Entscheidungsvorlage - FB 61/0173/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 511 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen den Straßen Mühlental, An der Ellermühle, Malmedyer Straße und An der Kulpriehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.05.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den bericht der Verwaltung zur
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 511 zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 511
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen den Straßen
Mühlental, An der Ellermühle, Malmedyer Straße und An der Kulprie gem. § 10 Abs. 1 als Satzung und die Begründung
hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.01.2010 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte für den Bebauungsplan Nr. 511 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 16.02.2010 bis 19.03.2010 statt.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen zur Aufhebung vorgebracht, Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung bzw. im Planungsausschuss ist damit nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 511 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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558,7 kB
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