Entscheidungsvorlage - FB 50/0049/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsantrag 34/16 "Haushaltsberatungen 2010: Kompetenzen des Integrationsrates nutzen"Beteiligung des Integrationsrates an der Verwendung der Mittel zu PSP - Element 4-050501-901-3 / 53180000
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 50/100, Herr Emonts
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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29.04.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie beschließt, dass der Integrationsrat im Rahmen der Beteiligungsrichtlinien an der Verwendung der Mittel zum PSP- Element 4-050501-901-3 / 53180000 (ehemaliges Produktsachkonto 050 050 010 – 5318001 -Projekte zur Integration-) beteiligt wird.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund des Ratsantrages 34/16
hat die Verwaltung die vorliegenden „Beteiligungsrichtlinien des
Integrationsrates der Stadt Aachen zum PSP-Element 4-050501-901-3 / 53180000
(ehemaliges Produktsachkonto 5318001 –Projekte zur Integration-)„
erarbeitet.
Die Verwaltung regt an, die Beteiligung des Integrationsrates für die gesamte Ratsperiode zu regeln.
Beteiligungsrichtlinien
des Integrationsrates der Stadt Aachen
zum
PSP-Element 4-050501-901-3 / 53180000
(ehemaliges Produktsachkonto 5318001- Projekte zur
Integration-)
Gemäß §27(10) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind dem Integrationsrat die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Aachen kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie die räumlichen und sachlichen Ressourcen für die Sitzungen bereitstellt, die Geschäftsführung übernimmt und die zustehenden Leistungen nach §33 GO zur Verfügung stellt.
Darüber hinaus fertigt die Verwaltung im Rahmen der laufenden Geschäfte Verwendungsvorschläge für die Haushaltsmittel zum oben genannten Produktsachkonto an den Integrationsrat.
Diese Verwendungsvorschläge berät der Integrationsrat und gibt hierzu eine Empfehlung an die Verwaltung.
Sollte es keine Einigung zwischen Integrationsrat und Verwaltung geben, wird der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie befasst.
Hinsichtlich der Verwendungsvorschläge hat der Integrationsrat ein Initiativrecht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,8 kB
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