Entscheidungsvorlage - A 61/0116/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Bebauungsplanes - Debyestraße/ Trierer Straße - im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich Debyestraße, Trierer Straße und Bundesautobahn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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21.04.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
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21.04.2005
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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21.04.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der
Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Debyestraße/Trierer Straße
- zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - Debyestraße/Trierer Straße - für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich Debyestraße, Trierer
Straße und Bundesautobahn.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung
über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Debyestraße/Trierer Straße - zur
Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - Debyestraße/Trierer Straße für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand, im Bereich Debyestraße, Trierer Straße
und Bundesautobahn.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die REVA Real Estate Vermittlungs-Agentur GmbH beabsichtigt, auf dem Grundstück Ecke Debyestraße/Trierer Straße einen OBI-Heimwerkermarkt mit insgesamt etwas über 10.000 m² Verkaufsfläche zu errichten. Neben diesem Heimwerkermarkt ist nach derzeitigem Planungsstand beabsichtigt, ein Autohaus zu entwickeln.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2005 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob durch ein Bebauungsplanverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden können, die geplanten Vorhaben an diesem Standort zu errichten. Dazu soll für den Bereich des geplanten Heimwerkermarktes und des Autohauses ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Die zu untersuchenden Probleme waren in der Vorlage zum Planungsausschuss am 24.02.2005 dargelegt, diese Vorlage ist als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, das Planverfahren nur als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB durchzuführen.
Weiterhin empfiehlt die Verwaltung auch für das Gelände OBI an der Eilendorfer Straße ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um hier zu prüfen, ob dieses Grundstück zu Wohnzwecken entwickelt werden kann (Konflikt der an die vorhandene gewerbliche Nutzung heranrückenden Wohnbebauung)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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566,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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71 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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