Kenntnisnahme - A 61/0122/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden

hier:     Ausbau der Neuenhofstraße

 

Für die Flächen westlich des Gewerbegebietes Eilendorf-Süd beiderseits der Neuenhofstraße hat der Planungsausschuss zur Weiterentwicklung des Gewerbegebietes Eilendorf-Süd die Aufstellung des Bebauungsplanes - Neuenhofstraße/Fringsbenden -  beschlossen. Aus städtebaulicher Sicht wird die Fortführung der „Automeile“ entlang der Neuenhofstraße angestrebt.

 

Da die Neuenhofstraße neben der Erschließungsfunktion des vorhandenen Gewerbegebietes Eilendorf-Süd auch die Verbindungsfunktion zwischen Außenring und Debyestraße übernimmt, treten derzeit an den Verkehrsknotenpunkten Neuenhofstraße/Debyestraße und Debyestraße/Trierer Straße zu bestimmten Verkehrszeiten Stauungen auf, die sich durch das geplante Gewerbegebiet noch verstärken werden.

Im Laufe des Verfahrens sollte geprüft werden, ob unabhängig vom Bau des BAB-Anschlusses Aachen-Eilendorf Optimierungslösungen für die Knotenpunkte gefunden werden können, damit eine reibungslose Erschließung des geplanten Gewerbegebietes erfolgen kann.

Deshalb wird zur Zeit für das Gewerbegebiet Eilendorf-Süd eine verkehrliche Gesamtbetrachtung durchgeführt, die alle zusätzlich zu erwartenden Verkehre in diesem Bereich mit berücksichtigt.

 

Die Neuenhofstraße soll im Bereich des geplanten Gewerbegebietes beidseitig mit einem Längsparkstreifen sowie mit einem kombinierten Geh-, Radweg versehen werden. Die Fahrbahnbreite soll in ihrer jetzigen Breite von 7,50 m beibehalten werden. Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf sowie der Planungsausschuss haben der hierfür benötigten Aufweitung der Neuenhofstraße zugestimmt.

 

Da die Firma Jacobs sowie die Firma Leclou städtische Grundstücke an der Südseite der Neuenhofstraße angrenzend an das vorhandene Gewerbegebiet Eilendorf Süd für die Errichtung von weiteren Autohäusern erworben haben bzw. erwerben werden, sollen hier 2 separate Bebauungspläne unter den Bezeichnungen -Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd- und -Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, Teil 2- vorab aus dem Plangebiet entwickelt werden.

Damit die Erschließung dieser Grundstücke gesichert ist und um die für die geplante Aufweitung der Neuenhofstraße notwendigen Flächen zu sichern, werden in diesen Verfahrensbereichen bereits Teilabschnitte der Neuenhofstraße als Verkehrsfläche festgesetzt. Die Planungen überlagern damit im Bereich der Neuenhofstraße den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 617 B, der hier eine Verkehrsfläche festsetzt.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes für den noch verbleibenden Bereich nördlich der Neuenhofstraße sollen die Maßnahmen, die sich aus der zur Zeit in Bearbeitung befindlichen Gesamtbetrachtung ergeben, berücksichtigt werden. Gleichzeitig soll untersucht werden, an welchen Stellen zusätzliche Querungshilfen erforderlich und möglich sind.

Es ist davon auszugehen, dass die geplanten Autohäuser nur geringfügig zusätzliche Fußgängerverkehre auslösen werden, so dass im Rahmen dieser Bebauungspläne keine weiteren Maßnahmen für Querungshilfen von den Investoren gefordert werden können.

 

 

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Anlagen

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