Entscheidungsvorlage - FB 61/0188/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Satzung über die Erhaltung des Denkmalbereiches „Innenstadt“ Ergänzende Vorlage nach Beratungsbeschluss des Planungsausschusses am 06.05.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/60
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.05.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der Beratung im Planungsausschuss am 06.05.2010 haben sich zum Abschnitt II, §3 der Denkmalbereichssatzung Innenstadt Fragen ergeben. Es wurde angeregt, dass zu §3 eine klarstellende Eingangsformulierung zum Begriff Änderung angeführt wird, wonach auch Neubau, Abriss und Erweiterungen dazu gehören.
Die Anregungen wurden von der Verwaltung geprüft.
Die klarstellende Eingangsformulierung wurde übernommen.
Nachstehend nunmehr die Neufassung des betroffenen §3 des Abschnittes II, die Veränderungen sind hervorgehoben:
II Historischer Stadtgrundriss mit aufgehender Bebauung
§
3 Erlaubnispflichtige Maßnahmen
In dem festgelegten Denkmalbereich unterliegen folgende Änderungen (hierzu gehören auch die Errichtung, Erweiterung, Instandhaltung sowie Abriss) der Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz:
a. Änderungen an Fassaden zu öffentlichen Flächen und Straßen und an den dazugehörigen rechtwinklig davon abgehenden Fassaden einschließlich ihrer Öffnungen.
b.
Änderungen und
Eingriffe an Dächern einschließlich ihrer Dachaufbauten.
c.
Änderungen an
Grundstückseinfriedigungen.
d.
Änderungen des Erscheinungsbildes der Gebäudestruktur
zu öffentlichen Flächen und Straßen hin,
die sich aus der vorhandenen kleinteiligen Parzellenstruktur ergibt.
e.
Änderungen der räumlichen Abgrenzung des Straßenraumes, der
Platzbildung und der vorhandenen Frei - und Grünflächen in Gestalt, Material
und Nutzung.
Die Vorschriften
des Denkmalschutzgesetzes finden Anwendung.