Kenntnisnahme - A 61/0125/WP15

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht zur Vorstellung des Masterplans GRÜNMETROPOLE zur Kenntnis. Er begrüßt das präsentierte Konzept zur Umsetzung. Er beschließt, dass die für die Umsetzung erforderlichen Mittel des Anteils der Stadt Aachen zum INTERREG Antrag bereitgestellt werden.

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht zur Vorstellung des Masterplans GRÜNMETROPOLE zur Kenntnis. Er begrüßt das präsentierte Konzept zur Umsetzung.

Der Ausschuss für Arbeit, Wissenschaft und Wirtschaft nimmt den Bericht der Verwaltung zur Vorstellung des Masterplans GRÜNMETROPOLE zur Kenntnis. Er begrüßt das präsentierte Konzept zur Umsetzung.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorstellung des Masterplanes und Konzept zur Realisierung der GRÜNMETROPOLE

 

Die GRÜNMETROPOLE ist das Zukunftsprogramm der  Drei-Länder-Region. Sie will als attraktive grenzüberschreitende räumliche Klammer neue ökonomische, ökologische und soziale Impulse setzen: Dabei werden technologische, wirtschaftliche und touristische Projekte integriert, die unter einer touristischen Adresse überregional vermarktet werden sollen.

 

Die GRÜNMETROPOLE wird verkörpert durch zwei Routen:

Die Metropolroute

Die Grünroute

und durch ihr zugeordnete einzelne Projekte, die den Wandlungsprozess der Region in besonderer Weise demonstrieren sollen. Die Stadt Aachen ist an den Projekten

Europazentrum (Bauhaus Europa)

Dreiländerpunkt/Grenzrouten

Pferdelandpark

Kompetenzzentrum Mobilität –MOBILON

After Cage – 30 Sammlungen in Bewegung

Euregionale Academie

beteiligt.

 

Die GRÜNMETROPOLE erstreckt sich auf ein Gebiet, das von Beringen im Westen bis Düren im Osten reicht. Ihre Träger sind:

(Belgisch Limburg: Bureau Toerisme Limburg, Gemeinde Maasmechelen, Gemeinde Houthalen-Helchteren, Gemeinde As, Gemeinde Beringen, Gemeinde Genk, Gemeinde Heusden-Zolder, Gemeinde Hasselt

Niederländisch-Limburg:  Westelijke Mijnstreek, Parkstad Limburg,Gemeinde Onderbanken, Gemeinde Brunssum, Gemeinde Heerlen, Gmeinde Landgraaf, Gemeinde Kerkrade

            Region Aachen: Kreis Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Kreisfreie Stadt Aachen, Stadt Alsdorf, Stadt Baesweiler, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Stadt Stolberg, Stadt Würselen, Stadt Übach-Palenberg, Stadt Gangelt, Gemeinde Aldenhoven, Stadt Düren, Gemeinde Inden, Stadt Jülich, Gemeinde Langerwehe, Gemeinde Niederzier)

 

Basis dieser Vision ist der Masterplan „GRÜNMETROPOLE“ (Agence Ter.de/Prof. Henri Bava, Prof. Alex Wall, Prof. Steven Craig, Erik Behrens, Karlsruhe/Paris 2004/2005). Der Masterplan ist in den vergangenen Monaten in engster Zusammenarbeit mit der EuRegionale 2008 Agentur GmbH (Projektleitung Volmar Delheij, Projektassistenz Anne Schmidt) konkretisiert worden. Er wird zur Sitzung durch Prof. Wachten (RWTH/Berater der Agentur) vorgestellt und den Fraktionen – wegen des Umfangs in begrenzter Anzahl - zur Verfügung gestellt.

Um die GRÜNMETROPOLE zu realisieren, muss sie von der  planerischen Vision  in eine finanziell und politisch tragfähige Struktur transportiert werden. Hierzu gehört  ein Trägerkonzept, ein touristisches Marketinginstrument und nicht zuletzt die konkrete Festlegung und Inszenierung der Routen sowie ein einheitliches Beschilderungs-/Informationssystem. Vor diesem Hintergrund wurde ein umsetzungsorientierter Organisations-, Maßnahmen- und Zeitplan erstellt, der zur Sitzung durch den Baudezernenten des Kreises Aachen,  Herrn Zink, der als Projektkoordinator fungiert, präsentiert wird. Die Präsentation wird auch auf die der GRÜNMETROPOLE zugeordneten Demonstrationsprojekte der EuRegionale2008 verweisen und so den inneren Zusammenhang des Projektkanons deutlich machen. Das Konzept wird der Niederschrift beigefügt.

 

Finanzierung

Mit der Herstellung der Routen soll bereits in 2005 begonnen werden. Die Finanzierung soll in allen drei beteiligten Staaten mit Mitteln aus dem INTERREG Programm erfolgen. Auf deutschem Staatsgebiet wird die Regelung so sein, dass 50% der Kosten durch INTERREG, 30% durch das Land Nordrhein-Westfalen und 20% durch die örtlichen Projektpartner, hier die Stadt Aachen aufgebracht werden. Der INTERREG Antrag ist bereits aufgestellt. Die Gesamtkosten für das Stadtgebiet Aachen betragen 522.054 Euro.104.410,80 Euro beträgt der kommunale Eigenanteil, der auf die Jahre 2005 bis 2008 verteilt werden soll.

 

Konsens Zur Deckung des städtischen Eigenanteils sind in 2005 Mittel in der  Haushaltsstelle 9.79100.96000/8 EuRegionale2008 eingeplant.

Die GRÜNMETROPOLE als euregionale Dachmarke bedarf  eines breiten politischen Konsenses, um dauerhafte Wirkung erzielen zu können. Diese Verbindlichkeit könnte durch die sogenannte Charta als gemeinsames politisches Programm der GRÜNMETROPOLE  hergestellt werden.

 

Charta der GRÜNMETROPOLE

 

Die GRÜNMETROPOLE will als räumliche Klammer die strukturwirksamen Zukunftsprojekte der EuRegionale 2008 mit den landschaftlichen Qualitäten des Dreiländerecks verknüpfen und Grenzüberschreitung im eigentlichen Sinne erfahrbar werden lassen.

 

Dieser Anspruch kann nur Realität werden, wenn über den zeitlich begrenzten Anlass hinaus – d.h. eine grenzüberschreitende Kooperation zur Umsetzung eines solitären Projektes – verbindliche Vereinbarungen zu notwendigen Qualitätsstandards und dauerhaften Managementstrukturen getroffen werden. In der ursprünglichen Bedeutung einer Charta soll sozusagen die positive Verfassung der Beteiligten beurkundet werden.

 

Der vorliegende erste Vorschlag möglicher Inhalte, qualitativer Ziele und organisatorischer Strukturen muss durch einen multilateralen Verhandlungsprozess mit den einzelnen Partnern zu einem konsensfähigen politischen Programm reifen. Im folgenden sollen daher zunächst die inhaltlichen und qualitativen Standards der Charta angerissen werden. Anschließend ist der sicherlich kurvenreiche und steinige Weg zu diesem anspruchsvollen Ziel zu skizzieren.

 

A. Allgemeine Zielvereinbarungen

 

1.   Die Realisierung der GRÜNMETROPOLE ist eine auf Dauer angelegte grenzüberschreitende Gemeinschaftsinitiative.

 

2.       Die GRÜNMETROPOLE ist die euregionale räumliche Zukunftsperspektive und fungiert als gemeinsamer infrastruktureller, gestalterischer, organisatorischer und kommunikativer Entwicklungsrahmen.

 

3.       Die GRÜNMETROPOLE dient als euregionale Plattform zur Abstimmung lokaler Entscheidungen innerhalb eines strategischen Kontextes. Lokale Vorhaben sind auf ihre innere Begründung und äußere Orientierung an den zentralen Qualitätskriterien zu prüfen und daran auszurichten.

 

4.       Die GRÜNMETROPOLE wird in ihrer dauerhaften Funktion im Einvernehmen aller beteiligter euregionaler Akteure kontinuierlich fortentwickelt und an künftige, veränderte Umstände angepasst.

 

5.       Die GRÜNMETROPOLE kann im Rahmen der festgelegten Inhalte neue gemeinsame Aufgaben formulieren und weiterführende regionale Aktionspläne initiieren (Touristischer Masterplan, Corporate Identity).

 

B. Die GRÜNMETROPOLE als inhaltliches Förderinstrument

 

Die GRÜNMETROPOLE fördert in euregionaler Dimension folgendeThemen::

 

1.         physische Infrastruktur und grenzüberschreitende Mobilität

2.         wirtschaftliche Zusammenarbeit und Tourismus

3.         Schutz der natürlichen Lebensumwelt und Entwicklung des ländlichen Raumes

4.         gesellschaftliche Integration und kulturelle Identität

5.         überregionale Vermarktung eines innovativen euregionalen Grenzraumes

 

C. Die qualitativen Ziele der GRÜNMETROPOLE

 

Die Projekte müssen folgende Qualitäten aufweisen:

 

1.         Sie sind komplementäre Bausteine der GRÜNMETROPOLE, senden eine klare Botschaft aus und schaffen neue attraktive Kompetenz- und Erlebnisorte.

2.         Sie stehen für inhaltliche Kontinuität und verfügen über integrierte Finanz- und Betriebsmodelle.

3.         Sie werden durch interdisziplinäre Planungsteams begleitet und mit Veranstaltungen, Persönlichkeiten oder Unternehmen großer Medienwirkung gekoppelt.

4.         Sie werden von interkommunalen, ggf. länderübergreifenden Arbeitsgruppen getragen und verfügen über ein definiertes Projektmanagement mit  Prozessberichterstattung an das jeweilige Regionalmanagement.

5.         Sie stellen einen nachvollziehbaren chronologischen Realisierungsplan auf.

 

 

D. Die Managementstruktur der GRÜNMETROPOLE

 

Die geforderte Verbindlichkeit der GRÜNMETROPOLE kann nur hergestellt werden, wenn das Managament in bestehende demokratische Entscheidungsstrukturen eingebettet ist. Somit wäre zunächst zuklären, wo die teilräumlichen Regionalmanager angesiedelt werden (bspw. StädteRegion Aachen, Parkstad Limburg, Provinz Belgisch-Limburg, Provinz Lüttich).

 

Das Regionalmanagement dient als gemeinsames Umsetzungs-, Kommunikations-, Kooperations- und Finanzierungsinstrument auf regionaler Ebene.

 

Die fünf teilräumlichen Regionalmanagements müssen ein gemeinsames Organ des Projektnetzwerkes auf euregionaler Ebene erhalten. Dieses Organ ist trinational besetzt und bindet alle Interessen und starken Partner der Region ein. Das gemeinsame Organ wird in seiner ausführenden Funktion von einem Kontrollgremium beaufsichtigt, das als Entscheidungsträger die Inhalte und Zielvereinbarung der gemeinsamen Charta fortschreibt und überwacht.

 

E. Das weitere Vorgehen

 

Die Charta ist auf obiger Grundlage detailliert auszuarbeiten und abzustimmen. Notwendige Entscheidungen wie die Verankerung der teilräumlichen Regionalmanagements sowie die Ausgestaltung des zentralen Gremiums sind zeitnah herbeizuführen. Der Start zur physischen Realisierung der GRÜNMETROPOLE wäre Anlass zur Unterzeichnung der Charta.

 

Dies bedingt eine umfassende Information der jeweils zuständigen politischen Gremien im Frühjahr 2005, eine zweite Beratungsrunde im Juni/Juli 2005 sowie die Vorlage eines unterschriftsreifen Entwurfs der Charta nach der Sommerpause.

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Von den Gesamtkosten für die Realisierung der GRÜNMETROPOLEN-Routen entfällt auf die Stadt Aachen ein Gesamtanteil in Höhe von 522.054 Euro. Die Kosten werden zu 30% vom Land Nordrhein-Westfalen und zu 50% aus dem INTERREG – Programm gefördert.

Der Aachener Part verteilt sich wie folgt auf die Jahre:

2005:   14.918,20 Euro  (20% von 74.591,08 Euro)

2006:   42.065,40 Euro  (20% von 210.327,42 Euro)

2007:   43.852,20 Euro  (20% von 219.261,42 Euro)

2008:     3.574,80 Euro  (20% von 17.874,08 Euro).

Zur Deckung des städtischen Eigenanteils sind in 2005 Mittel in der  Haushaltsstelle 9.79100.96000/8 EuRegionale2008 eingeplant. Für die Folgejahre sollte eine gesonderte Haushaltsstelle gebildet werden, Deckung erfolgt aus o.g. Ansatz.

 

Loading...