Entscheidungsvorlage - FB 61/0140/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, dass dieser auf der Basis des vorgestellten Planes

(Plan-Nr. 2009/09-02) die Verwaltung beauftragt, den Ausbauentwurf zu erstellen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung auf der Basis des vorgestellten Planes (Plan-Nr. 2009/09-02) den Ausbauentwurf zu erstellen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Initiiert durch mehrere Schreiben eines Anwohners aus den Jahren Ende 2006 bis 2008 wurden für die Raerener Straße im Ortsteil Lichtenbusch im Bereich der Kesselstraße die Anlage eines Gehweges gefordert. Hierbei wurde auf die tägliche Gefährdungssituation der Kinder hingewiesen, die zum Erreichen des Schulbusses in der Kesselstraße bzw. des Kindergartens gezwungen sind, die Fahrbahn zu benutzen, da der alte Baumbestand teilweise bis unmittelbar an die Straße heranreicht (sh. Fotos Anlage 1)

Da weder Haushaltsansatz, Planunterlagen usw. vorhanden waren, mussten Mittel erst in den Haushalt eingebracht bzw. die Vermessungsunterlagen erstellt werden.

 

Da die Raerener Straße im Verkehrsstraßennetz der Stadt Aachen als klassifizierte Verkehrsstraße (Kreisstraße 39, in der Baulast der Stadt Aachen, ab 21.10.2009 wirksam) eingestuft wurde, liegt die Zuständigkeit heute beim Mobilitätsausschuss. Sie verbindet den Ortsteil Sief mit dem Ortsteil Lichtenbusch -verläuft entlang der Bundesgrenze zu Belgien und bietet die Möglichkeit u.a. in Lichtenbusch einen Grenzübertritt zu ermöglichen. Von dort geht die Raerener Straße entlang der Grenze in Richtung Monschauer Straße und bildet dort mit der BAB- Auffahrt Düsseldorf/ Monschauer Straße einen Verkehrsknoten.

Der angesprochene Bereich liegt in der Ortslage Lichtenbusch ab Kesselstraße in Richtung Sief entlang den Wohnhäusern Nr. 107 bis 115. Neben einer Asphaltfahrbahn, mit einer Breite zwischen 6.12 m und 6.64 m sind beidseitig unbefestigte Gehmöglichkeiten angelegt. Die Beschaffenheit des Gehangebotes vor den Häusern besteht aus Splitt, Pflaster und Grünstreifen. Die Bäume sind in diesen Grünstreifen in Pflanzfelder gepflanzt und reichen bis ca. 0,30 m an die Fahrbahn heran.

In der Planung (sh. Anlage 2, Lageplan) wurde in Abstimmung mit dem FB Umwelt und um die Bäume zu erhalten, ein Gehweg vor die Baumstämme  geplant. Da die vorhandenen Linden im öffentlichen Verkehrsraum stehen und wesentlich zur Gestaltung und Belebung des Wohnumfeldes sowie zur Verbesserung der lufthygienischen Verhältnisse beitragen, unterliegen sie der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen  vom 31.01.2001. Aufgrund der vom betroffenen Baumbestand für die Allgemeinheit ausgehenden Wohlfahrtswirkung liegt grundsätzlich eine langfristige Erhaltung auch im öffentlichen Interesse.

Der Planung wurde zugestimmt, wenn zum Schutz und Erhalt des geschützten Baumbestandes noch einige Auflagen beim Ausbau mit berücksichtigt werden.

So wurde unter anderem gefordert,

-          um den geschützten Baumbestand vor mechanischen Schäden zu schützen vor Baubeginn ein Stammschutz anzubringen, welcher vom Stammfuß bis zum Kronenansatz reicht.

      Der Stammschutz ist in einer für den Baum verletzungsfreien Art und Weise anzubringen.

-          Zum Schutz und Erhalt der geschützten Bäume ist die vorhandene Oberflächenbefestigung        (Straßenasphaltdecke) unterhalb des Kronentraufbereiches im Straßenbereich in Handarbeit zu entfernen.

 

Bei der Planung  wurde - bis auf einen Baumstandort - der Gehweg vor den Stämmen der Linden geplant.

Der Gehweg soll mit einer Breite von 2,0 m angelegt werden.

Durch die Anlage des Gehweges bedingt, wird auf einer Länge von ca. 45 m die Fahrbahn baulich auf 4,50 m Breite eingeengt.

Die Engstelle von 4,50 m lässt nach RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) Begegnungsverkehre wie

PKW - PKW und

PKW - Radfahrer

mit verminderter Geschwindigkeit zu.

 

Verkehrsbelastung

Bei einer durchgeführten Verkehrserhebung im November 2008 wurde der angesprochene Bereich in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr von 1.260 Kfz in beiden Richtungen befahren.

Die Kfz-Spitzenstunde lag in der Zeit von 7.00 bis 8.00 Uhr mit 265 Kfz.

Ansonsten ist das Verkehrsaufkommen über Tag eher unauffällig.

 

Verkehrsgeschwindigkeit

Der angesprochene Bereich lag bisher (bis zur Umstufung) in einer 30 km/h-Zone.

Mit Umstufung zur Kreisstraße soll dieser Bereich mit 30 km/h Streckengeboten ausgewiesen werden.

 

Kosten

Entsprechend der vorgelegten Planung und den Auflagen des FB Umwelt an die Ausführung und Durchführung der Baustelle wurden Kosten in Höhe von 70.000,00 € ermittelt.

Im Entwurf des Haushaltsplanes 2010 sind unter

dem PSP-Element 5-120102-900-01400-300-1 Kostenart 78520000-  „Raerener Straße,Gehweg“ 30000,-€ eingeplant. Weitere Mittel in Höhe von 50.000,-€ stehen aus der Ermächtigungsübertragung zur Verfügung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

 

 

1-120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen

90001400 Raerener Straße, Gehweg

 

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

80.000,00 €

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,00 € sind im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2010 unter dem PSP-Element 5-120102- 900-01400-300-1 Kostenart 78520000-„ Raerener Straße, Gehweg“ und stehen nach Beratung in den Gremien und Rechtskraft des Haushaltes zur Verfügung. Weitere Haushaltsmittel stehen in Höhe von 50.000,--€ aus der Ermächtigungsübertragung zur Verfügung.

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Anlagen

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