningstraße, Ausbau
des Seitenarmes zwischen den Häusern 29 und 91 (BA4), PSP-Element 5-120102-400-00300-300-1 78520000 vorgeschlagen.
4.
Verwaltungsvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor,
a) die Fahrbahnverengung Hergelsbenden in die Friedenstraße in dem Bereich der vorhandenen Dreieckinsel zu verlegen und mittels beidseitig abgestufter Einfriedung eine “PKW-Schleuse” mit einem lichten Maß von 2,65 m und einer Verkehrsraumbreite von 2,15 m zu erstellen, sowie
b) von der Einmündung Alt-Haarener-Straße bis Haus Nr. 11 die Schulwegsicherungsmaßnahme mit Gehwegverbreiterung und Anlage eines Fußgängerüberweges umzusetzen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: |
Schulwegsicherung und Umgestaltung der Fahrbahnverengung |
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___________________________________________________________ |
|||
Investitionskosten |
|
52.500,00 € |
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a. |
Im Haushalt? |
nein |
__________€ |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
nein |
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c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
Schwinningstraße, Ausbau des Seitenarmes zwischen den Häusern 29 und 91 (BA 4) |
|
52.500,00 € |
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|
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5-120102-400-00300-78520000 |
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d. |
Zuschüsse |
Nach dem Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) für die Querungshilfe sind in Aussicht gestellt. |
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__________€ |
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|
|
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|
Folgekosten |
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Aufwand |
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Personalkosten |
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__________€ |
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Sachkosten |
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__________€ |
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Abschreibung |
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__________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
nein |
__________€ |
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b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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__________€ |
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c. |
Zuschüsse |
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__________€ |
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Konsumtiv |
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a. |
Im Haushalt? |
nein |
__________€ |
||
b. |
Konsolidierung? |
nein |
__________€ |
||
c. |
Personalkosten |
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__________€ |
||
d. |
Sachkosten |
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|
__________€ |
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e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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|
Maßnahme |
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|
__________€ |
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f. |
Dauer |
|
Jahre |
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g. |
Zuschüsse |
|
|
__________€ |
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Finanzielle Auswirkungen ergeben sich i.H.v. 52.500,– €. Deckung erfolgt nach Rechtskraft des Haushalts 2010 aus dem PSP-Element 5-120102-400-00300-300-1 78520000 - Schwinningstraße,
Ausbau des Seitenarmes. Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) für die Querungshilfe Friedenstraße/Alt-Haarener-Straße sind in Aussicht gestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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3
|
(wie Dokument)
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270,2 kB
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|||
4
|
(wie Dokument)
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521,5 kB
|