Entscheidungsvorlage - FB 61/0178/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Umbau der Bushaltestelle Siebweg in eine Fahrbahnrandhaltestelle zu beschließen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Umbau der Bushaltestelle Siebweg in eine Fahrbahnrandhaltestelle.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die CDU-Bezirksfraktion in Richterich hat in einem Antrag vom 05.03.2010 beantragt, die Bushaltestelle Siebweg in Fahrtrichtung Roermonder Straße an den Fahrbahnrand zu verlegen (Anlage 1). Dies wird durch den hohen Parkdruck begründet, der durch die dichte Bebauung im Bereich dieser Haltestelle besteht. Durch den Umbau könnten 3 bis 4 zusätzliche Parkplätze geschaffen werden.

 

 

Heutiger Zustand

Die Bushaltestelle Siebweg in der Berensberger Straße in Richterich ist in Fahrtrichtung Roermonder Straße als Busbucht auf 34 m Länge durch eine Zickzack-Markierung im Parkstreifen angelegt und befindet sich nah an der Einmündung Landgraben (siehe Anlagen 2 und 3). Die Haltestelle wird von der Linie 70 (Vaals Grenze - Uniklinik - Laurensberg - Richterich - Polizeipräsidium - Elsassstraße - Lintert - Schleckheim - Pascalstraße) montags bis freitags 12mal angefahren. In einer Erhebung im 2005 stiegen an einem Werktag in dieser Fahrtrichtung 8 Fahrgäste aus und 1 Fahrgast ein.

Das Verkehrsaufkommen in der Berensberger Straße auf diesem Abschnitt beträgt zwischen 7 und 19 Uhr ca. 2.200 Kfz in Fahrtrichtung Roermonder Straße sowie 2.040 Kfz in Fahrtrichtung Berensberg.

 

 

Planung

Die Haltestelle Siebweg soll zu einer Haltestelle am Fahrbahnrand mit Formbordstein (16 cm) für einen barrierefreien Einstieg in die Niederflurbusse umgebaut werden (siehe Anlage 4). Durch den Umbau kann die Haltestelle auf 18 m Länge reduziert werden. Dadurch können 3 weitere Parkplätze an der Berensberger Straße eingerichtet werden. Der Standort der Bushaltestelle bleibt wie heute.

Für den Busverkehr verbessert sich der Betriebsablauf  durch eine sinkende Haltestellenaufenthaltszeit, da der Bus in der Fahrbahn hält und nicht mehr zurück in den fließenden Verkehr einfädeln muss. Durch die gerade Anfahrmöglichkeit der Haltestelle steigt das Fahrgastkomfort: es ist fahrdynamisch günstiger und die Fahrgäste können bequem ein- und aussteigen, ohne dass ein Spalt zwischen Tür und Bordstein vorhanden ist.

Aufgrund des relativ niedrigen Kfz-Aufkommens und der seltene Bedienungshäufigkeit der Busse werden keine Behinderungen im Kfz-Verkehr erwartet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Errichtung der Haltestelle einschließlich erforderlicher Nebenanlagen fallen Kosten in Höhe von 8.500 € an. Hierfür ist eine Förderung in Höhe von 85 % nach ÖPNVG NRW beim zuständigen Zweckverband Nahverkehr Rheinland möglich. Die nächste Möglichkeit, Fördermittel in Form eines Einplanungsantrages zu beantragen, ist zum Beginn 2011. Die Umsetzung der Maßnahme soll im 2012 erfolgen. In der mittelfristigen Finanzplanung sind beim PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 7852000 „Verbesserung ÖPNV“ für 2012 50.000 € eingeplant.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Bushaltestelle Siebweg

 

 

PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1

Kostenart 7852000

Investitionskosten

 

 8.500,00 €

a.

Im Haushalt?

ja/nein

8.500,00 €

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

Für die Maßnahme fallen Kosten in Höhe von 8.500 € an. Hierfür ist eine Förderung in Höhe von 85 % nach ÖPNVG NRW beim zuständigen Zweckverband Nahverkehr Rheinland möglich. Die nächste Möglichkeit, Fördermittel in Form eines Einplanungsantrages zu beantragen, ist zum Beginn 2011. Die Umsetzung der Maßnahme soll im 2012 erfolgen. In der mittelfristigen Finanzplanung sind beim PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 7852000 „Verbesserung ÖPNV“ für 2012 50.000 € eingeplant.

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Anlagen

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