Entscheidungsvorlage - FB 61/0158/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2009 hier: Umsetzung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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13.04.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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21.04.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zustimmung zur Genehmigung von
überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 62.000€ auf PSK
120.010.020 5221039/ 7221039 für das Haushaltsjahr 2009 zu erteilen.
Der
Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen
Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 62.000€ auf PSK 120.010.020
5221039/ 7221039 für das Haushaltsjahr 2009.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zur Umsetzung des so genannten Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes (NBK) müssen aus wasserrechtlichen Gründen an bestimmten Straßen die Straßenabläufe vom Regenwasserkanal auf den Schmutzwasserkanal umgeklemmt werden.
Für diese Maßnahmen wurden jährlich 250.000€ im Haushaltsplan veranschlagt, für das Haushaltsjahr 2009 stand auf PSK 120.010.020 5221039/ 7221039 ein entsprechender Ansatz zur Verfügung.
Anlässlich des für 2009 anstehenden Umbaus der Krefelder Straße wurde entschieden, aus Wirtschaftlichkeitsgründen die in diesem Bereich notwendigen NBK-Maßnahmen in einem Zuge mit der Baumaßnahme ausführen zu lassen. Der Anteil dieser Maßnahmen an den Gesamtkosten wurde zum damaligen Zeitpunkt mit 200.000€ geschätzt, die Kostenschätzung war jedoch aufgrund der Tatsache, dass NBK-Maßnahmen in dieser Größenordnung bislang nicht ausgeführt wurden und eine genaue Zuordnung verschiedener Arbeitsanteile zur Straßenbau- oder zur NBK-Maßnahme erst während der Durchführung erfolgen konnte, mit Unsicherheiten behaftet.
Im Sommer 2009 wurde bereits durch die ausführende Firma mitgeteilt, dass aufgrund von Massenmehrungen der kalkulierte Betrag von 200.000€ um ca. 30.000€ überschritten werden würde.
Im weiteren Verlauf zeichnete sich ab, dass aufgrund technischer Notwendigkeiten mit einer weiteren Auftragsüberschreitung zu rechnen sein würde, es bestand jedoch keine Alternative zur Ausführung der notwendigen Arbeiten, da die Fertigstellung der Krefelder Straße im vereinbarten Zeitplan ansonsten nicht möglich gewesen wäre.
Im Januar 2010 wurde durch die ausführende Firma die Schlussrechnung gestellt. Nach Prüfung der Rechnung ist für die NBK-Maßnahmen im Rahmen des Umbaus Krefelder Straße ein Gesamtbetrag von 294.434€ zu zahlen.
Bislang gezahlt wurden 232.700€, so dass eine offene Forderung in Höhe von 61.734€ besteht.
Da dieser Aufwand dem Haushaltsjahr 2009 zuzuordnen ist und auf PSK 120.010.020 5221039/ 7221039 keine Mittel mehr zur Verfügung stehen (die nicht für die Krefelder Straße aufgewendeten Mittel wurden für andere, aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ebenfalls dringend erforderliche Maßnahmen benötigt), ist eine überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 62.000€ für das Haushaltsjahr 2009 erforderlich.
Die Deckung dieses Mehrbedarfs kann aus folgenden Konten erfolgen:
090 010
010 – 5291000/ 7291000 Modell- und
Planungskosten 12.000€
120 020
010 – 5291012/ 7291012 Konzept
elektronische Fahrkarte 50.000€
Diese
Beträge wurden in 2009 nicht benötigt und auch nicht nach 2010 übertragen.
Da es sich um erhebliche Aufwendungen/ Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.