Entscheidungsvorlage - FB 61/0181/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung von Elektrotankstellen im öffentlichen Straßenraum im Rahmen des Pilotprojektes der STAWAG E-Aix Elektromobiles Aachen. Die Standorte der geplanten Ladestationen werden den betroffenen Bezirksvertretungen vor Einrichtung mit einer Mitteilung der Verwaltung bekannt gegeben.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung am 27.05.2010 wurde der Mobilitätsausschuss über die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Förderung von Elektromobilität informiert. Ein Baustein des geförderten Forschungsprojektes ist die  Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum. Die STAWAG beabsichtigt, in der Innenstadt mehrere Ladestationen für PKW und Elektroroller einzurichten. Diese Plätze können grundsätzlich von allen elektrisch betriebenen Fahrzeugen benutzt werden.

 

Für die erste Phase werden folgende Standorte vorgeschlagen:

- Bahnhof An der Schanz

- Bahnhof Rothe Erde

- Komphausbadstraße (nur Zweiräder)

- Theaterplatz

- Neumarkt

- Jägerstraße (RWTH)

- Pontdriesch

 

An den Standorten sollen zunächst jeweils 2 Parkplätze mit einer Elektrozapfsäule erschlossen werden. Sie stehen damit für konventionell angetriebene Fahrzeuge nicht mehr zur Verfügung und fallen aus der Parkraumbewirtschaftung heraus.

 

Die Stawag beabsichtigt, im August/September 2010 mit dem Aufbau der ersten E-Tankstellen in Aachen zu beginnen. Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen hat eine Ausnahmereglung erlassen, um die Nutzung des öffentlichen Straßenraums zu diesem Zweck zu ermöglichen (s. Anlage). Die Verwaltung stellt derzeit Planunterlagen für die Feinabstimmung mit der STAWAG zusammen.

 

Die Ladesäulen sind als Sondernutzung einzustufen. Im Rahmen des Pilotprojektes kann hierfür eine Sondernutzungserlaubnis für Automaten erteilt werden (Gebühr 30 € im Jahr je Säule). Langfristig sollten die Ladesäulen als eigener Punkt in den Gebührentarif der städtischen Sondernutzungssatzung aufgenommen werden.

 

Die Parkplatznutzung selbst ist nicht als Sondernutzung zu werten. Die Reservierung für Elektrofahrzeuge  erfolgt im Rahmen einer Verkehrsanordnung auf Basis der o.a. Ausnahmegenehmigung per Verkehrszeichen.

 

Zur Vermeidung inkompatibler Lösungen sollen nur Vorhaben, die im Rahmen laufender Forschungsprojekte in der Region (TaskForce Elektromobilität) untereinander abgestimmt sind zugelassen werden.

 

Die gesamten Investitionskosten einschließlich Beschilderung sowie die Haftung im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht sind vom Tankstellenbetreiber zu übernehmen. Zur Vermeidung von Akzeptanzproblemen wird darauf geachtet, dass Flächen nur dort freigehalten werden, wo Tankvorgänge in nennenswerter Zahl stattfinden. Die Anzahl und Dauer der Ladevorgänge sind vom Betreiber zu dokumentieren und der Stadt Aachen auf Anfrage vorzulegen.

 

Im Juni 2011 wird dem Mobilitätsausschuss ein Bericht über die Anzahl und Auslastung der Tankstellen vorgelegt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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Anlagen

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