Entscheidungsvorlage - FB 61/0164/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die bestehende Verkehrsregelung beizubehalten und auf eine zusätzliche Abpollerung zu verzichten.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ein Anwohner des Stadtteils Richterich beantragt die Straße Grünenthal mittels Poller für den Durchgangsverkehr zu sperren.

Im Bereich zwischen der Grünenthaler Straße auf Höhe des Zehnthofes und der Wohnbebauung auf Höhe des alten Bahndammes ist die Fahrbahn relativ schmal, so dass ein Begegnungsverkehr nur eingeschränkt möglich ist. In diesem Bereich ist die Durchfahrt bereits jetzt mit Z. 260 StVO für Kraftfahrzeuge verboten. Aufgrund des in diesem Teilstück gelegenen Anglervereins, der Hundeschule und der angrenzenden Wiesen eines Landwirtes musste die Durchfahrt für den Anliegerverkehr jedoch freigegeben werden.

 

Alljährlich erfolgt darüber hinaus aus Gründen des Amphibienschutzes für den üblichen Zeitraum der „Krötenwanderung“ eine Abpollerung der Straße Grünenthal auf Höhe des Zehnthofes zwischen 19.00 und 8.00 Uhr, so dass eine Erschließung der o.g. Einrichtungen sowohl aus Richtung Richterich, wie auch aus Richtung Vetschau zwischen 8.00 Uhr und 19.00 Uhr gewährleistet ist.

 

Nach Aussagen des Anwohners soll der gesperrte Bereich vermehrt als Abkürzungsstrecke zwischen den Ortsteilen Vetschau und Richterich genutzt werden. Hierbei soll es auch zu Konfliktsituationen zwischen Kraftfahrzeugen und Fußgängern gekommen sein. Der Antragsteller gibt an, dass er bereits angefahren worden sei.

Eine Abfrage der Unfallsituation der letzten drei Jahre bei der Polizei konnte dies nicht bestätigen. Es wurden lediglich Unfälle im nicht gesperrten Teil im Bereich der Wohnbebauung aufgenommen. Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fußgängern wurden in der gesamten Straße Grünenthal nicht registriert.

 

Nach Rücksprache mit Polizei, Feuerwehr und des Landwirtschaftsverbandes (Kreisbauernschaft Aachen) ist eine Abpollerung gleichwohl denkbar.

Aufgrund der angrenzenden Wiesen bittet der Landwirtschaftsverband, dem die Wiesen nutzenden Landwirt einen Schlüssel der Abpollerung auszuhändigen, um entsprechende Umwegfahrten zu vermeiden.

In der Praxis hat dies in vergleichbaren Fällen dazu geführt, dass die Abpollerung nach Durchfahrt nicht mehr eingesetzt wird und mit der Zeit abhanden kommt, was zu einem gesteigerten Unterhaltungsaufwand führt.

 

Weiterhin bedingt die Abpollerung, dass der Hundeübungsplatz und der Anglerverein nur noch aus einer Richtung erreichbar sind. Da die beiden Einrichtungen in etwa auf halber Höhe des gesperrten Teilstücks liegen, ist eine Abpollerung sowohl aus Richtung Richterich, wie auch aus Richtung Vetschauf / Laurensberg denkbar. Eine Vergabe von Schlüsseln an die beiden Einrichtungen eignet sich aufgrund der Vielzahl der Mitglieder und der damit verbundenen und bereits beschriebenen Problematik nicht und wird daher seitens der Verwaltung nicht befürwortet.

Eine Abpollerung ist daher für einen Teil der Mitglieder / Besucher der Einrichtungen mit entsprechenden Umwegfahrten verbunden.

 

Da sich die Straße im Grünenthal aufgrund der relativ schmalen Fahrbahn, des relativ kurvigen Verlaufs und den damit verbundenen niedrigen Fahrgeschwindigkeiten nicht als Abkürzungsstrecke anbietet, empfiehlt die Verwaltung im Hinblick auf die beschriebenen Nachteile und der unauffälligen Unfalllage, die bestehende Verkehrsregelung beizubehalten und auf eine zusätzliche Abpollerung zu verzichten.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...