Kenntnisnahme - FB 50/0033/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzquader in der Ursulinerstrasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Verfasst von:
- Emonts, Heinrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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29.04.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung vom 3.3.2009 hat sich die Kommission barrierefreies Bauen mit dem Um- und
Ausbau der Ursulinerstraße befasst. Durch FB 61 wurde dargelegt, dass ein 1,50 m breiter Blausteinplattenbelag verlegt wird, der primär für die Nutzung der Menschen mit einer Behinderung vorgesehen ist und nicht der Außengastronomie dienen soll.
In der Kommission wurde festgesetzt, dass für Menschen mit einer Sehbehinderung in der Innenstadt grundsätzlich eine Leitlinie erstellt wird, die sich aus einem Materialwechsel zwischen Blausteinplatten und Pflastersteinen entlang der Häuserfront ergibt.
So wird vermieden, mit Rillensteinen arbeiten zu müssen.
In der Ursulinerstrasse ist so verfahren worden.
Was die `MöblierungA betrifft, wurde diese zwar in den Plänen angedeutet, jedoch wurden zum damaligen Zeitpunkt der Kommission weder detaillierte Zeichnungen / Pläne mit Quadern vorgelegt noch wurde seitens der Bauverwaltung darauf hingewiesen.
Die Kommission hat jedoch bereits in ihrer Sitzung vom 25.6.2008 das Thema `Hindernisse im öffentlichen RaumA im allgemeinen behandelt und war zu dem Entschluss gekommen, dass Hindernisse mit Kontrastfarben deutlich zu machen sind, Gehbahnen immer frei von Hindernissen zu halten sind, Poller, Blumenkübel usw. mindestens 100cm Abstand voneinander haben müssen, Hindernisse mit einem Sockel von 3 cm umfasst sein müssen und keine Hindernisse in Kopfhöhe angebracht werden dürfen.
In der Ursulinerstrasse stellt sich folgende Situation dar:
Zwischen Hauswand und Blausteinplattenbelag befindet sich ein ca 1 m breiter Pflasterstreifen, der im Übergang als taktile Linie für Blinde und Sehbehinderte dient.
Die Bestuhlung der Außengastronomie wurde nach Absprache mit der Chokolaterie und der Eisdiele vom Blausteinplattenbelag auf die Pflasterfläche zur Straßenmitte verschoben, so dass sie keine Behinderung für Menschen mit Sehbehinderung darstellt.
Für blinde und sehbehinderte Menschen, die nicht von der vorgegebenen Leitlinie abweichen, stellen die Sitzquader aus Sicht der Verwaltung keine Behinderung dar. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Leitlinie nicht durch die Bestuhlung der Gastronomie und Werbetafeln zugestellt wird.
Menschen mit Gehbehinderung und RollstuhlfahrerInnen können sich auf dem Blausteinbelage ebenfalls barrierefrei fortbewegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
Keine |
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Maßnahme: |
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Investitionskosten |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
€ |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
ja/nein |
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c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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€ |
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Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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Personalkosten |
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Sachkosten |
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Abschreibung |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
€ |
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b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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€ |
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c. |
Zuschüsse |
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€ |
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Konsumtiv |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
€ |
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b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
€ |
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c. |
Personalkosten |
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€ |
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d. |
Sachkosten |
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€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme |
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€ |
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f. |
Dauer |
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Jahre |
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g. |
Zuschüsse |
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€ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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388,3 kB
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