Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0159/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahme des Bürgers zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnte, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 897 - Vaalser Straße / Lennéstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahme des Bürgers zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnte, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 897 -Vaalser Straße / Lennéstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 23.09.09 dem Planungsausschuss empfohlen, gem. § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 897 - Vaalser Straße / Lennéstraße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 01.10.09 gemäß § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 897 - Vaalser Straße / Lennéstraße - in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte in der Zeit vom 18.01.2010 bis einschließlich 19.02.2010. Während dieser Zeit sind von 1 Bürger Bedenken gegen die Planung vorgetragen worden.

 

Die Eingabe des Bürgers sowie die dazu gehörige Stellungnahme der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt und sind Grundlage der Beratung.

 

 

Zusammenfassung und Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

Der Bebauungsplan - Vaalser Straße / Lennéstraße - ist aus dem Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen entwickelt worden, der hier eine gewerbliche Baufläche darstellt. Die Verwaltung steht jedoch den seinerzeit von den Grundstückseigentümern vorgestellten Planungsabsichten nach wie vor offen gegen über. Sollte der Verwaltung ein städtebaulich schlüssiges Konzept vorgelegt werden, kann zu gegebener Zeit durch die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein entsprechendes Planungsrecht geschaffen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Eingabe zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 897 - Vaalser Straße / Lennéstraße - in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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