Entscheidungsvorlage - FB 51/0033/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Ferienregelung beim Übergang Kindertagesstätte-Grundschule und Grundschule-weiterführende Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/200, Frau Fischer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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27.04.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Aktuell wird landesweit das Thema „Betreuungslücke beim Übergang Kindertagesstätte – Grundschule und Grundschule – weiterführende Schule aufgrund späterer Sommerferien“
intensiv diskutiert. Auch in Aachen beschäftigt das Thema Eltern, Träger und Verwaltung.
Das Kindergartenjahr endet am 31.07. des Jahres (vgl. § 18 KiBiz). Das Schuljahr beginnt am 01.08. des Jahres und endet am 31.07.des folgenden Jahres (vgl. § 7 Schulgesetz NRW).
Die Eltern zahlen Elternbeiträge in der Zeit vom 01.08. des Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Betreuungsverträge für Kindertagesstätten und die offene Ganztagsschule (OGS) enden daher in der Regel zum 31. Juli, dem offiziellen Ende des Schul – und Kindergartenjahres (vgl. § 18 KiBiz und § 7 Schulgesetz NRW).
Eltern, deren Kinder eingeschult werden, müssen für die folgende Zeit zwischen dem 31.Juli und dem Schuljahresbeginn ( nach den Sommerferien) ggf. ohne ein vertrautes Betreuungsangebot auskommen. Diese Betreuungslücke ist von berufstätigen Eltern z.B. durch den Einsatz von Urlaub zu überbrücken.
Ein vergleichbares Problem tritt auf, wenn Viertklässler in weiterführende Schulen wechseln und ihre Eltern einen Betreuungsbedarf anmelden.
In den Förderschulen entstehen diese Probleme in der 6.Klasse, da der Primarbereich und demzufolge die OGS dort bis zur 6.Klasse reichen. Analog sind in der Folge der Vorlage bei der Aufzählung der 4.Klässler auch immer die 6.Klässler der Förderschule mitgemeint.
Aus pädagogischer und familienpolitischer Sicht ist es sinnvoll den Kindern beim
Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule und den Kindern beim Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule ( OGS – Kinder ) bei Bedarf eine Teilnahme an der Betreuung in den Sommerferien zu ermöglichen. Für diese Kinder ist es wichtig ein verlässliches Betreuungsangebot in den Sommerferien zu haben.
Für die bevorstehenden Sommerferien 2010 - 15.07.2010 – 27.08.2010 – ist der Zeitraum vom 01.08.2010 – 27.08.2010 beim Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule zu überbrücken. Unterrichtsbeginn ist der 30.08.2010. Auch jetzt melden Eltern schon Bedarf an Betreuungsplätzen für diese Zeit an.
In den folgenden Jahren liegen die Sommerferien wie folgt:
25.07.2011 – 06.09.2011
09.07.2012 – 21.08.2012
22.07.2013 – 03.09.2013
07.07.2014 – 19.08.2014
Bisher wurden in den Sommerferien in der OGS in Aachen die Kinder aus der 4. Klasse
regelmäßig betreut. Die 1.Klässler wurden bisher nur im Ausnahmefall berücksichtigt.
In den Sommerferien bieten die OGS in der Regel in der 1. Hälfte oder in der 2. Hälfte der Sommerferien eine Betreuung für die OGS Kinder an. Im Bedarfsfall können Eltern für die jeweils andere Hälfte der Sommerferien auf eine andere OGS zurückgreifen. Die Betreuung in den Sommerferien findet in der Regel in der OGS / Schule statt, die das Kind besucht und ihm somit vertraut ist. Alternativ zur Teilnahme an der Maßnahme in der OGS besteht für die Kinder die Möglichkeit, dass sie an Angeboten der Ferienspiele der Träger der offenen Jugendarbeit teilnehmen, wenn diese in Kooperation mit einer OGS stattfinden.
2. Vorschlag der
Verwaltung
Die 1.Klässler sollen im Anschluss an ihre
Kindertagesstättenzeit an den Angeboten der OGS in den Sommerferien teilnehmen,
sofern sie einen Betreuungsvertrag für einen OGS Platz haben. Andernfalls haben
Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder am Sommerferienprogramm der Ferienspiele
anzumelden. Im Einzelfall und in Abstimmung mit der jeweiligen
Kindertagesstättenleitung und / oder dem Träger können die zukünftigen
Schulkinder, sofern sie einen Betreuungsvertrag für einen OGS Platz haben, auch
in den Kindertagesstätten in den Sommerferien betreut werden.
Dies setzt voraus, dass die jeweilige
Kindertagesstätte in dieser Zeit über freie Platzkapazitäten verfügt und
während dieser Zeit geöffnet ist (siehe Ferienschließzeiten).
Die 4.Klässler sollen im Anschluss an die
Grundschulzeit ebenfalls bei Bedarf an den Angeboten der OGS Sommerferien
teilnehmen, sofern sie einen Betreuungsvertrag für einen OGS Platz haben.
Andernfalls haben Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder am Sommerferienprogramm
der Ferienspiele anzumelden.
Für die Förderschüler soll diese Regelung nach der
6.Klasse analog gelten.
3. Finanzierung
3.1 Bisherige Finanzierung der OGS Ferienbetreuung
Zu Beginn der Offenen Ganztagsschule war es notwendig, dass eine zusätzliche
Finanzierung im Sinne einer Anschubfinanzierung für die Sommerferienbetreuung
in der OGS zur Verfügung gestellt wurde, da nur wenige Gruppen in den
jeweiligen Schulen existierten. Dem hat die Politik in Aachen Rechnung
getragen, in dem zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt worden
sind. Die Stadt Aachen fördert die Ferienbetreuung von OGS Kindern in den
Sommerferien mit 10,00 € pro Tag = 50,00 € pro Woche für maximal 3
Wochen = 150,00 € pro Kind und Schuljahr.
Viele OGS verfügen jetzt über vier - fünf und mehr Gruppen. Im laufenden Schuljahr 2009/2010 werden 128,5 Gruppen ohne Sonderpädagogischen Förderbedarf und 26 Gruppen mit Sonderpädagogischen Förderbedarf an 35 Grundschulen und 5 Förderschulen, gefördert. Im Rahmen dieser Förderung wird durch die Hauptkooperationspartner Personal eingestellt.
Die OGS Maßnahme wird vom 01.08. des Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres finanziell gefördert, d.h. für 12 Monate.
3.2 Bisherige Finanzierung der Ferienbetreuung in den
Ferienspielen
Die Ferienspiele werden halbtags oder ganztags angeboten. Sie werden unter anderem von verschiedenen anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, wie Vereinen, kirchlichen
Offenen Türen und städtischen Einrichtungen, wie Museen, VHS und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule durchgeführt.
Mit Hilfe von Honorarkräften und zahlreichen ehrenamtlich Tätigen, überwiegend Jugendlichen, werden von der Trägern unterschiedliche und sehr individuelle Programme für die
Ferienspiele aufgestellt.
In diesem Jahr wird verstärkt für einen integrativen Charakter der Ferienspiele geworben. Viele Träger zeigen eine hohe Bereitschaft sich für Kinder mit Handicap zu öffnen.
Ferienspiele haben grundsätzlich nicht den Charakter einer Betreuung, vergleichbar mit der OGS Betreuung. Die Angebote sind meist ohne Mittagstisch, die Kinder bringen ihre Verpflegung mit. Die Treffpunkte können frei gewählt werden. Es besteht keine Verpflichtung um 8.00 Uhr zu beginnen. Die Gestaltung der Ferienspiele obliegt dem Träger, der für die Vielfalt der Angebote Freiraum benötigt.
Im Sommer 2009 konnten durch die Ferienspiele 7500 Kinder erreicht werden.
Die Ferienspiele werden mit 2,70 € pro Tag und pro Kind gefördert. Für die Kinder mit
Handicap ist ein Betrag von 4,10 € angesetzt. Grundsätzlich ist eine Förderung in allen Schulferien möglich, eine Beschränkung der Anzahl der Fördertage besteht nicht.
Für die Durchführung von Ferienspielen stehen für das Haushaltsjahr 2010 108.200,00 € öffentliche Fördermittel zur Verfügung.
3.3 Zukünftige Förderung der OGS Ferienbetreuung und
Ferienbetreuung in den Ferienspielen
In 2010 bleibt es bei der bisherigen Finanzierung der OGS Ferienbetreuung und der Ferienbetreuung in den Ferienspielen. Die Träger der OGS werden gebeten, die Viertklässler, die bisher eine OGS besucht haben, bei Bedarf diese im Rahmen ihres Ferienangebotes zu betreuen oder diesen einen Platz in den Ferienspielen zu vermitteln.
Die Verwaltung beabsichtigt unter Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe das Jahr 2011 eine neue Finanzierungsgrundlage zu erarbeiten und diese in der AG § 78 „Offene Ganztagsschule/ OGS“ und im Unterausschuss „Stadtjugendplan/ Kinder- und Jugendförderplan“ zu beraten.
Das Ergebnis wird dem Fachausschuss anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: Ferienregelung für die 1.Klässler und 4.Klässler in OGS |
Es sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich |
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Investitionskosten |
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__________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
__________€ |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
ja/nein |
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c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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__________€ |
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d. |
Zuschüsse |
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__________€ |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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Personalkosten |
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__________€ |
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Sachkosten |
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__________€ |
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Abschreibung |
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__________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
__________€ |
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b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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__________€ |
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c. |
Zuschüsse |
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__________€ |
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Konsumtiv |
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a. |
Im Haushalt? (Nettokostenerhöhung) |
nein |
__________€ |
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b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
__________€ |
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c. |
Personalkosten (hierin enthalten) |
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__________€ |
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d. |
Sachkosten |
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__________€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme |
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__________€ |
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Umverteilung der Einnahmen durch Umstellung der Fördersystematik der OGS Gruppen auf kindbezogenen Förderung |
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f. |
Dauer - unbefristet |
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Jahre |
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g. |
Zuschüsse (sind gegen gerechnet) |
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__________€ |