Kenntnisnahme - A 61/0125/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
EuRegionale 2008, Grünmetropolehier: Vorstellung des Masterplanes und Konzept zur Realisierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/70 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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21.04.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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21.04.2005
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●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
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Kenntnisnahme
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21.04.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht zur Vorstellung des Masterplans GRÜNMETROPOLE zur Kenntnis. Er begrüßt das präsentierte Konzept zur Umsetzung. Er beschließt, dass die für die Umsetzung erforderlichen Mittel des Anteils der Stadt Aachen zum INTERREG Antrag bereitgestellt werden.
Der Umweltausschuss nimmt den Bericht zur Vorstellung des Masterplans GRÜNMETROPOLE zur Kenntnis. Er begrüßt das präsentierte Konzept zur Umsetzung.
Der Ausschuss für Arbeit, Wissenschaft und Wirtschaft nimmt den Bericht der Verwaltung zur Vorstellung des Masterplans GRÜNMETROPOLE zur Kenntnis. Er begrüßt das präsentierte Konzept zur Umsetzung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Vorstellung des Masterplanes
und Konzept zur Realisierung der GRÜNMETROPOLE
Die GRÜNMETROPOLE ist das Zukunftsprogramm der Drei-Länder-Region. Sie will als attraktive grenzüberschreitende räumliche Klammer neue ökonomische, ökologische und soziale Impulse setzen: Dabei werden technologische, wirtschaftliche und touristische Projekte integriert, die unter einer touristischen Adresse überregional vermarktet werden sollen.
Die GRÜNMETROPOLE wird verkörpert durch zwei Routen:
Die Metropolroute
Die Grünroute
und durch ihr zugeordnete einzelne Projekte, die den Wandlungsprozess der Region in besonderer Weise demonstrieren sollen. Die Stadt Aachen ist an den Projekten
Europazentrum (Bauhaus Europa)
Dreiländerpunkt/Grenzrouten
Pferdelandpark
Kompetenzzentrum Mobilität –MOBILON
After Cage – 30 Sammlungen in Bewegung
Euregionale Academie
beteiligt.
Die GRÜNMETROPOLE erstreckt sich auf ein Gebiet, das von Beringen im Westen bis Düren im Osten reicht. Ihre Träger sind:
(Belgisch Limburg: Bureau Toerisme Limburg, Gemeinde Maasmechelen, Gemeinde Houthalen-Helchteren, Gemeinde As, Gemeinde Beringen, Gemeinde Genk, Gemeinde Heusden-Zolder, Gemeinde Hasselt
Niederländisch-Limburg: Westelijke Mijnstreek, Parkstad Limburg,Gemeinde Onderbanken, Gemeinde Brunssum, Gemeinde Heerlen, Gmeinde Landgraaf, Gemeinde Kerkrade
Region Aachen: Kreis Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Kreisfreie Stadt Aachen, Stadt Alsdorf, Stadt Baesweiler, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Stadt Stolberg, Stadt Würselen, Stadt Übach-Palenberg, Stadt Gangelt, Gemeinde Aldenhoven, Stadt Düren, Gemeinde Inden, Stadt Jülich, Gemeinde Langerwehe, Gemeinde Niederzier)
Basis dieser Vision ist der Masterplan „GRÜNMETROPOLE“ (Agence Ter.de/Prof. Henri Bava, Prof. Alex Wall, Prof. Steven Craig, Erik Behrens, Karlsruhe/Paris 2004/2005). Der Masterplan ist in den vergangenen Monaten in engster Zusammenarbeit mit der EuRegionale 2008 Agentur GmbH (Projektleitung Volmar Delheij, Projektassistenz Anne Schmidt) konkretisiert worden. Er wird zur Sitzung durch Prof. Wachten (RWTH/Berater der Agentur) vorgestellt und den Fraktionen – wegen des Umfangs in begrenzter Anzahl - zur Verfügung gestellt.
Um die GRÜNMETROPOLE zu realisieren, muss sie von der planerischen Vision in eine finanziell und politisch tragfähige Struktur transportiert werden. Hierzu gehört ein Trägerkonzept, ein touristisches Marketinginstrument und nicht zuletzt die konkrete Festlegung und Inszenierung der Routen sowie ein einheitliches Beschilderungs-/Informationssystem. Vor diesem Hintergrund wurde ein umsetzungsorientierter Organisations-, Maßnahmen- und Zeitplan erstellt, der zur Sitzung durch den Baudezernenten des Kreises Aachen, Herrn Zink, der als Projektkoordinator fungiert, präsentiert wird. Die Präsentation wird auch auf die der GRÜNMETROPOLE zugeordneten Demonstrationsprojekte der EuRegionale2008 verweisen und so den inneren Zusammenhang des Projektkanons deutlich machen. Das Konzept wird der Niederschrift beigefügt.
Finanzierung
Mit
der Herstellung der Routen soll bereits in 2005 begonnen werden. Die
Finanzierung soll in allen drei beteiligten Staaten mit Mitteln aus dem
INTERREG Programm erfolgen. Auf deutschem Staatsgebiet wird die Regelung so
sein, dass 50% der Kosten durch INTERREG, 30% durch das Land Nordrhein-Westfalen
und 20% durch die örtlichen Projektpartner, hier die Stadt Aachen aufgebracht
werden. Der INTERREG Antrag ist bereits aufgestellt. Die Gesamtkosten für das
Stadtgebiet Aachen betragen 522.054 Euro.104.410,80 Euro beträgt der kommunale
Eigenanteil, der auf die Jahre 2005 bis 2008 verteilt werden soll.
Konsens Zur Deckung des
städtischen Eigenanteils sind in 2005 Mittel in der Haushaltsstelle 9.79100.96000/8 EuRegionale2008
eingeplant.
Die GRÜNMETROPOLE als euregionale Dachmarke bedarf eines breiten politischen Konsenses, um
dauerhafte Wirkung erzielen zu können. Diese Verbindlichkeit könnte durch die
sogenannte Charta als gemeinsames politisches Programm der GRÜNMETROPOLE hergestellt werden.
Charta der GRÜNMETROPOLE
Die GRÜNMETROPOLE will als räumliche Klammer die strukturwirksamen
Zukunftsprojekte der EuRegionale 2008 mit den landschaftlichen Qualitäten des
Dreiländerecks verknüpfen und Grenzüberschreitung im eigentlichen Sinne
erfahrbar werden lassen.
Dieser Anspruch kann nur Realität werden, wenn über den zeitlich
begrenzten Anlass hinaus – d.h. eine grenzüberschreitende Kooperation zur
Umsetzung eines solitären Projektes – verbindliche Vereinbarungen zu
notwendigen Qualitätsstandards und dauerhaften Managementstrukturen getroffen
werden. In der ursprünglichen Bedeutung einer Charta soll sozusagen die
positive Verfassung der Beteiligten beurkundet werden.
Der vorliegende erste Vorschlag möglicher Inhalte, qualitativer
Ziele und organisatorischer Strukturen muss durch einen multilateralen Verhandlungsprozess
mit den einzelnen Partnern zu einem konsensfähigen politischen Programm reifen.
Im folgenden sollen daher zunächst die inhaltlichen und qualitativen Standards
der Charta angerissen werden. Anschließend ist der sicherlich kurvenreiche und steinige
Weg zu diesem anspruchsvollen Ziel zu skizzieren.
A. Allgemeine Zielvereinbarungen
1. Die Realisierung der GRÜNMETROPOLE ist eine auf Dauer
angelegte grenzüberschreitende Gemeinschaftsinitiative.
2.
Die GRÜNMETROPOLE ist die
euregionale räumliche Zukunftsperspektive und fungiert als gemeinsamer
infrastruktureller, gestalterischer, organisatorischer und kommunikativer
Entwicklungsrahmen.
3.
Die GRÜNMETROPOLE dient
als euregionale Plattform zur Abstimmung lokaler Entscheidungen innerhalb eines
strategischen Kontextes. Lokale Vorhaben sind auf ihre innere Begründung und
äußere Orientierung an den zentralen Qualitätskriterien zu prüfen und daran
auszurichten.
4.
Die GRÜNMETROPOLE wird
in ihrer dauerhaften Funktion im Einvernehmen aller beteiligter euregionaler
Akteure kontinuierlich fortentwickelt und an künftige, veränderte Umstände
angepasst.
5.
Die GRÜNMETROPOLE kann
im Rahmen der festgelegten Inhalte neue gemeinsame Aufgaben formulieren und
weiterführende regionale Aktionspläne initiieren (Touristischer Masterplan,
Corporate Identity).
B. Die GRÜNMETROPOLE als inhaltliches Förderinstrument
Die GRÜNMETROPOLE fördert in euregionaler Dimension
folgendeThemen::
1. physische
Infrastruktur und grenzüberschreitende Mobilität
2. wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Tourismus
3. Schutz der
natürlichen Lebensumwelt und Entwicklung des ländlichen Raumes
4. gesellschaftliche
Integration und kulturelle Identität
5. überregionale
Vermarktung eines innovativen euregionalen Grenzraumes
C. Die qualitativen Ziele der GRÜNMETROPOLE
Die Projekte müssen folgende Qualitäten aufweisen:
1. Sie
sind komplementäre Bausteine der GRÜNMETROPOLE, senden eine klare Botschaft aus
und schaffen neue attraktive Kompetenz- und Erlebnisorte.
2.
Sie
stehen für inhaltliche Kontinuität und verfügen über integrierte Finanz- und
Betriebsmodelle.
3.
Sie
werden durch interdisziplinäre Planungsteams begleitet und mit Veranstaltungen,
Persönlichkeiten oder Unternehmen großer Medienwirkung gekoppelt.
4. Sie
werden von interkommunalen, ggf. länderübergreifenden Arbeitsgruppen getragen
und verfügen über ein definiertes Projektmanagement mit Prozessberichterstattung an das
jeweilige Regionalmanagement.
5. Sie
stellen einen nachvollziehbaren chronologischen Realisierungsplan auf.
D. Die
Managementstruktur der GRÜNMETROPOLE
Die geforderte Verbindlichkeit der GRÜNMETROPOLE kann nur hergestellt
werden, wenn das Managament in bestehende demokratische Entscheidungsstrukturen
eingebettet ist. Somit wäre zunächst zuklären, wo die teilräumlichen
Regionalmanager angesiedelt werden (bspw. StädteRegion Aachen, Parkstad
Limburg, Provinz Belgisch-Limburg, Provinz Lüttich).
Das Regionalmanagement dient als gemeinsames Umsetzungs-,
Kommunikations-, Kooperations- und Finanzierungsinstrument auf regionaler
Ebene.
Die fünf teilräumlichen Regionalmanagements müssen ein gemeinsames Organ
des Projektnetzwerkes auf euregionaler Ebene erhalten. Dieses Organ ist
trinational besetzt und bindet alle Interessen und starken Partner der Region
ein. Das gemeinsame Organ wird in seiner ausführenden Funktion von einem
Kontrollgremium beaufsichtigt, das als Entscheidungsträger die Inhalte und
Zielvereinbarung der gemeinsamen Charta fortschreibt und überwacht.
E. Das weitere Vorgehen
Die Charta ist auf obiger Grundlage detailliert auszuarbeiten und
abzustimmen. Notwendige Entscheidungen wie die Verankerung der teilräumlichen
Regionalmanagements sowie die Ausgestaltung des zentralen Gremiums sind zeitnah
herbeizuführen. Der Start zur physischen Realisierung der GRÜNMETROPOLE wäre
Anlass zur Unterzeichnung der Charta.
Dies
bedingt eine umfassende Information der jeweils zuständigen politischen Gremien
im Frühjahr 2005, eine zweite Beratungsrunde im Juni/Juli 2005 sowie die
Vorlage eines unterschriftsreifen Entwurfs der Charta nach der Sommerpause.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Von den Gesamtkosten für die Realisierung der GRÜNMETROPOLEN-Routen entfällt auf die Stadt Aachen ein Gesamtanteil in Höhe von 522.054 Euro. Die Kosten werden zu 30% vom Land Nordrhein-Westfalen und zu 50% aus dem INTERREG – Programm gefördert.
Der Aachener Part verteilt sich wie folgt auf die Jahre:
2005: 14.918,20 Euro (20% von 74.591,08 Euro)
2006: 42.065,40 Euro (20% von 210.327,42 Euro)
2007: 43.852,20 Euro (20% von 219.261,42 Euro)
2008: 3.574,80 Euro (20% von 17.874,08 Euro).
Zur Deckung des städtischen Eigenanteils sind in 2005 Mittel in der Haushaltsstelle 9.79100.96000/8 EuRegionale2008 eingeplant. Für die Folgejahre sollte eine gesonderte Haushaltsstelle gebildet werden, Deckung erfolgt aus o.g. Ansatz.