Entscheidungsvorlage - A 61/0116/WP15

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Debyestraße/Trierer Straße - zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - Debyestraße/Trierer Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich Debyestraße, Trierer Straße und Bundesautobahn.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Debyestraße/Trierer Straße - zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - Debyestraße/Trierer Straße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand, im Bereich Debyestraße, Trierer Straße und Bundesautobahn.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die REVA Real Estate Vermittlungs-Agentur GmbH beabsichtigt, auf dem Grundstück Ecke Debyestraße/Trierer Straße einen OBI-Heimwerkermarkt mit insgesamt etwas über 10.000 m² Verkaufsfläche zu errichten. Neben diesem Heimwerkermarkt ist nach derzeitigem Planungsstand beabsichtigt, ein Autohaus zu entwickeln.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2005 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob durch ein Bebauungsplanverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden können, die geplanten Vorhaben an diesem Standort zu errichten. Dazu soll für den Bereich des geplanten Heimwerkermarktes und des Autohauses ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Die zu untersuchenden Probleme waren in der Vorlage zum Planungsausschuss am 24.02.2005 dargelegt, diese Vorlage ist als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Planverfahren nur als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB durchzuführen.

 

Weiterhin empfiehlt die Verwaltung auch für das Gelände OBI an der Eilendorfer Straße ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um hier zu prüfen, ob dieses Grundstück zu Wohnzwecken entwickelt werden kann (Konflikt der an die vorhandene gewerbliche Nutzung heranrückenden Wohnbebauung)

 

 

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Anlagen

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