Entscheidungsvorlage - BA 2/0012/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt, die Kirmesveranstaltungen weiterhin auf dem Hof des Vereinshauses Nirmer Straße durchzuführen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

I. Vorgeschichte:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat in der Sitzung am 01.12.1981 einstimmig beschlossen, die Kirmes vom Marktplatz auf den Hof des Vereinshauses in der Nirmer Straße zu verlegen. Der Marktplatz war aus der Sicht der Bezirksvertretung s. Zt. bereits schon aus verkehrlichen Gründen nicht mehr zeitgemäß. Diese Überlegungen hatte lange vorher schon der Gemeinderat der ehemaligen Gemeinde Eilendorf angestellt. Und sie wurden nur deshalb nicht schon vor der Kommunalen Neugliederung im Jahre 1972 umgesetzt, weil zu der Zeit keine entsprechende Ersatzfläche zur Verfügung stand.

 

Am 14.01.2001 beantragten die Schausteller die Rückverlegung der Herbstkirmes auf den Marktplatz. Die Begründung war deckungsgleich mit der derzeitigen. In der Sitzung am 27.03.2001 hat die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf einstimmig entschieden, die Kirmesveranstaltungen auf dem Vereinshof zu belassen. Beide Fraktionen waren sich in der Diskussion darüber einig, dass

„s. Zt. sehr bewusst vor dem Hintergrund sowohl der verkehrlichen als auch der Anwohnersituation am Marktplatz entschieden worden ist, die Kirmes von dort auf den Vereinshof zu verlegen. Es sei sehr bedauerlich, dass man den Schaustellern kein anderes Angebot machen könne. Für eine entsprechende Werbung seien sie aber grundsätzlich selbst verantwortlich.“

 

Mit dem Antrag vom 03.01.2010 wünschen die Schausteller erneut die Rückverlegung der Herbstkirmes auf den Marktplatz und, wie sich bei einem Ortstermin am 22.01.2010 herausstellte, alternativ auch auf den Severinusplatz. An diesem Ortstermin haben die Fraktionen der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, die Schausteller und die Verwaltung teilgenommen. Bei diesem Ortstermin wurde deutlich, dass eine Verlegung sowohl der Sommer- als auch der Herbstkirmes das Ziel der Schausteller ist und, dass erste Priorität hierbei der Marktplatz hat.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat in der Sitzung am 02.03.2010 beschlossen, den Antrag der Schausteller in der Sitzung am 04.05.2010 als ordentlichen Tagesordnungspunkt zu behandeln.

 

 

II. Verlegung Severinusplatz / Marienstraße / Moritz-Braun-Straße:

Die Platzverhältnisse lassen die Aufstellung eines Auto-Scooters in der Marienstraße und in der Moritz-Braun-Straße nicht zu. Die einzige Aufstellmöglichkeit dafür ist auf dem Severinusplatz, mit einer Längsausrichtung vor dem Möbelhaus Krüttgen. Hierfür müssen u. U. die Äste eines Baumes zurückgeschnitten werden. Durch den zum Möbelhaus einzuhaltenden Abstand kommt der

Auto-Scooter der Mauer des Pannhauses sehr nahe. Außerdem ist die Grundstückszufahrt zum Pannhaus freizuhalten. Die Aufbauzeit für den Auto-Scooter dauert 2 Tage. Die Größe dieses Geschäftes dominiert den Platz und schafft damit auch einige logistische Probleme für die übrigen Aufsteller.

Durch das natürliche Gefälle des Severinusplatzes ist der Auto-Scooter vor dem Möbelhaus Krüttgen

ca. 50 cm hoch aufzubocken. Die vor dem Möbelhaus liegende Seite des Auto-Scooters muß deshalb während der Dauer der Kirmes aus Sicherheitsgründen bis zum Erdboden mit einer Plane geschlossen werden. Die Sicht auf das Möbelhaus ist damit in dieser Zeit verdeckt.

 

Die Kirmes benötigt Stromanschlüsse in Höhe von mind. 200 Ampere. Der am Severinusplatz vorhandene Kasten liefert lediglich 83 Ampere, für eine Kirmes völlig unzureichend, wohl aber  ausreichend für den Weihnachtsmarkt und für den Wochenmarkt. Die Einrichtung der Stromversorgung würde derzeit je Kirmesveranstaltung folgende Kosten verursachen:

 

Lösung A)

              Bau einer Gerüstkabelbrücke von der Trafostation über

              die Steinstraße hinweg                                                                                               1.368,50 €             

 

-               Verlegung einer entsprechenden Gummischlauchleitung                                           809,20 €                          

                                                                                                                                 sa.     2.177,70 €

                                                                                                                              =============

Lösung B)

-               Verlegung einer 12 m Kabelbrücke auf der Fahrbahn                                          209,44 €

                      (Diese Kabelbrücke kann nicht dauerhaft überfahren werden.

Voraussetzung dafür ist deshalb, dass die Steinstraße in dieser Zeit

              in diesem Teilbereich für den Fahrzeugverkehr gesperrt wird.)

 

Vor dem Hintergrund der mit dem Aufbau verbundenen Problematiken und der mit Sicherheit für die Anwohner des Severinusplatzes, der Steinstraße und der Moritz-Braun-Straße entstehenden Lärmbelästigungen schlägt die Verwaltung vor, die Kirmes nicht auf den Severinusplatz zu verlegen.

 

 

III. Verlegung zum Marktplatz:

Eine Verlegung der Kirmes auf den Marktplatz ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich des Aufbaues unproblematischer. Die Kirmes hat sich in den vergangenen Jahren so sehr verkleinert, dass sie durchaus auf dem Marktplatz aufgebaut werden könnte.

Aber auch hier sind die Lärmemissionen für die Anwohner zu berücksichtigen. Die

Von-Coels-Straße ist die ohnehin mit ca. 20.000 Fahrzeugen täglich am stärksten verkehrlich belastete Straße im Bezirk. Und die heutige verkehrliche Belastung ist sicher unstreitig auch eine wesentlich größere als noch im Jahre 1981. Aber schon bei der damaligen Verlegung der Kirmes auf den Hof des Vereinshauses waren die Verkehrsverhältnisse im Bereich des Marktplatzes ein entscheidendes Kriterium.

 

In der Sitzung am 15.09.1992  beschloß die Bezirksvertretung die Umgestaltung des Marktplatzes im Rahmen des 3. Abschnitts des gebietsbezogenen Städteerneuerungsprogramms für Eilendorf.  Nachdem sich herauskristallisierte, dass es nicht möglich war entsprechende Mittel einzuwerben, wurde in der Sitzung am 08.03.1994 die Planung beschlossen, die dem jetzigen Zustand entspricht, mit  42 Parkplätzen und 2 Behindertenparkplätzen. Die Planung trägt dem Parkdruck in diesem Bereich besonders Rechnung. Als weiteres Regulativ wurde eine Parkscheibenregelung für die Dauer von max. 2 Stunden angeordnet. Die alternative Planung sah s. Zt. 25 Parkplätze und

2 Behindertenparkplätze vor. Eine Sperrung für mehrere Tage dürfte zweifellos in der direkten Umgebung für einen erheblichen Parkdruck sorgen und außerdem sehr zum wirtschaftlichen Nachteil des dort ansässigen Einzelhandels sein. Der Aufbau des Auto-Scooters dauert 2 Tage, der Abbau wohl ebenso lange. Während der Auf- und Abbauphase steht der Marktplatz nicht mehr als Parkplatz zur Verfügung. Rechnet man das Wochenende für die Kirmes hinzu, dann dürfte sich für den dort ansässigen Einzelhandel ein erheblicher Einnahmeverlust ergeben. Und auch auf dem Marktplatz muß der Aufbau der Kirmes letztlich so erfolgen, dass die dort befindlichen Betriebe weiter erreichbar bleiben und die Anwohner zu ihren Häusern gelangen können.

 

Für die Stromversorgung fallen hier derzeit je Kirmesveranstaltung                            499,80 €

an.

(Der Betrag beinhaltet einen Übergangsschrank an der Trafostation

und einen Anschlussverteiler für die Schausteller, dazu einen

Steckdosenverteiler für die Geschäfte an der Bushaltestelle,

mit 50 m Gummischlauchleitung 5 x 25 mm²).

 

Vor dem Hintergrund der Lärmbelastungen für die Anwohner, der verkehrlichen Gegebenheiten und der wirtschaftlichen Nachteile für den dortigen Einzelhandel schlägt die Verwaltung vor, den Marktplatz auch weiterhin nicht mehr als Kirmesplatz zu nutzen.

 

 

IV. Empfehlung: Verbleib der Kirmes auf dem Hof des Vereinshauses:

Voraussetzung für die seinerzeitige Verlegung auf den Hof des Vereinshauses war, dass dort zwei entsprechende Stromkästen installiert werden mussten, was mit einer erheblichen Investition verbunden war.

Dieser Standort ist aus Sicht der Verwaltung von seiner Größe und Lage her auch weiterhin der bestgeeignete im Bezirk, ganz besonders auch aus verkehrlicher Sicht. Problemlos können hier auch die Wohnwagen und die Transportfahrzeuge abgestellt werden. Und ob die Kirmes tatsächlich lediglich vor dem Hintergrund einer Standortänderung auch einen Aufschwung erfahren wird, ist völlig hypothetisch. Tatsache ist allerdings, dass die Schausteller in den vergangenen Jahren immer wieder aufgefordert wurden mehr in Werbung zu investieren. Und Fakt ist auch, dass jedes verwaltungsseitige Bemühen, attraktive Geschäfte hierher zu holen, am Desinteresse der Schausteller, einschließlich des Schaustellerverbandes, gescheitert ist. Eine lediglich experimentelle Verlegung, zu Lasten der jeweils betroffenen Anwohner, kann vor diesem Hintergrund nicht empfohlen werden. Würde die Kirmes durch eine Verlegung auf den Markplatz tatsächlich eine Renaissance erfahren und sich so positiv entwickeln, wie das sicher alle Beteiligten begrüßen würden, dann sprächen ohnehin direkt wieder dieselben Gründe – in erster Linie die verkehrlichen Gegebenheiten - für eine Verlegung, die in der Vergangenheit schon einmal dazu geführt haben.

 

Der Hof des Vereinshauses mag von seiner Lage her nicht ideal sein, er erfüllt aber bestens alle logistischen Voraussetzungen für eine Kirmes. Die Verwaltung bietet den Schaustellern darüber hinaus jegliche Hilfestellung bei der Durchführung der Kirmes an. Für die Kirmesbeschickung und für die entsprechende Werbung aber bleiben die Schausteller weiterhin selbst verantwortlich.

 

 

V. Finanzielle Auswirkungen bei einer Standortverlegung

 

Vorschlag 1

Die entweder auf dem Severinusplatz oder auf dem Marktplatz zusätzlich anfallenden Kosten sind jeweils anteilmäßig von den Schaustellern zu tragen.

 

Vorschlag 2

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt die Übernahme der je nach Standort anfallenden zusätzlichen Kosten für das Jahr 2010 aus den bezirklichen Investitionsmitteln.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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Anlagen

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