Entscheidungsvorlage - FB 61/0163/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Kirchfeldstraße, Umwandlung des Teilstücks zwischen Marienstraße und Steinstraße zur SackgasseBürgerantrag vom 01.12.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Kenntnisnahme
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04.05.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt, die Kirchfeldstraße ab Haus 58 Ecke Marienstraße in Richtung Steinstraße als verkehrsberuhigten Bereich nach VZ 325 / 326 StVO auszuschildern. Eine Sperrung in Höhe der vorderen Häuserecke Nummer 76 durch Verkehrszeichen 260 StVO und zwei herausnehmbare Sperrpfosten für den Kraftfahrzeugverkehr wird aufgrund der damit für einige Anwohner verbundenen Probleme nicht vorgenommen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat sich in ihrer Sitzung am 26.01.2010 bereits mit dem Antrag einiger Anwohner der Kirchfeldstraße beschäftigt. Die hierfür gefertigte Verwaltungsvorlage ging irrtümlich von einer anderen Sperrstelle aus und musste deshalb nochmals überarbeitet werden.
Während die Anwohner bis zu den Häusern Kirchfeldstraße 67 aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreiten die Möglichkeit haben, auf der Straße zu wenden bzw. aus ihren Ausfahrten in beide Richtungen auszubiegen, stellt die angedachte Abriegelung in Höhe des Hauses Kirchfeldstraße 76 für die Anwohner der Häuser 70 bis 76 besondere Beeinträchtigungen dar. So können die Nutzer der Stellplätze an den Häusern 70 und 72 bei der derzeitigen baulichen Gestaltung unter Umständen nur rückwärts aus der Sackgasse heraus fahren; die Anwohner der Häuser 75 und 76 können nur von der Steinstraße erreicht werden.
Aus den genannten Gründen wurde den Anwohnern per Hauswurfsendung unter Darlegung der Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den gewünschten verkehrslenkenden Maßnahmen gegeben. Die Bewohner der Häuser 75 und 76 begrüßen die in Rede stehende Abpollerung und verzichten für diesen Fall übereinstimmend auf eine Adressänderung z.B. in Steinstraße 53 a und 55, die aufgrund der Anbindung ihrer Häuser an die Steinstraße auch möglich wäre.
Die Anwohner der Kirchfeldstraße 70 und 72 sprechen sich gegen eine Abpollerung in der Engstelle aus. Einerseits müssen sie aufgrund der spitzwinkligen Lage ihrer Stellplätze unter Umständen rückwärts aus der Sackgasse bis in das breitere Straßenstück setzen, andererseits befürchten sie, dass ihre Grundstückszufahrten von Falschfahrern als Wendemöglichkeiten genutzt werden. Sie fordern eine stärkere Kontrolle der bestehenden Regelung und halten die jetzige Beschilderung für ausreichend.
Auch Lieferanten und Paketdienste mit kleineren Lieferfahrzeugen werden durch die Abbindung gezwungen, irgendwo in der schmalen Sackgasse zu wenden, auf vorhandene Grundstückszufahrten zurückzugreifen oder bis zur Marienstraße zurückzusetzen. Müllfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge mit größeren Einsatzwagen setzen bereits jetzt zurück, da die Engstelle für sie nicht befahrbar ist.
Aufgrund der seit Jahren unauffällligen Verkehrssituation in diesem Stück der Kirchfeldstraße und der im oberen Straßenstück für die Anwohner mit der Abpollerung verbundenen Probleme empfliehlt die Verwaltung deshalb, von einer Abbindung abzusehen. Stattdessen schlägt sie die Ausschilderung eines verkehrsberuhigten Bereiches nach VZ 325 / 326 StVO vor. Hier dürfen die Kraftfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen sich gleichberechtigt mit den Fußgängern und spielenden Kindern arrangieren. Durch den niveaugleichen Ausbau der Straße und die Kennzeichnung der Parkstände sind die gestalterischen Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich erfüllt. Das Miteinander zwischen Fußgängern und Kraftfahrern in der oberen Engstelle bleibt weiterhin unter gegenseitiger Rücksichtnahme bestehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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62,5 kB
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