Entscheidungsvorlage - FB 61/0169/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhaltung des Denkmalbereichs Innenstadthier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- FB 61/60 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.05.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.05.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Satzung über die Erhaltung des Denkmalbereiches Innenstadt zu erlassen.
Der Rat beschließt gem. §5 Denkmalschutzgesetz NRW in Verbindung mit dem § 7 Gemeindeordnung NRW die Satzung über die Erhaltung des Denkmalbereiches Innenstadt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangspunkt aller Planungen war die Forderung der UNESCO eine Pufferzone für das Welterbe auszuweisen, die auch nach dem lokalen Gesetz rechtlich gesichert sein sollte - hier der Denkmalbereich Innenstadt.
Der Satzungsentwurf wurde in Abstimmung mit dem Landschaftsverband, Amt für Denkmalpflege im Rheinland erarbeitet.
In der Zeit von 18.06.2008 bis 20.08.2008 erfolgte die Beteiligung der zuständigen Bezirksvertretungen. Von allen Bezirksvertretungen wurde der Erlass einer Satzung begrüßt.
Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 28.08.2008 die Einleitung des Verfahrens beschlossen.
Die öffentliche Auslegung dieser Pläne gemäß § 6 (3) Denkmalschutzgesetz NW hat in der Zeit vom 02.06.2009 bis 02.07.2009 stattgefunden.
Während dieser Zeit sind keine Anregungen der Öffentlichkeit eingegangen. Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die abwägungsrelevant wären oder zu einer Änderung der Planung führen würden, sind ebenfalls nicht eingegangen. Somit kann der beiliegende Entwurf vom Rat als Satzung beschlossen werden.
Die Satzung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Aus diesem Grunde wurde der Entwurf im Vorfeld mit dem RP Köln inhaltlich abgestimmt. Es waren einige kleine redaktionelle Änderungen, die jedoch nicht den sachlichen Inhalt der Satzung betrafen, erforderlich. Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass nach diesem Abstimmungstermin der Entwurf der Denkmalbereichssatzung als genehmigungsfähig angesehen werden kann und nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat der Stadt der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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56,9 kB
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10,7 kB
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2,1 MB
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2,4 MB
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785,7 kB
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3,4 MB
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