Kenntnisnahme - A 61/0119/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Bebauungsplanes - Rosfeld/Hanbrucher Straße -im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Rosfeld undHanbrucher Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- A 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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21.04.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
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21.04.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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20.04.2005
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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21.04.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Rosfeld/Hanbrucher Straße - zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes - Rosfeld/Hanbrucher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Rosfeld und Hanbrucher Straße.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Rosfeld/Hanbrucher Straße - zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes - Rosfeld/Hanbrucher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Rosfeld und Hanbrucher Straße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufstellung eines Bebauungsplanes - Rosfeld/Hanbrucher
Straße -
im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Rosfeld und
Hanbrucher Straße
Im Bereich Rosfeld und Hanbrucher Straße gilt zurzeit der Bebauungsplan Nr. 541 und seine Änderungen. Da dieser Bebauungsplan mit Rechtsmängeln behaftet ist, soll er in einem eigenständigen Verfahren aufgehoben werden.
Derzeit gibt es für zwei Grundstücke im Bereich Rosfeld und Hanbrucher Straße planerische Überlegungen, wenig genutzte Grundstücke neu zu bebauen. Als Anlage sind diese Planungsüberlegungen beigefügt. Sie entsprechen den städtebaulichen Vorstellungen der zukünftigen Entwicklung in diesem Bereich.
Diese neue Bebauung führt im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung des Sportplatzes an der Hanbrucher Straße dazu, dass in Zukunft das Flurstück 556 gemäß § 34 BauGB auch in der vollen Tiefe bebaut werden kann. Ein Problem bei der Bebauung dieses Grundstückes wird dann sein, dass der vorhandene Baumbestand bei einer Bebauung auf der Grundlage des § 34 BauGB nicht geschützt werden kann.
Um die weitere Entwicklung dieses Bereiches planungsrechtlich zu steuern, empfiehlt die Verwaltung, für den Bereich Rosfeld/Hanbrucher Straße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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511,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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167,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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163,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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568,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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53,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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503,5 kB
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