Entscheidungsvorlage - FB 61/0179/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Vennbahnradweg: Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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09.06.2010
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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24.06.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung AC-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem MoA, die Verwaltung mit der weiteren Planung zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die gesamte deutsch-belgisch-luxemburgische Eifelregion, insbesondere auch der Nationalpark-Eifel, birgt ein großes Potential, welches die Region zu einer Top-Wanderregion aber auch zu einer Top-Radwanderregion machen kann. Bereits seit Juni 2005 ist es möglich autofrei auf dem Vennbahnweg von Aachen über Kornelimünster nach Walheim zu gelangen. Dadurch wurde Aachens Naherholungsangebot aufgewertet und hat weitere Radtouristen angezogen.
In mehreren Teilabschnitten auf bzw. unmittelbar neben der Vennbahntrasse wurde ein Rad- und Wanderweg errichtet, der derzeit in Aachen-Walheim an der B 258 endet. Die alte Vennbahntrasse wurde bereits zwischen den Ortsteilen Aachen-Rothe-Erde und Aachen-Walheim als kombinierter Rad-/Gehweg angelegt.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft (DG) Belgiens verfolgt schon seit Jahren intensiv den Ausbau und die Erneuerung zahlreicher Rad- und Wanderwege. Im aktuellen Fokus der Bemühungen der DG steht der Bau von Radwanderwegen entlang der stillgelegten Trassenführung der Vennbahn zwischen Aachen und Luxemburg (RAVEL-Route). Ein Großteil der hierzu gehörenden Teilstücke ist auf belgischer Seite bereits realisiert.
Zwischen dem Ortsteil Aachen-Walheim und der Staatsgrenze zu Belgien soll ebenfalls ein kombinierter Rad-/Gehweg angelegt werden. Dieser soll als selbständig geführter Weg auf der Trasse der stillgelegten ehemaligen Vennbahn neben den noch vorhandenen Gleisanlagen gebaut werden.
Zuständigkeiten:
Die Stadt Aachen ist zuständiger Straßenbaulastträger des Abschnittes von AC-Walheim bis Bundesgrenze zu Belgien. Danach ist jeweils Belgien bzw. die StädteRegion zuständig. Dieser Abschnitt wird hauptsächlich über die Landesförderung nach Entflechtungsgesetz gefördert.
Im Frühjahr 2009 wurde unter der Federführung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) Belgiens (Lead-Partner) ein Interreg IVa-Antrag für die gesamte RAVEL-Route gestellt. Die Stadt Aachen ist hierbei neben der Städteregion u.a ein Projektpartner und ist kostenmäßig nur mit den Einrichtungskosten im Interreg IVa-Antrag enthalten.
Die zur Umsetzung des Projektes notwendigen Flächen zwischen Schleidener Straße und Bundesgrenze befinden sich derzeit nicht im Eigentum der Stadt Aachen.
1.
Sachstand aus der Städteregion
Die gesamte Trasse ist freigeschnitten worden. Parallel dazu wurden – beauftragt durch die belgischen Behörden – die Gleise entfernt. Die Gleise wurden im Auftrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf der gesamten Strecke entfernt, weil die Schwellen teilweise verfault sind und auch bei einer Wiederinbetriebnahme des Schienenverkehrs nicht weiter benutzt werden könnten. Ein Ingenieurbüro wurde beauftragt die gesamte Strecke zu vermessen und erstellt die Planung für den Radweg. Aufgrund des engen zeitlichen Rahmens und unterschiedlicher Anforderungen im Umweltbereich (FFH-Gebiete, Natura-2000-Gebiete etc.) wurde die Baumaßnahme in zwei Bauabschnitte unterteilt:
1. Bauabschnitt: Grenze Belgien (Raeren) – Lammersdorf (Bahnhof) ca. 13 km
2. Bauabschnitt: Lammersdorf (Bahnhof) – Grenze Belgien (Waimes) ca. 15,5 km
Der Radweg im 1. Bauabschnitt soll noch in 2010 erstellt werden.
Der
2. Bauabschnitt der Strecke berührt FFH- und Natura-2000-Gebiete. Es ist
deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Die Planung und
Ausschreibung des 2. Bauabschnittes erfolgt im Herbst/Winter 2010, so dass die
Arbeiten ab Frühjahr 2011 ausgeführt werden können.
2.
Bisherige politische Beratung
Planungsstand Weiterbau Vennbahnweg
Antrag der CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster vom 10.07.2007
19.2.2008 Umweltausschuss Empfehlung
27.2.2008 Bezirksvertretung AC-Kornelimünster/Walheim Kenntnisnahme
13.3.2008 Verkehrsausschuss Beschluss
Er beschließt unter Vorbehalt, daß die Stadt Aachen an einem länderübergreifenden INTERREG IV- Antrag für einen Rad-/ Gehweg auf der Vennbahntrasse zwischen Aachen und Luxemburg mitwirken soll.
Weiterbau
Vennbahnweg Aachen-Luxemburg
Hier: Interreg IVa-Antrag
04.06.2008 Bezirksvertretung AC-Kornelimünster/Walheim Kenntnis
05.06.2008 Verkehrsausschuss Beschluss
11.06.2008 Bezirksvertretung AC-Mitte Kenntnis
20.08.2008 Bezirksvertretung AC-Brand Kenntnis
27.08.2008 Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und
e.A. Kenntnis
Er beschließt, sich am INTERREG IVa Projekt RAVeL zu beteiligen und bevollmächtigt die Verwaltung eine entsprechende Absichtserklärung (letter of intend) als Voraussetzung für eine Mitantragstellung über INTERREG IVa abzugeben. Er beschließt, dass ab 2009 jeweils die entsprechenden Kofinanzierungsbeiträge für das Wirtschaftsjahr im Rahmen der künftigen Haushaltsplanungen bereitgestellt werden.
Vennbahnradweg: Sachstand
Antrag der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster vom 11.03.2009
27.5.2009 Bezirksvertretung AC-Kornelimünster/Walheim Kenntnis
3. Planung
Zwischenzeitlich liegt für den Abschnitt auf dem Gebiet der Stadt Aachen die Ausbauplanung vor.
Von Kornelimünster kommend überquert man an einer vorhandenen baulichen Querungshilfe die B 258 (Schleidener Straße zugleich heutiges Ausbauende des Vennbahnrad-/gehwegs) in Richtung alter Bahnhof und wird über die ausgebaute Vennbahnstraße bis zum alten Bahnhofsgebäude geführt. Ab dem Bahnhofsgebäude erfolgt der Ausbau des vorhandenen Gehweges zum kombinierten Rad-/Gehweg bis zur Straße Auf der Kier. Ab der Kreuzung Auf der Kier erfolgt der eigentliche Ausbau überwiegend auf der Vennbahntrasse auf der alten Gleisbetttrasse des ursprünglich vorhandenen 2. Gleises bis zur Bundesgrenze zu Belgien. Im Bereich der Monschauer Straße wird die vorhandene Unterführung genutzt.
Die Baulänge des kombinierten Rad-/Gehweges beträgt ca. 4,040 km. Der Weg soll eine asphaltierte Decke mit einer Breite von 2,50 Meter erhalten und wird beidseitig durch je 0,50 Meter breite Bankette begrenzt. Nach örtlicher Sichtung kann davon ausgegangen werden, dass kein vorhandener Schotter der ehemaligen Gleisbettung als Unterbau genutzt werden kann. Die alte Gleisbetttrasse ist überwiegend stark zugewachsen. Eine aufwendige Abholzung und Freilegung der Gleisbetttrasse ist notwendig. Die weitere schienenverkehrliche Nutzung der Paralleltrasse wird zur Zeit diskutiert, eine Wiederinbetriebnahme der Trasse ist in naher Zukunft geplant. In Abstimmung mit dem derzeitigen Betreiber ist grundsätzlich bei paralleler Führung des Rad-/Gehweges entlang des wieder zu befahrenen Gleises in den Bereichen wo es aus Sicherheitsgründen erforderlich wird und ab einer gewissen Taktfolge der Züge, ein Stabgitterzaun zur Sicherung zu errichten. Topographisch zeichnet sich die Lage des Weges durch ein kontinuierlich geringes Ansteigen um ca. 1,3 % aus.
Technische
Gestaltung der Baumaßnahme
Trassierung (Anlage 1)
Die Trasse des geplanten Rad-/Gehweges verläuft überwiegend auf dem stillgelegten 2. Gleis der ehemaligen Vennbahn. Die ersten 230 m führen über einen vorhanden Gehweg direkt auf dem alten Bahnhofsgelände. Die Trassierung und die entsprechenden Grenzwerte liegen daher weitgehend fest.
Sie betragen im Einzelnen:
Mindestkurvenradius : 300 m
Längsneigung : 0,5-1,5 %
Querneigung : 2,5 %
Die Anordnung eines angemessenen Rastplatzes wird in die Planung mit einfließen. Der Standort des Platzes wurde noch nicht festgelegt. Ein Rastplatz außerhalb der Trasse bedeutet einen Eingriff, für den eine Befreiung bzw. eine landschaftsökologische Prüfung erforderlich wird.
Querschnitt (Anlage 2)
Für den selbständig geführten Geh-/Radweg wurde ein Regelquerschnitt von 2,50 m gewählt. Damit ist einerseits eine sichere Abwicklung des Rad- und Fußgängerverkehrs – auch zu Spitzenzeiten – gewährleistet, während andererseits auch den ökologischen Ansprüchen an einen geringen Flächenverbrauch Rechnung getragen wird. Die seitliche Begrenzung erfolgt durch 50 cm breite Bankette, die mit entsprechendem Material herstellt werden sollen. Der Rad-/Gehweg wird wie folgt befestigt:
2,5 cm Asphaltbeton
8,0 cm Bituminöse Tragschicht
19,5 cm Frostschutzschicht, Straßenbauvlies (je nach Erfordernis)
30,0 cm Gesamtstärke.
Der Ausbau soll – analog zu den bisher fertig gestellten Bauabschnitten - in Asphaltbeton erfolgen, da angesichts der zu erwartenden Verkehrsmengen eine bei jeder Witterung und jeder Jahreszeit gute Befahrbarkeit gewährleistet sein muss. Niederschläge müssen gut abtrocknen und sollen keine Wasserpfützen bilden, die Oberfläche muss ausreichend widerstandsfähig gegen Spurbildung, Auswaschungen und Schlaglöcher sein. Eine derartige dauerhafte Verkehrssicherheit wäre bei einer wassergebundenen Decke nur durch ständige und kostenintensive Überwachung und Instandhaltung sicherzustellen. Demgegenüber kann durch Beifügung von Zuschlagstoffen der Asphaltbeton derart verändert werden, dass ökologische Beeinträchtigungen, wie etwa eine mikroklimatische Erwärmung des Standortes deutlich reduziert werden können.
4. Ökologische Untersuchung
Der Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen hat im März 2009 für den ca. 4,040 km langen Streckenabschnitt von Aachen-Walheim an der B 258 bis zur belgischen Grenze ein faunistisches und vegetationskundliches Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse vorliegen. Nach Einschätzung des Umweltamtes der Stadt Aachen ist eine UVP nicht erforderlich.
5. Weiteres Vorgehen
Die Stadt Aachen hat zwischenzeitlich in Gesprächen mit dem RP Köln die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen geprüft. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Planfeststellungsverfahren nicht erforderlich, da Rechte anderer nicht beeinflusst werden bzw. mit Betroffenen entsprechende Vereinbarungen getroffen werden können. Somit ist ein straßenrechtliches Verfahren gem. § 38 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NW ausreichend. Hier wird die Genehmigung von Träger der Straßenbaulast (Stadt Aachen) erteilt. Dies bedeutet für die Maßnahme, dass mit einem zügigeren Abschluss gerechnet werden kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch trotzdem eine Beteiligung verschiedener öffentlicher Dienststellen (z.B. Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht) im Verfahren selbst.
Ebenso werden derzeit Abstimmungsgespräche mit der EVS geführt, um alle Details für die Ausbauplanung einvernehmlich festzulegen.
Für den Grunderwerb führt der Fachbereich Immobilenmanagement Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin.
Die Maßnahme wurde bereits zur Förderung nach Entflechtungsgesetz angemeldet und in das Förderprogramm des Landes NRW aufgenommen. Ein Finanzierungsantrag als Voraussetzung für eine Bewilligung wird in nächster Zeit gestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Bau und die Einrichtung des Weges sind nach der Kostenschätzung aus Mitte 2009 insgesamt ca. 1,486 Mio. EUR veranschlagt. Hierin sind die Kosten für den Grunderwerb enthalten. Mittel stehen bei dem Sachkonto 7852386, PSP-Element 5-120102-900-01000-300-1 zur Verfügung.
Anlagen
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(wie Dokument)
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