Kenntnisnahme - A 61/0106/WP15

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die in der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 703 A -Nirm- festgesetzte II-geschossige Bebauung beizubehalten.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufstockung eines Gebäudes im Kuckelkornweg in Aachen-Eilendorf

hier:            Eingabe des Herrn Jürgen Kessel, Kuckelkornweg 19, 52080 Aachen,

            vom 05.08.2004

 

Der Bürger- und Beschwerdeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14.12.2004 mit der Beschwerde des Herrn Jürgen Kessel befasst und ohne sachliche Prüfung zurückgewiesen. Des Weiteren hat er die Angelegenheit an den Planungsausschuss verwiesen mit der Bitte, zu prüfen, wie künftig eine einheitliche Bebauung gewährleistet werden kann.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 703 A -Nirm- setzt für alle Hausgruppen eine maximal II-geschossige Bebauung fest. Die Bauinteressenten einer Häuserreihe am Kuckelkornweg hatten sich seinerzeit darauf geeinigt, die zulässige II-geschossige Bauweise nicht voll auszunutzen, sondern nur eine I-geschossig Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoss auszuführen.

 

In 2003 wurde die Aufstockung eines Endhauses am Kuckelkornweg beantragt und genehmigt. Es handelt sich nunmehr um ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss. Damit wurden alle Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten.

 

Aus städtebaulichen Gründen wird hier nach wie vor die im Bebauungsplan festgesetzte

II-geschossige Bebauung als sinnvoll angesehen.

 

 

 

                                   

 

 

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Anlagen

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