Kenntnisnahme - FB 36/0033/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Klima und Umwelt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bericht über die Kooperation zwischen Fachbereich Umwelt und NABU-Naturschutzstation Aachen e.V.

 

I. Vorbemerkungen

 

Die Zusammenarbeit des behördlichen und ehrenamtlichen Umwelt- und Naturschutzes zum Schutz und zur langfristigen Sicherung des Natur- und Landschaftsraumes hat in der Stadt Aachen eine langjährige Tradition und soll auch nach dem Willen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, § 3 Abs. 4) in dieser Form von den zuständigen (Landschafts-) Behörden gefördert werden. Bekannte Kooperationsfelder sind der Amphibienschutz, die Erfassung und der Schutz streng geschützter Vogel- und Fledermausarten, die Förderung der Gewässerökologie sowie landschaftspflegerische und -gestalterische Maßnahmen.

 

Zur Stärkung der städtischen Aktivitäten, zur Intensivierung des fachlichen Austausches, aber auch aus strategischen Gründen – insbesondere auch zur Verbesserung der Chancen auf Einwerbung von Drittmitteln des Bundes und der EU für Naturschutzprojekte – wurde zwischen der Unteren Landschaftsbehörde im Fachbereich Umwelt und dem Naturschutzbund Aachen (NABU) im Jahr 2005 vereinbart, die bisherige konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf den Feldern des Arten-, Natur- und (Kultur-) Landschaftsschutzes weiter zu entwickeln und die Möglichkeiten zur Förderung und Etablierung einer Naturschutzstation in Aachen intensiv zu prüfen.

 

II. Aufbau einer Naturschutzstation Aachen

 

Im Verlauf des Jahres 2006 wurde seitens des Nabu Aachen e.V. intensiv an der Gründung einer Naturschutzstation gearbeitet. Die Aufgaben einer solchen Naturschutzstation reichen in alle Bereiche des integrierten Naturschutzes und der Kulturlandschaftspflege hinein. Neben den klassischen Naturschutzaufgaben stellen die Pflege der Kulturlandschaft sowie die Förderung einer naturorientierten Naherholung und einer nachhaltigen Landbewirtschaftung weitere Arbeitsschwerpunkte dar. Naturschutzstationen des Nabu e.V. nehmen gemäß § 3 Abs. 4 BNatschG keine hoheitlichen Aufgaben wahr. Während der Gründungsphase galt es neben den inhaltlichen Kooperationszielen insbesondere auch zahlreiche rechtliche Aspekte und finanzielle Risiken und Chancen zu prüfen.

 

Zur Absicherung der Kooperation wurde im September 2006 eine Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und NABU Aachen e.V. unterzeichnet, mit der die Partner ihr gemeinsames Interesse bekräftigen:

?         die qualitativ hochwertige Naturausstattung in Aachen zu sichern und zu fördern,

?         Fehlentwicklungen in der Landschaft frühzeitig entgegen zu wirken und

?         einen Beitrag zur Förderung der Lebensqualität für die Bürger der Stadt Aachen zu leisten.

 

Im Rahmen dieser Vereinbarung, die vorläufig bis Ende 2012 befristet ist, wurde festgelegt, seitens der Unteren Landschaftsbehörde für ausgewählte Einzelprojekte und Maßnahmen aus Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz NRW Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. (Hinweis: Bei Ersatzgeldern handelt es sich nicht um städtische Mittel, sondern um Mittel, die seitens Investoren für Eingriffe in den Naturhaushalt an die Stadt Aachen zu leisten sind.) Die „Grundfinanzierung“ über Ersatzgelder schafft die Basis für den Aufbau und die Etablierung der Naturschutzstation.

 

III.     Kooperationsfelder

 

Die Kooperationsfelder zwischen Unterer Landschaftsbehörde und Naturschutzstation Aachen spiegeln die aktuellen Herausforderungen, insbesondere im Themenfeld Artenschutz, (Kultur-) Landschaftspflege und Biodiversität wider.

 

Schwerpunktthemen wurden für den Bereich Artenschutz u. a. in der Erfassung und Förderung von Steinkauz, Schleiereule, Fledermäusen und Gelbbauchunken gesetzt.

 

Im Bereich der Landschaftspflege liegen die Schwerpunkte auf der Erfassung und Entwicklung von Streuobst- und Magerwiesen.

 

Die Bilanz der bisherigen Projekte belegt, dass behördlicher und ehrenamtlicher Naturschutz sich nicht nur im Sinne der Ziele des § 2 BNatschG gegenseitig unterstützen, sondern gegenseitig stärken können. Beide Projektpartner haben im Rahmen der Kooperation deutlich dazu gewonnen. Eine inhaltliche Erläuterung der bisherigen Kooperationsprojekte erfolgt im Rahmen der Sitzung durch Herrn Dr. Aletsee, Naturschutzstation Aachen.

 

IV. Ausblick

 

Auf gemeinsame Initiative zwischen Stadt und Naturschutzbund Aachen wurde innerhalb eines Zeitraumes von knapp 4 Jahren eine Naturschutzstation aufgebaut, die mit ihrer Arbeit schon jetzt enorme Anerkennung und mediale Präsenz aufweist. Nähere Informationen sowie einzelne Projektberichte sind auch der offiziellen Homepage des Nabu Aachen e.V. unter www.nabu-aachen.de zu entnehmen.

 

Die ausgewählten Kooperationsfelder knüpfen an Fragestellungen des strategischen Arten- und Biotopschutzes an und tragen schon heute deutlich zur Stabilisierung und Förderung wichtiger Tierarten und Pflanzengesellschaften bei.

 

Die bisherigen Erfolge zeigen, dass eine effektivere Mittelverwendung von Ersatzgeldern aus Sicht der Verwaltung nicht erzielbar ist. Die durch die Naturschutzstation Aachen im Rahmen der EUREGIONALE, Grenzrouten, eingeworbenen Drittmittel belegen darüber hinaus, dass auch die diesbezüglichen Ziele zum Wohle der Stadt erreicht werden konnten.

 

Erfreulicher und von Beginn an erhoffter Nebeneffekt ist, dass das Engagement der Bürgerschaft und speziell der Mitglieder des NABU e.V. Aachen an der Umsetzung der Einzelmaßnahmen (Obstbaumpflanzungen, Obstbaumschnitt, Aufhängen von Steinkauzröhren, Pflegemaßnahmen für spezielle Biotope) deutlich gewachsen ist. Der ehrenamtliche Naturschutz wird Dank der Naturschutzstation eindeutig gestärkt. Angesichts der bisherigen Erfolge für den Naturschutz beabsichtigt die Verwaltung, die Naturschutzstation Aachen langfristig finanziell abzusichern.

 

Mit dem durch Nabu Aachen e.V. im Sommer 2009 angemeldeten landwirtschaftlichen Betrieb, der neben vereinseigenen auch ca. 12 ha städtischer Kulturlandschafts- und Biotopflächen pflegt und betreut, wurde ein weiteres strategisches Element zur Stärkung des Naturschutzes geschaffen. [Hinweis: gemäß § 2 Abs. 4 BNatSchG sollen bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werde.] Die Finanzierung des landwirtschaftlichen Betriebes erfolgt primär über Programme des EU-Vertragsnaturschutzes. Anzumerken ist, dass die Unterhaltung der städtischen Biotopflächen in Eigenregie seitens der EU nicht zuschussfähig ist, durch die Übertragung an den Nabu Aachen e.V. also deutlich Einsparungen gegenüber der Unterhaltung durch die Untere Landschaftsbehörde realisiert werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Bereitstellung von Mitteln aus Ersatzgeldern, zu 100 % gedeckt aus zweckgebundenen Einnahmen., max. 15.000 € /Jahr

Maßnahme:

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Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

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a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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