Entscheidungsvorlage - A 61/0117/WP15

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Eilendorfer Straße/Am Tiergarten - zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes - Eilendorfer Straße/Am Tiergarten - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich Eilendorfer Straße, Erberichshofstraße und Am Tiergarten.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Eilendorfer Straße/Am Tiergarten - zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes - Eilendorfer Straße/Am Tiergarten - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich Eilendorfer Straße, Erberichshofstraße und Am Tiergarten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In dem Bereich, für den die Verwaltung vorschlägt, einen Bebauungsplan aufzustellen, gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 4 der ehemaligen Gemeinde Brand. Dieser Bebauungsplan setzt für den Bereich entlang der Eilendorfer Straße Gewerbegebiet fest.

 

Im Zusammenhang mit der gewünschten Ansiedlung von OBI im Bereich der Trierer Straße/ Debyestraße soll der Bereich, an dem sich derzeit der OBI-Heimwerkermarkt befindet, zu einem Wohngebiet entwickelt werden. Es besteht der Wunsch, sowohl aus der Bezirksvertretung Aachen-Brand wie auch aus dem Planungsausschuss, das Verfahren der Entwicklung des neuen OBI-Heimwerkermarktes an der Debyestraße mit der Entwicklung eines neuen Wohngebietes an der Eilendorfer Straße am bisherigen OBI-Standort zu verknüpfen.

 

Die Verwaltung weist hier schon auf die Schwierigkeiten einer solchen Verknüpfung hin, da die Grundstücke verschiedenen Eigentümern gehören.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bereich Eilendorfer Straße/Am Tiergarten nunmehr einen Bebauungsplan aufzustellen und im Verfahren zu klären, inwieweit die Konflikte, die durch die an die bestehenden Gewerbebetriebe heranrückende Wohnbebauung entstehen, gelöst werden können. In diesem Verfahren wird sich dann auch zeigen, ob alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke vom Projektentwickler überplant wurden, mit einer solchen Überplanung einverstanden sind.

 

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Anlagen

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