Entscheidungsvorlage - FB 51/0030/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)      Die Bezirksvertretungen nehmen den Vorschlag, dass für das Kindergartenjahr 2010 / 2011 die integrative Tageseinrichtung für Kinder Anna – Roles, Raerenerstr.  in Trägerschaft der Caritas Lebenswelten GmbH und das Kinderhaus Schurzelterstr. 21(Laurentiusstrasse/ „Neubau Sandhäuschen“) im Verbund mit der Tageseinrichtung für Kinder An der Rahemühle 6  in städtischer Trägerschaft für das Landesprogramm Familienzentren gemeldet wird, zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt o. g. Tageseinrichtungen für Kinder dem Land als Familienzentren zu melden.

 

b)      Die Bezirksvertretungen nehmen den Vorschlag, dass für das Kindergartenjahr 2010 / 2011     

eine weitere Tageseinrichtungen für Kinder und zwar die Tageseinrichtung Am Kupferofen der evangelischen Kirche im Verbund mit der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Am Pappelweiher mit kommunalen Mitteln gefördert werden, damit der Ausbau der Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiter vorangetrieben wird, zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt entsprechend.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

a) Erläuterungen zur Landesförderung:

 

1. Ausgangslage

Die Ausbauplanung des Landes sieht 35 zertifizierte Familienzentren bis 2012 vor.

Bisher sind am Landesprojekt Familienzentrum NRW folgende Tageseinrichtungen für Kinder beteiligt:

 

·       Alfonsstraße 22-24 (Städtische Einrichtung)

·       Goerdeler Straße (AWO)

·       Im Klostergarten 2 (Caritas Lebenswelten)

Diese zertifizierten Einrichtungen befinden sich seit 01.08.08 in der gesetzlichen Förderung

 

  • Albert-Maas-Straße 32 (Städtische Einrichtung)
  • Barbarastraße 6-8 (Kath. Kirche)
  • Freunder Landstraße 60 (ev. Kinderheim Brand)
  • Lintertstraße 148 ( Lebenshilfe)
  • Schillerstraße 10 (Studentenwerk)
  • Süsterfeldstraße 99 (Nachbarschaftliche Selbsthilfe)
  • Philipp-Neri-Weg 11 im Verbund mit Philipp-Neri-Weg  6 (beides städtische Einrichtungen)
  • Alfons-Gerson-Straße (Städtische Einrichtung)
  • Johanniter Straße 4a  (Städtische Einrichtung)
  • Lindenstraße 27 (Städtische Einrichtung)
  • Großheidstraße  61 (AWO)
  • Jülicher Straße 68 ( Kath. Kirche) im Verbund mit der Passstraße 25 (Städtische Einrichtung)
  • Richtericher Straße 120 im Verbund mit der Grünenthaler Straße 90 (beides städtische Einrichtungen)

Diese zertifizierten Einrichtungen befinden sich seit 01.08.09 in der gesetzlichen Förderung

 

Für das Kindergartenjahr 2009 /2010 wurde die Tageseinrichtung für Kinder RoKoKo, Robert-Koch-Straße 1a in Trägerschaft des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. für das Landesprogramm Familienzentren gemeldet.

Diese Einrichtung befindet sich z.Zt. in der Zertifizierungsphase, welche zum 1.08.2010 abgeschlossen sein wird.

Damit sind insgesamt 17 Tageseinrichtungen bzw. Verbünde am Landesprojekt Familienzentrum NRW beteiligt.

 

2. Aktuelle Situation

Für das Kindergartenjahr 2010 / 2011 liegen folgende Bewerbungen als Familienzentrum für die Landesförderung vor :

  • Tageseinrichtung für Kinder Krümel, Sigmundstraße 8 in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Stadt e.V.

Diese Einrichtung befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 in kommunaler Förderung zum Familienzentrum.

 

  • Integrative Tageseinrichtung für Kinder Anna Roles, Raerener Straße 97 der Caritas Lebenswelten

Diese Einrichtung befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 in kommunaler Förderung zum Familienzentrum.

 

  • Integrative Tageseinrichtung für Kinder SCHIKITA, Scheibenstraße 11 der Caritas Lebenswelten

Diese Einrichtung befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 in kommunaler Förderung zum Familienzentrum.

 

  • Städtische Integrative Tageseinrichtung für Kinder Am Pappelweiher im Verbund mit der Evangelischen Kindertagesstätte Am Kupferofen

 

3. Planung für das Kindergartenjahr 2010 / 2011

Laut Schreiben vom 17.12.2008 der Staatssekretärin Frau Dr. Gierden-Jülich, wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Für die Stadt Aachen bedeutet das, dass für das kommende Kindergartenjahr 2010 / 2011 weitere zwei Familienzentrum zur Zertifizierung gemeldet werden können. Die Bewerbungsfrist endet am 01.06.2010.

 

4. Auswahl von Familienzentren

Folgenden Kriterien wurden bis dato für die Entscheidung herangezogen:

  • Freigestellte Leitung, wobei unter KiBiz Bedingungen die Leitungen fast ausschließlich nur anteilig freigestellt sind
  • Direkte Erreichbarkeit von Familien
  • zentrale Lage in Sozialräumen
  • direkte Erreichbarkeit für viele Familien
  • Bestehende Angebote
  • Angebote für Kinder unter drei Jahren
  • Besonderheiten
  • Trägerproporz

 

Bei Zugrundelegung eines Trägerproporzes besteht derzeit eine Ausgewogenheit.

 

Die Integrative Tageseinrichtung für Kinder Schikita, Scheibenstraße hat derzeit noch keine Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren. Sie befindet sich jedoch bereits in der Entwicklung zum Familienzentrum und seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/ 2010 in kommunaler Förderung.

In erreichbarer Nachbarschaft gibt es bereits verschiedene Familienzentren: Goerdeler Straße 10, Im Klostergarten 2, Alfonsstraße, Jülicherstraße im Verbund mit Passstr. 25, Robert-Koch- Straße 1 (Rokoko), Sigmundstraße (in kommunaler Förderung).

 

Die Integrative Tageseinrichtung für Kinder Anna-Roles, Raerener Straße hat bereits Betreuungs-angebote für Kinder unter drei Jahren und befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/ 2010 in kommunaler Förderung.

In ihrem Umfeld gibt es das nächste Familienzentrum in Kornelimünster (Alfons-Gerson-Straße). Mit einer Aufnahme der integrativen Tageseinrichtung für Kinder Anna-Roles, Raerener Straße in die Landesförderung bietet sich die Möglichkeit, im Aachener Südraum ein weiteres Familienzentrum zu qualifizieren und somit der Integration von Kindern mit Behinderungen Rechnung zu tragen. Die Einrichtung befindet sich in direkter Nachbarschaft zu einem neuen Wohngebiet, was zum Zuzug von jungen Familien führte.

Eine verbesserte finanzielle Förderung durch die Aufnahme ins Landesprogramm käme der Versorgung von Familien sowohl mit behinderten wie auch nichtbehinderten Kindern im Südraum zugute. Bereits jetzt versteht sich die Einrichtung in ihrer integrativen Ausrichtung sowie der konsequenten Orientierung an der Lebenswirklichkeit der Familien als Teil eines Familien- und Sozialraumsystems.

 

Die Einrichtung Sigmundstraße bietet ebenfalls bereits die Betreuung von unter dreijährigen Kindern an, sie befindet sich in kommunaler Förderung seit 2009/10 und hat Erfahrungen im Zusammenhang mit einem Familienzentrum gesammelt. In unmittelbarer Nähe liegen allerdings die zertifizierten Familienzentren im Verbund: St. Elisabeth, Jülicherstraße und die städt. Einrichtung Passstraße 25.

 

Die integrativen Einrichtungen Am Pappelweiher im Verbund mit Am Kupferofen haben derzeit noch keine Angebote für Kinder unter drei Jahren und stehen erst am Anfang einer Entwicklung zum Familienzentrum.

 

Das Montessori Kinderhaus Schurzelterstraße 21 (Laurentiusstraße/ „Neubau Sandhäuschen“) im Verbund mit der Tageseinrichtung für Kinder An der Rahemühle 6 befindet sich in kommunaler Förderung und ist fachlich und inhaltlich in der Entwicklung zum Familienzentrum fortgeschritten. Für das Montessori Kinderhaus Schurzelterstraße 21 (Laurentiusstraße/ „Neubau Sandhäuschen“) steht ein Neubau an; die Planungen hierfür sind bereits weit gediehen. Mit einem Baubeginn ist voraussichtlich im Jahr 2011/ 2012 zu rechnen. Eine Zertifizierungphase zum Familienzentrum NRW kann nicht parallel zum anvisierten Baubeginn bewältigt werden. Insofern sollte im kommenden Kindergarten 2010/11 die Zertifizierungsphase erfolgen.

 

5. Vorschlag der Verwaltung

Ausgehend hiervon wird vorgeschlagen die integrative Tageseinrichtung für Kinder Anna – Roles, Raerener-straße in Trägerschaft der Caritas Lebenswelten GmbH und das Kinderhaus Schurzelterstraße 21 (Laurentiusstraße/ „Neubau Sandhäuschen) im Verbund mit der Tageseinrichtung für Kinder An der Rahemühle 6 in städtischer Trägerschaft für das Landesprogramm zu melden.

 

b) Erläuterungen zur kommunalen Förderung

 

In 2009 befanden sich 12 Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung.

    • Eibenweg 16 (Städtische Einrichtung)
    • Reimser Straße 63 (Städtische Einrichtung)
    • Königsberger Straße (Städtische Einrichtung)
    • Brunssumstraße (Städtische Einrichtung)
    • Montessori Kinderhaus Schurzelterstraße 21 im Verbund mit An der Rahemühle 6  (Städtische Einrichtungen)
    • Am Höfling 10 (Städtische Einrichtung)  im Verbund mit Branderhofer Weg (Evangelischer Frauenverein) (Teilen sich den Förderetat von 6500 € nicht, da es sich hier um einen trägerübergreifenden Verbund handelt)

·         Rollefstraße 2 im Verbund mit Hermann-Löns-Strasse 6

    • Raerenerstraße 97 (Caritas Lebenswelten GmbH)
    • Sigmundstraße 8 (Arbeiterwohlfahrt)
    • Scheibenstraße 11 (Caritas Lebenswelten GmbH)

 

Eine Einrichtung (Rokoko) wird bereits seit dem 01.08.2009 vom Land gefördert , sodass deren kommunale Förderung daher zum 31.12.2009 endete. Der Haushalt 2010 sieht erneut 78.000,-- € für die städtische Förderung von Familienzentren vor, so dass nunmehr eine weitere Tageseinrichtung mit städtischen Mitteln gefördert werden kann.

 

6. Kriterien zur Auswahl und Vorschlag der Verwaltung

Wie vom Ausschuss gewünscht, erfolgt unter Beachtung nachfolgender Kriterien die Auswahl:

  • kein bereits bestehendes Familienzentrum in unmittelbarer Nähe, damit eine flächendeckende Versorgung gegeben ist
  • Tageseinrichtung für Kinder mit Besonderheiten
  • Größe der Tageseinrichtung für Kinder und damit verbunden die Anzahl der direkt erreichbaren Familien, die dadurch erhöht wird, dass im Verbund mit einem anderen benachbarten Träger des Sozialraumes in Kooperation ein gemeinsames Zentrum aufgebaut wird.

 

Daraus ergibt sich der Vorschlag die

·        Tageseinrichtung für Kinder Am Kupferofen der evangelischen Kirche im Verbund mit der städtischen integrativen Tageseinrichtung für Kinder Am Pappelweiher

für die kommunale Förderung zu melden.

 

Die Einrichtungen müssen sich die kommunale Fördersumme von 6500,-- € teilen, da nur für eine Tageseinrichtung für Kinder Gelder frei geworden sind. Im kommenden Jahr sollte nach Verfügbarkeit der Gelder hier eine weitergehende Förderung vorgesehen werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Es sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich

 

Auswahl der Familienzentren

_________________________________

Investitionskosten

 

__keine__€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

kommunale Förderung und Landesförderung

1-060101-9005/ 52790000 und 4-060101-902-7/ 53180000  insgesamt

davon kommunale Förderung:

Ja

297.000 €

 

 

78.000 € 

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten (hierin enthalten)

 

€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

€

 

Familienzentren NRW

 

 

 

f.

Dauer – unbefristet

 

Jahre

 

 

Zuschüsse (sind gegen gerechnet) Landesförderung

 

 

219.000 €

 

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