Kenntnisnahme - FB 61/0090/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Antrag der CDU-Bezirksfraktion wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 09.12.2009 behandelt und zur weiteren Entscheidung an den Mobilitätsausschuss abgegeben.

Die CDU-Bezirksfraktion beantragt eine Planung für den verbesserten Fußgängerschutz auf der Horbacher Straße südlich des Kreisverkehrs Horbacher Straße, Vetschauer Weg und Bankerfeldstraße. Beim Verlassen des Kreisverkehres in Richtung Richterich soll es zu Konfliktsituationen mit querenden Fußgängern kommen. Besonders auffällig sei dies in der Fahrbeziehung Vetschauer Weg in Richtung Ortslage Richterich.

 

Der Kreisverkehr liegt am Ortsausgang von Richterich. Aus nördlicher und südlicher Richtung mündet die Horbacher Straße, aus westlicher Richtung der Vetschauer Weg und aus östlicher Richtung die Banker-Feld-Straße in den Kreisverkehr ein.

Auf der Horbacher Straße ist im Teilstück zwischen Richterich und Kreisverkehr per Streckengebot eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. Vetschauer Weg und Banker-Feldstraße gehören jeweils zu Tempo 30-Zonen, die am Kreisverkehr enden. Lediglich aus Richtung Horbach ist ab Ortseingang bis zum Kreisverkehr eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.

Südlich des Kreisverkehrs wurde bereits bei Planung des Kreisverkehrs eine Querungshilfe für Fußgänger eingeplant und umgesetzt. Zwischen der Ortslage Richterich und dem Kreisverkehr sind darüber hinaus keine weiteren Stellen mit einer konzentrierten Fußgängerüberquerung auszumachen, so dass ein weiteres Querungsangebot in diesem Bereich nicht erforderlich ist.

Eine Nachfrage bei der Polizei hat ergeben, dass auch die Unfalllage am Kreisverkehr unauffällig ist. Innerhalb der letzten 3 Jahre wurde kein Unfall mit Fußgängerbeteiligung aufgenommen. Aufgrund des Fehlens von Ansatzpunkten für eine überdurchschnittliche Gefährdung, der niedrigen Fahrgeschwindigkeiten und der bereits vorhandenen Querungshilfe in deren Schutz die Fußgänger die Horbacher Straße queren können, sind weitere verkehrssichernde Maßnahmen nicht erforderlich.

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung wurde gefordert, die Querungshilfe in der Dunkelheit besser kenntlich zu machen. Der Minikreisel einschließlich der Querungshilfe wird durch die in unmittelbarer Nähe vorhandene Straßenbeleuchtung ausgeleuchtet. Die Querungshilfe ist dem Standard entsprechend aus beiden Richtungen mit Z. 222-20 StVO (rechts vorbei) ausgeschildert. Da die volle Retro-Reflektion der Beschilderung nicht mehr gegeben war, wurde eine Erneuerung im Rahmen der Unterhaltung beauftragt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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