Entscheidungsvorlage - FB 36/0032/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Entwicklung der relevanten Normen, Gesetze und Prüfsysteme zu verfolgen. Zum gegebenen Zeitpunkt soll die Verwaltung einen geeigneten Vorschlag unterbreiten, wie nachhaltiges Bauen bei städtischen Gebäuden in allen Facetten umgesetzt werden kann und gegenüber privaten Bauherren beworben werden kann.

Der Ratsantrag Nr. 402 / 15 gilt hiermit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ratsantrag Nr. 402 / 15

  1. Die Verwaltung prüft, inwieweit bei städtischen Baumaßnahmen das „Deutsche Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. Anwendung finden kann.
  2. Die Verwaltung prüft, welche Anreiz- und Informationssysteme von Seiten der Stadt Aachen geschaffen werden können, damit auch bei privaten Bauvorhaben in Aachen zukünftig das Gütesiegel des DGNB breitere Anwendung findet.

 

Hintergrund

 

Es ist unstrittig, Klimawandel und Ressourcenverknappung sind die globale Herausforderung in den kommenden Jahren.

Ca. 30% der Treibhausgasemissionen,

ca. 40% des Bedarfs an Primärressourcen und Energie sowie

ca. 50% des Abfallaufkommens

sind in Deutschland dem Gebäudebereich zuzurechnen.

 

Für den Bereich der CO2-Emissionen wurde das Reduktionspotenzial im Gebäudesektor bereits 1998 im Klimaschutzkonzept „Handlungskonzept Aachen 2010“ dargestellt. Als Reaktion hierauf wurde u. a. im Jahr 2004 die Beratungseinrichtung altbau plus gegründet, die in ihrer Satzung das Ziel verankert hat, eine Steigerung der lokalen Sanierungsquote zu erreichen und die seit der Gründung zu rund 20.000 Bauinteressierten Kontakt hatte, wovon durchschnittlich 30% nachweislich Maßnahmen durchführten oder noch durchführen werden.

 

Im Gebäudesektor macht eine Konzentration der Aktivitäten auf den Bestand Sinn, weil 95 % der Häuser in Aachen gemäß derzeitiger Flächenausweisungen bereits gebaut sind und diese Altbauten im Durchschnitt viermal so viel Energie wie Neubauten benötigen.

 

Doch auch im Neubaubereich geht die Stadt Aachen bereits wegweisend voran: Privaten Bauherren gibt sie Informationen an die Hand, wie sich höhere energetische Standards während des Lebenszyklus’ des Hauses über die eingesparten Energiekosten rentieren. Neben dieser Informationsarbeit macht die Stadt Aachen auch Vorgaben, die über den gesetzlichen Angaben liegen, so muss  z.B., wer von der Stadt ein Grundstück erwirbt, beim Bau des Gebäudes den Standard „KfW-70-Effizienzhaus“ einhalten. Mit gutem Beispiel setzt die Stadt eigene Bauvorhaben um, indem sie sich auferlegt hat, bei Gebäudesanierungen und Neubauten die vorgegebenen Werte der Energieeinsparverordnung EnEV um 30% zu unterschreiten; zur konkreten Umsetzung wurde gerade (März UmA, PLA) die „Planungsanweisung Aachener Standard 2010“ für Neu- und Altbauten verabschiedet.

 

Neben diesen Aspekten, die auf Energieeinsparung bzw. –effizienz und somit auf das CO2-Reduktionsziel abheben, macht es durchaus Sinn, dass sich die Verwaltung sowohl mit Ressourcen- und Energieverbrauch in der Entstehungsphase von Gebäuden bzw. der in ihnen verwandten Materialien befasst als auch mit der Entsorgungsproblematik nach Ablauf der Lebensdauer eines Gebäudes. Weitere ökologische Qualitäten, ökonomische Aspekte, Funktionalitätskriterien bis hin zur Qualität in Bauplanungs- und ausführungsphase geraten unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten immer mehr in den Fokus.

 

Der o. g. Ratsantrag schlägt vor, dass sich die Verwaltung zur Berücksichtigung aller Nachhaltigkeitsaspekte des Deutschen Gütesiegels Nachhaltiges Bauen der DGNB bedient und dieses auch privaten Bauherren empfiehlt.

 

Deutsches Gütesiegel Nachhaltiges Bauen – DGNB

Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen des BMVBS

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) entwickelte gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) ein Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen (BNB) für den Anwendungsbereich „Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden“. Die DGNB leitete hieraus eine Zertifizierung ab, die die Auszeichnung mit dem Deutschen Gütesiegel Nachhaltiges Bauen beinhaltet und sich momentan noch sehr eng an die Kriterien dieses Bewertungssystems (BNB) anlehnt. (Das Bewertungssystem liegt derzeit erst für Büro- und Verwaltungsgebäude vor. Die DGNB beabsichtigt, es Schritt für Schritt auf andere Bauwerkstypen wie Neubau Wohnen, Neubau Bildungsbauten, Neubau Hotels sowie für  Bestand Büro- und Verwaltung zu erweitern.)

Mittelfristig werden sich die Zertifizierung der DGNB und das Bewertungssystem des BMVBS jedoch möglicherweise auseinander entwickeln. Die DGNB ist eine privatrechtliche Organisation, die bei ihrem System durchaus wirtschaftliche Interessen verfolgt.

Das BMVBS prüft daher momentan wie auch anderen Institutionen, wie z.B. dem TÜV, dem BDB oder der Architektenkammer, die Möglichkeit eröffnet werden kann, Gebäude auf Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit zu prüfen. Das BMVBS entwickelt hierfür ein öffentliches Anerkennungsverfahren, also Qualitätskriterien, gemäß denen es Zertifizierungs- und Prüfsysteme zulassen wird. Vom BMVBS - entsprechend dieser neuen Richtlinien - eingehend geprüfte und anerkannte Systemvarianten dürfen zukünftig den Zusatz „Von der Bundesregierung anerkanntes Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ tragen.

 

Die Stadt Aachen würde sich – dem Ratsantrag Folge leistend – frühzeitig auf das System eines privaten Anbieters festlegen bevor andere Institutionen mit vergleichbaren Systemen auf dem Markt sind.

 

 

 

Die Zertifizierung durch die DGNB beinhaltet – nach eigenen Angaben der DGNB - neben Zertifizierungsgebühren und Auditorenhonoraren auch höhere Planungs- und Baukosten.

Dem stellt die DGNB vor allem Vorteile bei der Vermarktung von Immobilien gegenüber.  Als Kommune richten wir unser Augenmerk aber nicht vornehmlich auf den Imagevorteil, sondern auf die mit den Maßnahmen erreichten Qualitätsmerkmale (ökologisch, energetisch und für die Nutzer). Chancen bei Verkauf und erst recht bei Vermietung eines Gebäudes auf dem Immobilienmarkt sind für die Stadt zweitrangig. Vor allem stehen dem vermeintlichen Marketingvorteil sehr hohe Kosten für das Zertifizierungsverfahren in der Höhe von mind. 5% der Planungs- und Baukosten gegenüber.  Beim Super C, das bislang in Aachen einzige von der DGNB ausgezeichnete Gebäude, betrugen diese gut 20.000 Euro.  Planungssicherheit für Investoren, dass die anvisierte Qualität eines Gebäudes bei der Fertigstellung umfassend erreicht wird, Kostensicherheit und Risikominimierung, die als weitere Argumente seitens der DGNB aufgeführt werden, lassen sich auch durch ein gutes Projektmanagement gewährleisten. Die angeführten verbesserten Akquisitionschancen für Architekten und Planer unterstreichen die wirtschaftlichen Interessen der DGNB-Mitglieder (Einzelinteressen auch der Immobilienwirtschaft).

 

EU-Norm

 

Es sollte weiterhin berücksichtigt werden, dass derzeit auf der Gebäudeebene eine EU-Norm zum Bewerten nachhaltigen Bauens entwickelt wird. Der Entwurf der EN 15643 zur Nachhaltigkeit von Bauwerken liegt vor; Teil 1 und 2 werden voraussichtlich bis Ende 2010 abgestimmt sein und als Regelwerk für die Bewertung der ökologischen Qualität als DIN-Norm für Deutschland übernommen werden. Die Teile 3 und 4 zur Bewertung der ökonomischen und sozialen Qualität befinden sich erst in der Ausarbeitungsphase.  Das Nachhaltigkeitsthema wird erst nach deren Fertigstellung vollständig abgedeckt sein.

Auf der Ebene der verwendeten Bauprodukte werden im Rahmen der Normung die Bereiche Produktkategorien und damit verbunden die Regeln für Umweltproduktdeklarationen (EPD) erarbeitet, damit die für die Gebäudebewertung notwendigen Daten in harmonisierter Form kommuniziert werden können.

Gleichzeitig erarbeitet das CEN TC 351, Europäisches Komitee für Normung, Verfahren zur Bestimmung der von Bauprodukten ausgehenden  Emissionen in Boden, Luft, Wasser und Innenräumen. Erst nach Fertigstellung auch dieser Normen (voraussichtlich bis Anfang 2011) liegt ein einheitliches Konzept zur Abdeckung wichtiger Kriterienfelder vor.

Darüber hinaus wird augenblicklich die gültige EU-Bauproduktenrichtlinie überarbeitet und in ein EU-Bauproduktengesetz übergehen. Bereiche dieses Bauproduktengesetzes (Essential Requirements) befassen sich ebenfalls mit Nachhaltigkeitskriterien.

 

Die Auswirkung der Einführung dieser Normen bzw. Gesetze auf die Bautätigkeit der Verwaltung sollte daher abgewartet werden, zumal die Kommune sich bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge nur auf DIN- und EU-Normen beziehen darf. Dies würde eine fundierte Basis darstellen, um weitere Handlungsmöglichkeiten zu prüfen.

 

 

 

Behandlung im Energiebeirat am 30.09.2009

 

Beschluss: Der Energiebeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und unterstützt das Votum der Verwaltung, das Gütesiegel des DGNB nicht als allgemeinen Standard für städtische Gebäude oder als Grundlage für die Veräußerung städtischer Baugrundstücke anzusetzen. Gleichwohl soll versucht werden im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsmöglichkeiten (Bauservice, altbauplus, Architekten- und Ingenieurkammer) das Siegel für Pilot- und  Demonstrationsvorhaben stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.

 

Fazit

 

Die Stadt Aachen ist grundsätzlich offen, ihren aktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu optimieren. Es macht aus Sicht der Verwaltung jedoch Sinn, die Einführung der EU- bzw. DIN-Norm zur Nachhaltigkeit von Bauwerken abzuwarten sowie die Entwicklung anderer – vermutlich weniger kostenintensiver – Prüfverfahren/Gütesiegel, die vom BMVBS anerkannt werden.

Die Kosten für eine Zertifizierung durch die DGNB stehen nicht in Relation zum Nutzen für die Verwaltung. Das DGNB-Gütesiegel scheint derzeit nur für herausragende Objekte mit ohnehin hohem Finanzvolumen als Vermarktungsinstrument interessant zu sein und eignet sich somit auch nicht für die routinemäßige Beratung von Hauseigentümern.

Die Einführung der DIN 15643 und das In-Kraft-Treten des neuen Bauproduktengesetzes sowie die Einführung eines bmvbs-Anerkennungsverfahrens für Prüfsysteme zum nachhaltigen Bauen hält die Verwaltung für eine gute Basis,  genau zu diesem Zeitpunkt zu prüfen, ob sie ein dann verfügbares Zertifizierungsverfahren für geeignet hält.

Eine andere Möglichkeit wäre, ggf. eigene Kriterien zum nachhaltigen Bauen für städtische Gebäude – analog der „Planungsanweisung Aachener Standard 2010“ zusammenzustellen bzw. festzulegen und somit die Gewichtung von zu berücksichtigenden Nachhaltigkeitsaspekten selbst zu bestimmen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Entwicklung der relevanten Normen, Gesetze und Prüfsysteme zu verfolgen. Zum gegebenen Zeitpunkt soll die Verwaltung einen geeigneten Vorschlag unterbreiten, wie nachhaltiges Bauen bei städtischen Gebäuden in allen Facetten umgesetzt werden kann und gegenüber privaten Bauherren beworben werden kann.

Der Ratsantrag Nr. 402 / 15 gilt hiermit als behandelt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Erläuterungen

Maßnahme:

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Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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Anlagen

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