Entscheidungsvorlage - FB 36/0032/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Anwendung des Gütesiegels für nachhaltiges Bauen der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen DGNB Ratsantrag „Steigerung der Energieeffizienz – mit gutem Beispiel Schule machen“ der CDU-Fraktion v. 10.08.2009 Nr. 402/15
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- S 69
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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11.05.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Entwicklung der
relevanten Normen, Gesetze und Prüfsysteme zu verfolgen. Zum gegebenen
Zeitpunkt soll die Verwaltung einen geeigneten Vorschlag unterbreiten, wie
nachhaltiges Bauen bei städtischen Gebäuden in allen Facetten umgesetzt werden
kann und gegenüber privaten Bauherren beworben werden kann.
Der Ratsantrag Nr. 402 / 15 gilt
hiermit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ratsantrag Nr. 402 / 15
- Die
Verwaltung prüft, inwieweit bei städtischen Baumaßnahmen das
„Deutsche Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ der Deutschen
Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. Anwendung finden kann.
- Die
Verwaltung prüft, welche Anreiz- und Informationssysteme von Seiten der
Stadt Aachen geschaffen werden können, damit auch bei privaten Bauvorhaben
in Aachen zukünftig das Gütesiegel des DGNB breitere Anwendung findet.
Hintergrund
Es ist unstrittig, Klimawandel und Ressourcenverknappung
sind die globale Herausforderung in den kommenden Jahren.
Ca. 30% der
Treibhausgasemissionen,
ca. 40% des Bedarfs an Primärressourcen und Energie sowie
ca. 50% des Abfallaufkommens
sind in Deutschland dem
Gebäudebereich zuzurechnen.
Für den Bereich der CO2-Emissionen
wurde das Reduktionspotenzial im Gebäudesektor bereits 1998 im
Klimaschutzkonzept „Handlungskonzept Aachen 2010“ dargestellt. Als
Reaktion hierauf wurde u. a. im Jahr 2004 die Beratungseinrichtung altbau plus
gegründet, die in ihrer Satzung das Ziel verankert hat, eine Steigerung der
lokalen Sanierungsquote zu erreichen und die seit der Gründung zu rund 20.000
Bauinteressierten Kontakt hatte, wovon durchschnittlich 30% nachweislich
Maßnahmen durchführten oder noch durchführen werden.
Im Gebäudesektor macht eine Konzentration der Aktivitäten
auf den Bestand Sinn, weil 95 % der Häuser in Aachen gemäß derzeitiger
Flächenausweisungen bereits gebaut sind und diese Altbauten im Durchschnitt
viermal so viel Energie wie Neubauten benötigen.
Doch auch im Neubaubereich geht
die Stadt Aachen bereits wegweisend voran: Privaten Bauherren gibt sie
Informationen an die Hand, wie sich höhere energetische Standards während des
Lebenszyklus’ des Hauses über die eingesparten Energiekosten rentieren.
Neben dieser Informationsarbeit macht die Stadt Aachen auch Vorgaben, die über
den gesetzlichen Angaben liegen, so muss
z.B., wer von der Stadt ein Grundstück erwirbt, beim Bau des Gebäudes
den Standard „KfW-70-Effizienzhaus“ einhalten. Mit gutem Beispiel
setzt die Stadt eigene Bauvorhaben um, indem sie sich auferlegt hat, bei
Gebäudesanierungen und Neubauten die vorgegebenen Werte der
Energieeinsparverordnung EnEV um 30% zu unterschreiten; zur konkreten Umsetzung
wurde gerade (März UmA, PLA) die „Planungsanweisung Aachener Standard
2010“ für Neu- und Altbauten verabschiedet.
Neben diesen Aspekten, die auf
Energieeinsparung bzw. –effizienz und somit auf das CO2-Reduktionsziel
abheben, macht es durchaus Sinn, dass sich die Verwaltung sowohl mit
Ressourcen- und Energieverbrauch in der Entstehungsphase von Gebäuden bzw. der
in ihnen verwandten Materialien befasst als auch mit der Entsorgungsproblematik
nach Ablauf der Lebensdauer eines Gebäudes. Weitere ökologische Qualitäten,
ökonomische Aspekte, Funktionalitätskriterien bis hin zur Qualität in
Bauplanungs- und ausführungsphase geraten unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten
immer mehr in den Fokus.
Der o. g. Ratsantrag schlägt vor,
dass sich die Verwaltung zur Berücksichtigung aller Nachhaltigkeitsaspekte des
Deutschen Gütesiegels Nachhaltiges Bauen der DGNB bedient und dieses auch
privaten Bauherren empfiehlt.
Deutsches Gütesiegel Nachhaltiges Bauen – DGNB
Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen des BMVBS
Das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) entwickelte gemeinsam mit der Deutschen
Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) ein Bewertungssystem für
nachhaltiges Bauen (BNB) für den Anwendungsbereich „Neubau von Büro- und
Verwaltungsgebäuden“. Die DGNB leitete hieraus eine Zertifizierung ab,
die die Auszeichnung mit dem Deutschen Gütesiegel Nachhaltiges Bauen beinhaltet
und sich momentan noch sehr eng an die Kriterien dieses Bewertungssystems (BNB)
anlehnt. (Das Bewertungssystem liegt derzeit erst für Büro- und
Verwaltungsgebäude vor. Die DGNB beabsichtigt, es Schritt für Schritt auf
andere Bauwerkstypen wie Neubau Wohnen, Neubau Bildungsbauten, Neubau Hotels
sowie für Bestand Büro- und Verwaltung
zu erweitern.)
Mittelfristig werden sich die Zertifizierung der DGNB und
das Bewertungssystem des BMVBS jedoch möglicherweise auseinander entwickeln. Die
DGNB ist eine privatrechtliche Organisation, die bei ihrem System durchaus
wirtschaftliche Interessen verfolgt.
Das BMVBS prüft daher momentan wie auch anderen
Institutionen, wie z.B. dem TÜV, dem BDB oder der Architektenkammer, die
Möglichkeit eröffnet werden kann, Gebäude auf Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit
zu prüfen. Das BMVBS entwickelt hierfür ein öffentliches
Anerkennungsverfahren, also Qualitätskriterien, gemäß
denen es Zertifizierungs- und Prüfsysteme zulassen wird. Vom BMVBS -
entsprechend dieser neuen Richtlinien - eingehend geprüfte und anerkannte
Systemvarianten dürfen zukünftig den Zusatz „Von der Bundesregierung
anerkanntes Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ tragen.
Die Stadt Aachen würde sich – dem Ratsantrag Folge
leistend – frühzeitig auf das System eines privaten Anbieters festlegen
bevor andere Institutionen mit vergleichbaren Systemen auf dem Markt sind.
Die Zertifizierung durch die DGNB beinhaltet – nach
eigenen Angaben der DGNB - neben Zertifizierungsgebühren und Auditorenhonoraren
auch höhere Planungs- und Baukosten.
Dem stellt die DGNB vor allem Vorteile bei der Vermarktung
von Immobilien gegenüber. Als Kommune richten wir unser Augenmerk aber nicht
vornehmlich auf den Imagevorteil, sondern auf die mit den Maßnahmen erreichten
Qualitätsmerkmale (ökologisch, energetisch und für die Nutzer). Chancen
bei Verkauf und erst recht bei Vermietung eines Gebäudes auf dem
Immobilienmarkt sind für die Stadt zweitrangig. Vor allem stehen dem
vermeintlichen Marketingvorteil sehr hohe Kosten für das
Zertifizierungsverfahren in der Höhe von mind. 5% der Planungs- und Baukosten
gegenüber. Beim Super C, das bislang in
Aachen einzige von der DGNB ausgezeichnete Gebäude, betrugen diese gut 20.000
Euro. Planungssicherheit für Investoren,
dass die anvisierte Qualität eines Gebäudes bei der Fertigstellung umfassend
erreicht wird, Kostensicherheit und Risikominimierung, die als weitere
Argumente seitens der DGNB aufgeführt werden, lassen sich auch durch ein gutes
Projektmanagement gewährleisten. Die angeführten
verbesserten Akquisitionschancen für Architekten und Planer
unterstreichen die wirtschaftlichen Interessen der DGNB-Mitglieder
(Einzelinteressen auch der Immobilienwirtschaft).
EU-Norm
Es sollte weiterhin berücksichtigt werden, dass derzeit auf
der Gebäudeebene eine EU-Norm zum Bewerten nachhaltigen Bauens entwickelt wird.
Der Entwurf der EN 15643 zur Nachhaltigkeit von Bauwerken liegt vor; Teil 1 und
2 werden voraussichtlich bis Ende 2010 abgestimmt sein und als Regelwerk für
die Bewertung der ökologischen Qualität als DIN-Norm für Deutschland übernommen
werden. Die Teile 3 und 4 zur Bewertung der ökonomischen und sozialen Qualität
befinden sich erst in der Ausarbeitungsphase.
Das Nachhaltigkeitsthema wird erst nach deren Fertigstellung vollständig
abgedeckt sein.
Auf der Ebene der verwendeten Bauprodukte werden im Rahmen
der Normung die Bereiche Produktkategorien und damit verbunden die Regeln für
Umweltproduktdeklarationen (EPD) erarbeitet, damit die für die Gebäudebewertung
notwendigen Daten in harmonisierter Form kommuniziert werden können.
Gleichzeitig erarbeitet das CEN TC 351, Europäisches
Komitee für Normung, Verfahren zur Bestimmung der von
Bauprodukten ausgehenden Emissionen in
Boden, Luft, Wasser und Innenräumen. Erst nach Fertigstellung auch dieser
Normen (voraussichtlich bis Anfang 2011) liegt ein einheitliches Konzept zur
Abdeckung wichtiger Kriterienfelder vor.
Darüber hinaus wird augenblicklich die gültige
EU-Bauproduktenrichtlinie überarbeitet und in ein EU-Bauproduktengesetz übergehen.
Bereiche dieses Bauproduktengesetzes (Essential Requirements) befassen sich
ebenfalls mit Nachhaltigkeitskriterien.
Die Auswirkung der Einführung dieser Normen bzw. Gesetze
auf die Bautätigkeit der Verwaltung sollte daher abgewartet werden, zumal die
Kommune sich bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge nur auf DIN- und
EU-Normen beziehen darf. Dies würde eine fundierte Basis darstellen, um weitere
Handlungsmöglichkeiten zu prüfen.
Behandlung im Energiebeirat am 30.09.2009
Beschluss: Der Energiebeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und unterstützt das Votum der Verwaltung, das Gütesiegel des DGNB nicht als allgemeinen Standard für städtische Gebäude oder als Grundlage für die Veräußerung städtischer Baugrundstücke anzusetzen. Gleichwohl soll versucht werden im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsmöglichkeiten (Bauservice, altbauplus, Architekten- und Ingenieurkammer) das Siegel für Pilot- und Demonstrationsvorhaben stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.
Fazit
Die Stadt Aachen ist grundsätzlich offen, ihren aktiven
Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu optimieren. Es macht aus Sicht der
Verwaltung jedoch Sinn, die Einführung der EU- bzw. DIN-Norm zur Nachhaltigkeit
von Bauwerken abzuwarten sowie die Entwicklung anderer – vermutlich
weniger kostenintensiver – Prüfverfahren/Gütesiegel, die vom BMVBS
anerkannt werden.
Die
Kosten für eine Zertifizierung durch die DGNB stehen nicht in Relation zum
Nutzen für die Verwaltung. Das DGNB-Gütesiegel scheint derzeit nur für
herausragende Objekte mit ohnehin hohem Finanzvolumen als
Vermarktungsinstrument interessant zu sein und eignet sich somit auch nicht für
die routinemäßige Beratung von Hauseigentümern.
Die Einführung der DIN 15643 und das In-Kraft-Treten des
neuen Bauproduktengesetzes sowie die Einführung eines bmvbs-Anerkennungsverfahrens für Prüfsysteme zum nachhaltigen
Bauen hält die Verwaltung für eine gute Basis,
genau zu diesem Zeitpunkt zu prüfen, ob sie ein dann verfügbares
Zertifizierungsverfahren für geeignet hält.
Eine andere Möglichkeit wäre, ggf. eigene Kriterien zum
nachhaltigen Bauen für städtische Gebäude – analog der
„Planungsanweisung Aachener Standard 2010“ zusammenzustellen bzw.
festzulegen und somit die Gewichtung von zu berücksichtigenden
Nachhaltigkeitsaspekten selbst zu bestimmen.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Entwicklung der
relevanten Normen, Gesetze und Prüfsysteme zu verfolgen. Zum gegebenen
Zeitpunkt soll die Verwaltung einen geeigneten Vorschlag unterbreiten, wie
nachhaltiges Bauen bei städtischen Gebäuden in allen Facetten umgesetzt werden
kann und gegenüber privaten Bauherren beworben werden kann.
Der Ratsantrag Nr. 402 / 15 gilt
hiermit als behandelt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
siehe Erläuterungen |
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Maßnahme: |
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Investitionskosten |
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____________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
___________€ |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
ja/nein |
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c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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Personalkosten |
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Sachkosten |
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Abschreibung |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
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b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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____________€ |
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c. |
Zuschüsse |
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____________€ |
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Konsumtiv |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
___________€ |
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b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
___________€ |
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c. |
Personalkosten |
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____________€ |
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d. |
Sachkosten |
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____________€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme |
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f. |
Dauer |
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Jahre |
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g. |
Zuschüsse |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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153,1 kB
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