Entscheidungsvorlage - FB 30/0005/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der § 20 der Hauptsatzung in der vom Rat in seiner Sitzung vom 03.03.2010 beschlossenen Fassung wird um den nachfolgenden  Absatz (5) wie folgt ergänzt:

 

(5) Der Integrationsrat kann  Mitglieder in die für  Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Bürger                      (Bürgerforum), Kinder- und Jugend, Kultur, Planung, Schule, Soziales, Integration und 

Demographie, Sport, Umwelt und Klimaschutz, Mobilität, Wohnen und Liegenschaften zuständigen          Fachausschüsse mit beratender Stimme entsenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Philipp)                                                        

FB 30

Dez. II

Dez. V

 

 

Lammers

 

 

 

 

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat hat am 09.03.2005 auf Vorschlag des damaligen Migrationsrates die Entsendung von sachkundigen Einwohnern/Einwohnerinnen des Migrationsrates in folgende Ausschüsse beschlossen:

 

Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft

Frau Paola Blume

 

Bürger- und Beschwerdeausschuss (jetzt: Bürgerforum)

Herrn Zivojin Veselinovic

 

Kinder- und Jugendausschuss

Herrn Zivojin Veselinovic

 

Kulturausschuss (jetzt: Betriebsausschuss Kultur)

Frau Muteber Kasaci

 

Planungsausschuss

Herrn Cengiz Ulug

 

Schulausschuss

Herrn Georg Georgiadis

 

Sozial- und Gesundheitsausschuss (jetzt: Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie)

Herrn Safi Özbay

 

Sportausschuss

Herrn Ahmet Cevdet Kalkan

 

Umweltausschuss (jetzt: Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz)

Frau Eloisa Giancoli Tironi

 

Verkehrsausschuss (jetzt:  Mobilitätsausschuss)

Herrn Carmelo Licitra

 

Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss

Frau Kobra Arzani

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis: Die satzungsrechtliche Voraussetzung für die Entsendung eines sachkundigen beratenden,                 nicht stimmberechtigten Mitgliedes des Integrationsrates in den Kinder- und                                  Jugendausschuss ist gemäß § 4 Abs. 3 lit k der Satzung für das Jugendamt der Stadt               Aachen vom 21. August 1992, in der Fassung des 3. Nachtrages vom 05.03.2008, erfüllt.

 

 

Durch die Aufnahme des Abs. 5 in § 20 der Hauptsatzung soll aus Gründen der Klarstellung der Beschluss des Rates vom 09.03.2005 im Hinblick auf die Möglichkeit der Entsendung von sachkundigen Einwohnern/Einwohnerinnen des Integrationsrates in die im Beschlussentwurf genannten Ausschüsse in der Hauptsatzung seinen Niederschlag finden.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Aufwandsentschädigungen gemäß der

EntschVO

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

Loading...